Wie funktioniert das Vertragsmanagement für Hilfsmittel?

Lesedauer weniger als 7 Min

Die Barmer nutzt für ihr Vertragsmanagement die Plattform MIP von Medicomp.

Ihre Vorteile als Vertragspartner

  • Persönlicher Bereich: MIP bietet Ihnen über die Online-Schnittstelle für die Barmer die Möglichkeit einer direkten Änderung und Anpassung Ihrer Daten. Liefergebiete oder Kontaktdaten (z. B. Telefonnummer, E-Mail, Ansprechpartner) sind somit schnell geändert.
  • Digitaler Zugang: Über MIP können Sie Verträgen der Barmer komfortabel online beitreten.
  • Vertragsübersicht: Sie haben jederzeit die Übersicht über Ihre abgeschlossenen Verträge, inklusive aller relevanten Daten zur Laufzeit, zu Preisen und oder zum Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS).
  • Kosten sparen: Für die Verwaltung der Vertragsdaten inklusive Vertragsbeitrittsverfahren entstehen keine zusätzlichen Kosten bei der Nutzung von MIP.

Bitte beachten Sie: Die Genehmigung der Hilfsmittelversorgung erfolgt für die Barmer auch weiterhin unverändert über ZHP.X3.

Hinweise für die Nutzung

Es gibt drei Wege, wie Sie das Vertragsmanagement über die Plattform MIP nutzen können. Bitte wählen Sie die für Ihren Fall zutreffende Option und lesen sich die beigefügte PDF-Datei durch.

  1. Wenn Sie bereits Kunde bei MIP sind, können Sie den Vertragsbeitritt direkt mit Ihren MIP-Zugangsdaten beantragen. Hier erfahren Sie, wie Sie den Verträgen der Barmer beitreten können.

    Zum MIP-Login
     
  2. Wenn Sie noch kein MIP-Kunde sind und auch noch keine Barmer-Verträge abgeschlossen haben, informieren Sie sich hier, wie Sie den Zugang einrichten.

    Zum Online-Beitritt
     
  3. Wenn Sie Verträge mit der Barmer geschlossen haben bzw. über Filialen verfügen, aber noch kein MIP-Kunde sind, können Sie sich kostenfrei registrieren

    Registrierung bei MIP

Hinweise zur Erfassung von Versorgungsgebieten

In MIP können Sie als Leistungserbringer eigenständig die sogenannten Versorgungsgebiete pflegen. Dabei handelt es sich um Postleitzahlen oder Regionen, für die Sie unsere Versicherten versorgen möchten. Die Versorgungsgebiete sind u.a. maßgeblich für Ihre Sichtbarkeit in unserer Vertragspartner-Suche.

Die Erfassung wurde im November 2025 vereinfacht und kann in wenigen Schritten durch Sie vorgenommen werden.

Die nachfolgende Arbeitshilfe unterstützt Sie bei der Erfassung:

Kurzanleitung herunterladen

(PDF, 372 KB, Datei ist nicht barrierefrei, externe Quelle)

Hilfe und Support

Bei technischen Fragen und Störungen melden Sie sich bei support@medicomp.de. Bei inhaltlichen Fragen zu den Barmer-Verträgen können Sie sich an hilfsmittelmanagement@barmer.de wenden. Weitere Hilfestellungen und Antworten finden Sie in der folgenden FAQ. Ihre Frage ist nicht dabei? Kein Problem. Stellen Sie uns diese gerne über unser Kontaktformular.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Elektronischer Kostenvoranschlag für Hilfsmittel

Erfahren Sie hier, wie Sie den elektronischen Kostenvoranschlag nutzen und welche Vorteile er Ihnen bringt.

Informationen und Kontaktdaten zur Abrechnung von Hilfsmitteln

Hier erhalten Sie alle nötigen Kontaktdaten des DDG (Deutsche Dienstleistungszentrum für das Gesundheitswesen) zur Abrechnung von Hilfsmitteln.

Voraussetzungen einer Vertragspartnerschaft für Hilfsmittel

Institutionskennzeichnen und Präqualifizierung sind wichtig, um Hilfsmittelpartner zu werden.

Über wen werden Hilfsmittel abgerechnet?

Lesedauer weniger als 6 Min

Als Abrechnungsstelle für Hilfsmittel bei der Barmer steht Ihnen als Leistungserbringer das Deutsche Dienstleistungszentrum für das Gesundheitswesen (DDG) zur Verfügung:

DDG GmbH
Abrechnungsstelle für die Barmer
Grabenstr. 102
45141 Essen
IK 660 510 336

Über das DDG Online-Servicecenter für Hilfsmittelanbieter erhalten Sie jederzeit aktuelle Informationen zur Abrechnung Ihrer Hilfsmittel, beispielsweise zum Eingang der Rechnung, zum Bearbeitungsstand oder zu Zahlungsterminen. Auch das Ergebnis der Rechnungsprüfung sowie die Absetzungsschreiben können digital eingesehen werden.

Zum Online-Servicecenter des DDG

Kontaktdaten DDG

Darüber hinaus erreichen Sie das DDG unter den folgenden Kontaktdaten:

Für allgemeine Anfragen:

Für die Übermittlung von Abrechnungen zum Datenaustausch § 302 SGB V:

Die Geschäftszeiten sind von Montag bis Donnerstag von 07.30 Uhr bis 17.00 Uhr
sowie Freitag von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr.

Bitte senden Sie Ihre Abrechnungen grundsätzlich an den Dienstleister DDG. Ausnahmen bestehen ausschließlich für Hilfsmittel, die von Apotheken über den vdek-Hilfsmittellieferungsvertrag abgegeben werden. Bitte übermitteln Sie diese an die Gesellschaft für Statistik im Gesundheitswesen (GfS).

Bitte wenden Sie sich auch bei Reklamationen zunächst an das DDG. Geben Sie dabei Ihr Institutionskennzeichen (IK), das Rechnungsdatum, die Rechnungsnummer und möglichst auch die Eingangsbuchnummer des DDG an. Sie helfen damit, Sucharbeiten zu vermeiden und die Antwort zu beschleunigen.

Bei Fragen zur Abrechnung, bei denen Ihnen das DDG nicht weiterhelfen kann, wenden Sie sich bitte direkt an die Barmer:

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Informationen zur Abrechnung von Hilfsmitteln

Hier finden Sie wichtige Hinweise zur Abrechnung von Hilfsmitteln, z.B. Hör- und Sehhilfen, Homecare-Produkte sowie Rollstühle und Gehhilfen.

Abrechnung zum Verbrauch bestimmter Hilfsmittel

Erfahren Sie, welche Regelungen für Leistungserbringer bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln gelten.

Wie wird man Vertragspartner für Hilfsmittel?

Lesedauer weniger als 5 Min

Um Vertragspartner für Hilfsmittel bei der Barmer zu werden, müssen Sie als Leistungserbringer ein Institutionskennzeichen und die Präqualifizierung vorweisen können.

Institutionskennzeichen

Leistungserbringer, die Hilfsmittel für Versicherte der Barmer abgeben möchten, benötigen ein Institutionskennzeichen (IK). Das IK ist ein eindeutiges Merkmal zur Abrechnung mit den Trägern der Sozialversicherung. Die verpflichtende Verwendung des IK ist im § 293 SGB V geregelt.

Die bei der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen gespeicherten Angaben (beispielsweise Adressdaten sowie Bank- und Kontoverbindungen) sind für die Kooperation mit der Barmer verbindlich. Andere Informationen werden von der Barmer nicht berücksichtigt.

Ein IK kann bei der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen, Alte Heerstr. 111, 53757 St. Augustin, beantragt werden. Für jede Filiale oder Zweigstelle ist ein eigenes IK zu führen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der ARGE IK.

Präqualifizierung

Vertragspartner der Barmer können nur Leistungserbringer sein, die die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung von Hilfsmitteln erfüllen (§ 126 SGB V).

Der Nachweis dieser Grundeignung ist Voraussetzung zum Abschluss von Hilfsmittelverträgen und erfolgt für alle gesetzlichen Krankenkassen durch die sogenannte Präqualifizierung. Das kostenpflichtige Prüfverfahren wird bei den Präqualifizierungsstellen der GKV beantragt und durchgeführt.

Die Information der Kassen über die Präqualifizierungen der Leistungserbringer erfolgt regelmäßig über eine Meldung der Präqualifizierungsstellen an den GKV-Spitzenverband. Eine Vorlage des Zertifikates in Papierform oder als Fax durch den Leistungserbringer ist bei der Barmer nicht erforderlich.

Weitere Informationen zur Präqualifizierung erhalten Sie auf der Website des GKV-Spitzenverbandes.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Hinweise zur Vertragspartnerschaft für Hilfsmittelanbieter

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Vertragspartner der Barmer zu werden. 

Hinweise zur Hilfsmittelversorgung beim Entlassmanagement

Beim Entlassmanagement aus Krankenhäusern oder Rehaeinrichtungen sind Prozesse zu beachten.