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Berlin kompakt: Bundestag beschließt Anpassung der Krankenhausreform

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Berlin, 11.03.2026. Nach kontroversen Diskussionen haben Bund und Länder schließlich eine Einigung über das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) erlangt. Das Gesetz wurde letzte Woche vom Deutschen Bundestag in 2./3. Lesung beschlossen. Der erzielte Kompromiss zeugt jedoch von einem erheblichen Entgegenkommen des Bundes gegenüber den Ländern, die Verbesserung der stationären Versorgung bleibt damit weit hinter dem zurück, was medizinisch notwendig und auch machbar ist.

Für die Finanzierung des Transformationsfonds muss die öffentliche Hand aufkommen

Das KHAG beinhaltet eine wichtige Änderung der Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung. Bislang war zur Finanzierung des Transformationsfonds ein Anteil von bis zu 25 Milliarden Euro aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen. Nun soll dieser Anteil aus Mitteln des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden. Diese Entscheidung war notwendig, denn der Umbau der Krankenhausstrukturen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht von der Versichertengemeinschaft zu tragen ist.

Neustrukturierung der Krankenhauslandschaft bleibt aus

Mit dem KHAG werden große Abstriche bei den ursprünglich geplanten Qualitätsverbesserungen für die stationäre Versorgung gemacht. Dies ist zum Nachteil für Patientinnen und Patienten, die Anspruch auf eine sichere und hochwertige Krankenhausversorgung haben. Kritisch zu sehen ist etwa die Entscheidung, die Ausnahmeregelungen bei der Zuweisung von Leistungsgruppen an Krankenhäuser nochmals zu erweitern. Die Option auf eine Verlängerung der Ausnahmeregelungen nach drei Jahren sollte nur gezielt zur Sicherstellung der Versorgung genutzt werden. Wünschenswert wären verbindliche Zielvereinbarungen an den Krankenhausstandorten zur Erfüllung der Qualitätsvorgaben. Berlin kompakt berichtet.