Der Nutzen von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) für Patientinnen und Patienten bleibt hinter den Erwartungen zurück – bei steigenden Ausgaben. So kann laut aktuellem Bericht des GKV-Spitzenverbands nur für wenige DiGA ein Nutzen bereits vor Markteintritt belegt werden. Die Bundesregierung sollte deshalb der Empfehlung der FinanzKommission Gesundheit folgen und eine Nutzenbewertung für DiGA analog zum AMNOG-Verfahren etablieren.
Berlin, 16.04.2026 – Digitale Gesundheitsanwendungen sind seit 2020 Teil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Bereits zum fünften Mal legt der GKV-Spitzenverband seinen jährlichen Bericht über die Inanspruchnahme und Entwicklung der Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen vor. Bis Ende 2025 wurden demnach bereits insgesamt 1,9 Millionen Mal DiGA verordnet oder von den Kassen genehmigt. Die häufigsten Indikationen sind dabei psychische Erkrankungen und Stoffwechselstörungen. Der Bericht zeigt, dass vor allem Hausärztinnen und Hausärzte DiGA verordnen und diese mehrheitlich von Frauen genutzt werden.
Nur 34 digitale Gesundheitsanwendungen dauerhaft im DiGA-Verzeichnis gelistet
Bis Ende 2025 wurden insgesamt 74 DiGA in das Verzeichnis beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zur Erstattung durch die Krankenkassen aufgenommen. Nur für 14 davon konnte der Hersteller bereits bei Markteintritt den Nachweis über einen Nutzen erbringen. 16 DiGA wurden sogar aus dem Verzeichnis gestrichen, weil für sie kein Nutzen nachgewiesen werden konnte. Zum Berichtszeitpunkt sind 34 DiGA nach der Bewertung dauerhaft gelistet worden. Weitere zehn befinden sich noch in der Erprobungsphase.
Regelungen zu Preisbildung und Nutzenbewertung überarbeiten
Die aktuellen Mechanismen der Preisbildung ermöglichen es den Herstellern, den Preis für DiGA unmittelbar bei Markteintritt frei festzulegen. Erst danach muss der tatsächliche Versorgungsnutzen in der Regel innerhalb eines Jahres belegt werden. Gelingt dies nicht, wird die DiGA nicht mehr von der GKV erstattet. Bei einem positiven Nutzenbeleg wird ein Preis zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Hersteller verhandelt. Dieser lag im Berichtszeitraum durchschnittlich 59 Prozent unter dem Eintrittspreis und muss rückwirkend ausgeglichen werden. Die GKV hat dabei das gesamte Finanzrisiko zu tragen. Zudem verfügen die DiGA-Hersteller oft nicht über ausreichende finanzielle Rücklagen, um die Erstattungsansprüche der Kassen zu bedienen und müssen Insolvenz anmelden.
Deshalb muss die Bundesregierung handeln und die gesetzlichen Regelungen überarbeiten. Die freie Preisfestsetzung im ersten Jahr sollte abgeschafft werden, die Erstattungspreise müssen ab Markteintritt der DiGA gelten. Zudem sind die Regelungen zur Nutzenbewertung nicht ausreichend. Hier sieht auch die FinanzKommission Gesundheit Handlungsbedarf und fordert eine Nutzenbewertung analog zum AMNOG-Verfahren.