Berlin, 04.08.2026 - Der Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) wurde am 15.07.2026 vom Bundeskabinett beschlossen. Die parlamentarischen Beratungen können nach der Sommerpause beginnen. Mit dem geplanten Tool zur Erst- und Bedarfseinschätzung leistet das Gesetz wichtige Vorarbeiten für die Einführung eines Primärversorgungssystems.
Tool für die Bedarfseinschätzung muss in der Verantwortung der Selbstverwaltung liegen
Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erhalten mit dem GeDIG den Auftrag, Vorgaben für das Tool zur digitalen Bedarfseinschätzung zu vereinbaren. Die KBV soll das elektronische System dafür bereitstellen. Nach Ansicht der Barmer müssen Aufbau und Betrieb des Tools in der Verantwortung der gemeinsamen Selbstverwaltung liegen, besonders mit Blick auf die hälftige Finanzierung durch die GKV.
Ausweitung der Datengrundlage zur Risikoerkennung durch Kassen ist echter Fortschritt
Krankenkassen können mit Zustimmung der Versicherten deren Gesundheitsdaten auswerten und sie auf individuelle Gesundheitsrisiken hinweisen. Es ist geplant, dafür die Datengrundlage auszuweiten, unter anderem auf die Auswertung von Daten aus der elektronische Patientenakte, aus Wellness-Anwendungen und Wearables.
Weitere Themen in Berlin kompakt:
Medizinregistergesetz weiterhin in der Beratung
Mit dem Medizinregistergesetz sollen ein gemeinsamer Rechtsrahmen und einheitliche Qualitätsstandards für Medizinregister geschaffen werden. Das ist sinnvoll, denn so können vorhandene Datensätze zusammengeführt und strukturiert für die Forschung nutzbar gemacht werden.
Gesundheitswesen aktuell 2026 – bifg legt aktuelle Analysen zum Gesundheitswesen vor
Das Barmer Institut für Gesundheitssystemforschung (bifg) hat eine neue Ausgabe der Publikation Gesundheitswesen aktuell vorgelegt, mit zahlreichen Beiträgen zu systemischen Fragen sowie zur Gestaltung der Versorgung. Berlin kompakt berichtet.