Termine
- Zustimmung Bundesrat notwendig - | |
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Noch offen | Abschluss Bundesrat |
07.02.2025 | Zuleitung Verordnungsentwurf an Bundesrat |
20.01.2025 | Referentenentwurf |
Wesentliche Inhalte der Verordnung
Voraussetzungen für die Umsetzung des Transformationsfonds ab 2026:
- Vorgabe und Konkretisierung von Fördertatbeständen, Abgrenzung förderfähiger Kosten
- Regelung des Verfahrens zur Antragstellung, Auszahlung der Fördermittel und zum Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel
- Regelung der Abwicklung über das Bundesamt für Soziale Sicherung
So positioniert sich die Barmer
Das Mitte Dezember vergangenen Jahres in Kraft getretene Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz ist die Rechtsgrundlage für die Verordnung. Dieses sieht die Einrichtung eines Transformationsfonds vor mit dem Ziel einer Umstrukturierung und Neugestaltung der Krankenhauslandschaft. Dort wurden auch die Fördertatbestände benannt, die nun auf dem Verordnungswege konkretisiert werden.
Bei der Auswahl der Projekte durch die Länder soll das Einvernehmen mit den Krankenkassen hergestellt werden. Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) wird den Transformationsfonds verwalten und die von den Ländern beantragten und vom BAS bewilligten Fördermittel an die Länder auszahlen.
Position der Barmer
Bei der Ausgestaltung des Fonds muss darauf geachtet werden, dass die Förderung zielgerichtet und nur für ausgewählte bedarfsnotwendige und zukunftsfähige Standorte eingesetzt wird. Dafür braucht es eine aktive und bedarfsorientierte Krankenhausplanung in den Ländern sowie das verbindliche Mitspracherecht der Krankenkassen. Um echte Strukturveränderungen zu erreichen, sollten die Fördertatbestände ausschließlich auf Schließungs-, Konzentrations- und Umwandlungsmaßnahmen begrenzt werden.
Voraussetzung für die Förderung von Transformationsfonds-Vorhaben ist, dass sich die Länder – gegebenenfalls unter Einbeziehung der Krankenhausträger – mit 50 Prozent an der Finanzierung der Vorhaben beteiligen. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen dazu zwischen 2026 bis 2035 jährlich 2,5 Milliarden Euro für die Finanzierung des Fonds bereitstellen.
Dies erfolgt direkt über den Gesundheitsfonds an das BAS. Die Mittel stehen den Ländern dort in Höhe ihres Anteils nach dem Königsteiner Schlüssel zur Verfügung. Von den Ländern im jeweiligen Jahr nicht beantragte Mittel werden dabei ins nächste Jahr übertragen und bleiben dem Land bis zum Ende der Laufzeit des Transformationsfonds vollständig für mögliche Projekte erhalten.
Position der Barmer
Die geplante Finanzierung des Transformationsfonds aus Krankenkassenbeiträgen ist verfassungswidrig. Die Umgestaltung der Krankenhauslandschaft ist Aufgabe der Bundesländer und muss zwingend durch öffentliche Mittel finanziert werden. Nicht nachvollziehbar und grundsätzlich abzulehnen ist, dass nicht abgerufene Mittel automatisch ins Folgejahr übertragen werden sollen. Damit werden der GKV jedes Jahr bis zu 2,5 Milliarden Euro – zuzüglich nicht abgerufener Mittel der Vorjahre – für die Patientenversorgung entzogen.