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Berlin kompakt: Sachverständigengutachten zu Arzneimittelpreisen | Wissenschaftlicher Beirat sieht Handlungsbedarf beim Kassen-Finanzausgleich

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Berlin, 03.06.2025 - Die Kosten für Arzneimittel steigen weiterhin stark an. Zur Entlastung des Gesundheitssystems schlägt der Sachverständigenrat für Gesundheit und Pflege nun passende Instrumente zur Kostendämpfung vor. So sollen etwa die Preise von Arzneimitteln konsequent an ihren Zusatznutzen gekoppelt werden. 
Der Wissenschaftliche Beirat zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs legt mit seinen letzten Gutachten wichtige Analysen zur Reform des RSA im Rahmen des GKV-FKG vor. Er kommt insgesamt zu einer positiven Bilanz und schlägt vor, auf das Verfahren zum Ausschluss von Morbiditätsgruppen (HMG-Ausschluss) zu verzichten. 
 

Zusatznutzen von Arzneimitteln regelmäßig überprüfen

Der Sachverständigenrat empfiehlt, den Zusatznutzen von Medikamenten nicht nur bei Markteintritt, sondern über den gesamten Lebenszyklus regelmäßig zu überprüfen. Die zwischen Pharmaherstellern und dem GKV-Spitzenverband ausgehandelten Erstattungspreise müssten gegebenenfalls neuverhandelt werden, wenn der Nachweis über den Zusatznutzen eines Arzneimittels nicht ausreichend erbracht werden könne. Dieser Ansatz ist richtig. Nach Ansicht der Barmer sollte in diesem Zusammenhang die Anwendungsforschung gestärkt werden, um eine bessere Evidenz für neue Arzneimittel zu erlangen. Auch die Vorschläge zur Aufhebung des Sonderstatus von Orphan Drugs zielen in die richtige Richtung. Berlin kompakt berichtet.

Verfahren zum Ausschluss von Morbiditätsgruppen schnell abschaffen

Der Wissenschaftliche Beirat zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs hat sich in seinen aktuellen Gutachten besonders mit den Neuregelungen des Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetzes (GKV-FKG) auseinandergesetzt. Dabei bewertet er sowohl die Einführung der Regionalkomponente als auch des Vollmodells positiv für die Zielgenauigkeit des RSA
Anders beurteilt der Beirat hingegen das ebenfalls mit dem GKV-FKG implementierte Verfahren zum Ausschluss von Morbiditätsgruppen. Krankenkassen mit einem höheren Versorgungsbedarf ihrer Versicherten entstünden damit systematische Wettbewerbsnachteile, da ihnen Finanzmittel für die Versorgung in einem erheblichen Volumen vorenthalten würden. Deshalb sollte der Gesetzgeber dieses Verfahren schnell abschaffen und die damit verbundene Fehlsteuerung im Kassenfinanzausgleich beenden.
 

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