Weiterentwicklung der sozialen Pflegeversicherung

Pflege durch Digitalisierung entlasten

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Ab Mitte des Jahres 2025 sind Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) verpflichtet, damit auch im Pflegebereich ein schneller und sicherer Austausch von Daten möglich wird. Mit der Anbindung werden eine deutliche Arbeitsentlastung, schlankere Prozesse und die Erleichterung der interdisziplinären Zusammenarbeit im Bereich der Pflege erwartet. 

Die Digitalisierung soll darüber hinaus Vorteile für die pflegerische Versorgung bringen: Der Austausch von Befunden oder Medikationsplänen zwischen Arztpraxen und Pflegediensten wird zu mehr Behandlungssicherheit, Datensparsamkeit und Entlastung von Fachkräften führen.

Um die Versorgung der Pflegebedürftigen zu verbessern sowie effizienter und wirtschaftlicher zu gestalten ist entscheidend, dass sich ausnahmslos alle Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste an die TI anschließen. Grundvoraussetzung dafür ist der flächendeckende Zugang zum Internet, der noch nicht in allen Pflegeeinrichtungen gewährleistet ist. Für die vollständige Vernetzung aller relevanten Akteure muss auch die TI-Anbindung in den wichtigen, die Pflege unterstützenden Versorgungsbereichen der Heil- und Hilfsmittel forciert werden.

Der Einsatz der elektronischen Patientenakte (ePA) ist sowohl für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen als auch für das Pflegepersonal von großem Nutzen. Die Dokumentation relevanter ärztlicher und pflegerischer Befunde erleichtert die Abstimmung notwendiger Behandlungen, zudem können Doppeluntersuchungen verhindert werden. Für pflegebedürftige Menschen ist die Anwendung der ePA zur elektronisch unterstützten Medikation von besonderer Bedeutung, da hiermit die Arzneimitteltherapiesicherheit erhöht werden kann.

Die Daten in der ePA sollten so gespeichert und von den Pflegebedürftigen freigegeben werden können, dass Diagnosen und Medikationspläne für pflegerische und ärztliche Leistungserbringer sowie Heil- und Hilfsmittelanbieter zur Verfügung stehen.

Mit Hilfe telepflegerischer Angebote können Pflegebedürftige länger in der Häuslichkeit versorgt werden. Dies entspricht dem Prinzip „ambulant vor stationär“. Der Einsatz telepflegerischer Angebote kann eine wichtige Unterstützung in der Pflege sein, besonders in Anbetracht des Fachkräftemangels. In strukturschwachen Regionen kann der Zugang zur Versorgung über ein telepflegerisches Monitoring erleichtert werden, etwa durch die Erfassung von Vitaldaten. Für die Anwendung der neuen Angebote ist die Vermittlung digitaler Kompetenzen in der Ausbildung wichtig.
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) wurden 2021 neu in den Leistungskatalog der sozialen Pflegeversicherung aufgenommen. Die Zugangsvoraussetzungen für die Leistungserbringer sollten sowohl möglichst bürokratiearm als auch wirtschaftlich sein, so dass der Zugang zu diesem Markt attraktiv wird. DiPA können einen Grundstein für die Etablierung digitaler Angebote in der Pflegeversicherung darstellen wie zum Beispiel die digitale Erinnerung an die Medikamenteneinnahme oder die Sturzprophylaxe. Das Ziel ist dabei, Pflegebedürftige in ihrer Selbstständigkeit zu unterstützen, die Pflege durch Angehörige zu erleichtern und die Versorgung zu verbessern. Der Ausbau der Leistungen sollte aber nicht nur in der häuslichen Pflege, sondern auch im stationären Bereich zur Anwendung kommen.

Durch die Einführung einer digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation sollen die in vielen Einrichtungen bisher aufwändigen und papierbasierten Prozesse abgelöst werden. Um die Akzeptanz von Pflegefachkräften für die veränderten Arbeitsprozesse sicherzustellen ist es wichtig, ihnen Unterstützung in Form von Schulungen und Weiterbildungen zu bieten.

Wichtig ist auch die Entbürokratisierung der Pflegesatzverhandlungen. Dabei muss Transparenz über die Verhandlungsgeschäfte und die Kostenstrukturen der Vertragspartner bestehen. Zur Entbürokratisierung gehört auch eine Vereinfachung von Leistungsprozessen. Ein Beispiel stellt der gesetzlich geregelte Monatsbetrag für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel dar. Anstelle des heutigen monatlichen Kostennachweises durch den Leistungserbringer oder den Versicherten könnte der Prozess deutlich entbürokratisiert werden: etwa durch eine monatliche Pauschale oder eine wiederkehrende Erstattung nach einmaligem Antrag zu Beginn der Versorgung.