Meldungen zur Gesundheitspolitik

Berlin kompakt: BMG leitet Gesetzgebungsverfahren für Pflegegesetz ein

Lesedauer weniger als 1 Min

Berlin, 15.06.2026 - Am 05.06.2026 wurde der Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes bekannt. Ziel des Gesetzes ist es, die Finanzierung der Pflegeversicherung zu stabilisieren, den Anstieg der Pflegekosten zu begrenzen und die pflegerischen Versorgungsstrukturen sicherzustellen. Auch bei diesem Reformgesetz entzieht sich der Bund weitgehend seiner finanziellen Verpflichtungen. Gleichzeitig sind die geplanten Maßnahmen mit starken finanziellen Belastungen für Versicherte und Pflegebedürftige verbunden.

Umfassende neue Aufgaben für die Pflegekassen

Mit dem Gesetz plant das Bundesministerium für Gesundheit eine Reihe von Veränderungen für die pflegerische Versorgung Pflegebedürftiger. So sollen etwa ein neuer Leistungsanspruch auf eine Pflegebegleitung für Versicherte in häuslicher Versorgung geschaffen und Pflegeleistungen in Budgets gebündelt werden. Fraglich ist, ob die im Entwurf dafür genannten Finanzmittel für diese umfassenden Aufgaben der Pflegekassen ansatzweise ausreichen und die notwendigen Fachkräfte zur Verfügung stehen. Kritisch ist mit der geplanten Einbindung der Pflegestützpunkte in die Pflegebegleitung eine damit mögliche weitere Subventionierung von Parallelstrukturen aus Beitragsmitteln. Den Pflegekassen wird zudem die Aufgabe übertragen, Pflegebedürftigen über ein digitales Pflege-Cockpit umfassende Informationen über die pflegerischen Versorgungsangebote zur Verfügung zu stellen.

Finanzielle Belastung von Versicherten und Pflegebedürftigen

Der Finanzbedarf der sozialen Pflegeversicherung ist laut Bundesgesundheitsministerium so hoch, dass er nur durch eine Kombination von Maßnahmen auf der Ausgaben- und der Einnahmenseite gedeckt werden kann. Um die Finanzen der Pflegeversicherung zu entlasten, sollen zum Beispiel die gestuften Leistungszuschläge für Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen langsamer steigen und die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige gekürzt werden. Die Absicherung von Pflege durch Angehörige in der Häuslichkeit ist sozial und ökonomisch von zentraler Wichtigkeit. Der Bund hingegen entzieht sich weiterhin der Finanzierung versicherungsfremder Leistungen. Berlin kompakt berichtet.