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Berlin kompakt: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz mit Änderungen beschlossen

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Berlin, 22.07.2026 - Am 10.07.2026 hat der Deutsche Bundestag das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen, noch am selben Tag folgte die Billigung durch den Bundesrat. Bis zuletzt wurde um Änderungen an dem Spargesetz gerungen. Um die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat abzuwenden, hat die Bundesregierung den Ländern weitere finanzielle Zusagen in Form einer Protokollerklärung gemacht. Aus Sicht der Barmer wird damit die Stoßrichtung des Gesetzes einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik konterkariert.

Finanzierungszusage aus der Protokollerklärung darf nicht zu Lasten der GKV gehen

Vor der abschließenden Sitzung des Bundesrates zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hat die Bundesregierung eine Protokollerklärung in der Länderkammer abgegeben, in der sie finanzielle Zusagen für den Krankenhausbereich in Höhe von 550 Millionen Euro macht. Darüber hinaus kündigt sie gegenüber den pharmazeutischen Unternehmen weitere Ausnahmen vom zusätzlichen Herstellerabschlag an. Damit ist die Bundesregierung den Bundesländern erneut finanziell entgegengekommen. Die Umsetzung dieser Finanzierungszusage darf nach Einschätzung der Barmer auf keinen Fall zu Lasten der GKV-Versichertengemeinschaft erfolgen.

Bundeszuschuss reicht weiterhin nicht aus

In den parlamentarischen Beratungen des Gesetzes haben sich zuvor die Koalitionsfraktionen auf eine Vielzahl von Änderungen geeinigt. Dazu gehört etwa eine moderatere Belastung der gesetzlich Versicherten bei der Zuzahlungsregelung oder bei der Familienmitversicherung.

Eine Änderung betrifft auch den Zuschuss des Bundes zur gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser wird weniger stark abgesenkt als zunächst im Gesetzentwurf vorgesehen. Abweichend davon erhöht der Bund auch die Beitragspauschale für Grundsicherungsempfängerinnen und -empfänger und vollzieht eine moderate Kurskorrektur. Doch bleibt es dabei, dass ein erheblicher Teil der Finanzierungslast weiterhin von den beitragszahlenden GKV-Mitgliedern und ihren Arbeitgebern getragen werden muss. Berlin kompakt berichtet.