Zur Umsetzung des Krankenhaustransformationsfonds hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einen ersten Verordnungsentwurf vorgelegt. Nach dem Willen von Gesundheitsminister Lauterbach soll der Bundesrat die zustimmungspflichtige Verordnung bereits in seiner nächsten Sitzung Mitte Februar beschließen. Die Barmer lehnt die geplante Finanzierung aus Beitragsmitteln weiterhin grundsätzlich ab. Um eine Neuausrichtung und Konzentration der Krankenhausstrukturen zu erreichen, dürfen zudem nur bedarfsnotwendige und zukunftsfähige Standorte gefördert werden.
Berlin, 28.01.2025 – Grundlegender Baustein des im Dezember vergangenen Jahres in Kraft getretenen Krankenhausversorgungsstärkungsgesetzes ist der Krankenhaustransformationsfonds, mit dem die Umstrukturierung und Neugestaltung der Krankenhauslandschaft finanziert werden soll. Dazu müssen in den Jahren 2026 bis 2035 insgesamt 25 Milliarden Euro seitens der gesetzlichen Krankenkassen aus Beitragsmitteln bereitgestellt werden. Die private Krankenversicherung kann sich freiwillig beteiligen. Voraussetzung für eine Förderung aus Mitteln des Transformationsfonds ist, dass sich die Länder – ggf. unter Einbeziehung der Krankenhausträger – mit 50 Prozent an der Finanzierung der Vorhaben beteiligen.
Keine Zweckentfremdung von Beitragsmitteln
Bereits im Gesetzgebungsverfahren hatten verschiedene Gutachten die geplante Finanzierung des Transformationsfonds aus Krankenkassenbeiträgen als verfassungswidrig eingestuft, es gab breite Kritik insbesondere von den Krankenkassen. Auch die Barmer lehnt die Regelung weiterhin ab, denn die Umgestaltung der Krankenhauslandschaft ist Aufgabe der Bundesländer und muss deshalb durch öffentliche Mittel finanziert werden.
Mit dem nun vorgelegten Verordnungsentwurf schafft das BMG die Voraussetzungen für die Umsetzung des Transformationsfonds ab dem kommenden Jahr. Neben der Vorgabe von Fördertatbeständen werden unter anderem die Voraussetzungen für die Förderung von Vorhaben konkretisiert und förderfähige Kosten abgegrenzt. Dazu wird das Verfahren zur Antragstellung, Auszahlung der Fördermittel und zum Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel in der Verordnung geregelt. Das Bundesamt für Soziale Sicherung soll den Transformationsfonds verwalten und die bewilligten Fördermittel an die Länder auszahlen.
Priorisierung der Transformationsfonds-Projekte notwendig
Um die Krankenhausstrukturen zielgerichtet weiterzuentwickeln und Strukturveränderungen zu erreichen, müssen die Fördertatbestände ausschließlich auf Schließungs-, Konzentrations- und Umwandlungsmaßnahmen begrenzt werden. Im Fokus müssen bedarfsnotwendige und zukunftsfähige Krankenhausstandorte stehen. Zumindest aber müssen die Transformationsfonds-Projekte aus Sicht der Barmer priorisiert werden, sodass Vorhaben zur Umgestaltung der Krankenhauslandschaft Vorrang vor weiteren Maßnahmen haben, wie etwa der Förderung von Telemedizin oder Robotik.
Forderungen der BARMER zur Bundestagswahl 2025 (Website)
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