Berlin, 19.05.2026. Das Bundeskabinett hat am 29.04.2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beschlossen.
Der Gesetzentwurf weist im Vergleich zum Referentenentwurf wesentliche Änderungen auf und verschiebt die Belastungen auf der Ausgaben- und Einnahmeseite. So wird unter anderem der Bundeszuschuss zur GKV ab dem Jahr 2027 dauerhaft um zwei Milliarden Euro gekürzt. Die im Gesetz vorgesehenen finanziellen Belastungen für gesetzlich Versicherte wären nicht notwendig, wenn der Staat seine finanzielle Verantwortung wahrnehmen würde.
Ausnahmen von der Leitlinie einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik
Der Gesetzentwurf verfolgt weiterhin das Ziel einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik. Anders als noch im Referentenentwurf vorgesehen sind nun jedoch Ausnahmen von dieser Systematik geplant. So wird bei der Refinanzierung von Tarifsteigerungen im Krankenhausbereich die Grundlohnrate als verbindliche Obergrenze gelockert. Auch beim Pflegebudget sollen Ausnahmetatbestände geschaffen werden. Die grundlegende Ausrichtung des Gesundheitswesens hin zu einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik ist jedoch entscheidend, um die gesetzliche Krankenversicherung als System finanziell zu stabilisieren. Ausnahmen dürfen dieses Vorhaben nicht gefährden.
Bundeszuschuss wird um jährlich zwei Milliarden Euro gekürzt
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Bund sich in Zukunft an der Finanzierung der Grundsicherungsempfänger etwas stärker beteiligt. Im Jahr 2027 werden dafür zunächst 250 Millionen Euro mehr an Steuermitteln bereitgestellt, bis 2031 gestaffelt eine Summe von zwei Milliarden Euro. Im Gegenzug wird der jährliche Bundeszuschuss zur pauschalen Abgeltung versicherungsfremder Leistungen der GKV um zwei Milliarden Euro abgesenkt. Der Bund entzieht sich damit weiterhin seinen Verpflichtungen zur Finanzierung versicherungsfremder Leistungen der GKV, da mit beiden Maßnahmen unter dem Strich die Steuermittel erheblich gekürzt werden.
Weiteres Thema in Berlin kompakt:
BMG leitet Gesetzgebungsverfahren für Digitalgesetz ein
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) vorgelegt. Laut aktuellem Zeitplan ist der Kabinettsbeschluss im Juni 2026 zu erwarten. Der Entwurf enthält Ergänzungen zu einer zuvor bekannt gewordenen Fassung, die sich unter anderem auf eine digitale Bedarfseinschätzung und die Ausgestaltung des einheitlichen Medikationsplans beziehen. Berlin kompakt berichtet.