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Berlin kompakt: Einigung auf Eckpunkte zur Krankenhausreform | Potenzialanalyse der Krankenhausreform

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Nach monatelangen kontroversen Diskussionen haben sich Bund und Länder endlich auf Eckpunkte für eine Krankenhausreform verständigt. Der von der Regierungskommission empfohlene Dreiklang aus Leveln, Leistungsgruppen und Transparenz konnte sich nicht durchsetzen, obwohl dieser nach Ansicht der Barmer die beste Lösung für eine konsequente Strukturreform gewesen wäre. Jetzt gilt es, das Instrument der bundeseinheitlichen Leistungsgruppen ohne Abstriche umzusetzen, da nur so ein hoher Qualitätsanspruch für die medizinische Versorgung eingelöst werden kann.

Berlin, 13.07.2023 – Krankenhäuser sollen in Zukunft auf bundeseinheitliche Qualitätsstandards verpflichtet werden, damit eine gute medizinische Behandlung für Patientinnen und Patienten gewährleistet ist. Nur wenn Kliniken die wissenschaftlichen Qualitätskriterien einer Leistungsgruppe erfüllen, dürfen sie die damit verbundenen Leistungen erbringen und abrechnen. Im Rahmen der geplanten Krankenhausreform ist die Systematik der Leistungsgruppen und ihre Zuordnung zu den einzelnen Krankenhausstandorten das entscheidende Kriterium für Qualitätsverbesserung und Spezialisierung in der stationären Versorgung. Die Bundesländer müssen sich dabei am tatsächlichen Versorgungsbedarf orientieren, die bundeseinheitlichen Vorgaben strikt umsetzen und von Ausnahmeregelungen ganz oder zumindest weitestgehend absehen.

Ein Konzept zur nachhaltigen Finanzierung der Reform fehlt
Das System der Krankenhausfinanzierung über Fallpauschen (DRG) wird wesentlich verändert: In Zukunft erhalten Krankenhäuser unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme ihrer Leistungen eine Vorhaltevergütung. Dabei handele es sich jedoch nur um eine neue Verteilung des bestehenden Erlösvolumens, ohne dass sich dieses grundsätzlich durch die Einführung der Vorhaltevergütung insgesamt erhöhen solle, so die jetzt vorliegenden Eckpunkte. Ein Konzept zur nachhaltigen Finanzierung des notwendigen Umstrukturierungsprozesses der Krankenhauslandschaft findet sich in den Eckpunkten nicht. Vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage der GKV muss unbedingt ausgeschlossen werden, dass die Last für den Umbau der Krankenhauslandschaft und damit verbundene Investitionen einseitig den Beitragszahlern aufgebürdet werden. Berlin kompakt berichtet.

Ein weiteres Thema des Newsletters:

Regierungskommission: Potenzialanalyse der Krankenhausreform

In ihrer fünften Stellungnahme kommt die Regierungskommission zu dem Ergebnis, dass die Konzentration und Spezialisierung von medizinischen Leistungen an Krankenhäusern deutliche Vorteile für die Qualität der Versorgung und die Patientensicherheit bringen würde. Die Analyse macht deutlich, dass die Konzentration der Leistungserbringung der richtige Weg zu einer Verbesserung der Versorgung ist.

Termine laufender Gesetzgebungsverfahren

Als Service stellen wir Informationen und Termine zu aktuellen Gesetzgebungsverfahren und Verordnungen zur Verfügung. Hier geht es zur Tabelle.

Berlin kompakt – Gesundheitspolitische Nachrichten aus der Hauptstadt
Der Newsletter Berlin kompakt informiert über wichtige Entwicklungen im Bereich der Gesundheitspolitik. Dazu gehören regelmäßige Berichte über die für die gesetzliche Krankenversicherung wesentlichen Gesetzgebungsprozesse.