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Berlin kompakt: BMG legt Referentenentwurf für Krankenhausreform vor

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Berlin, 27.03.2024 – In dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf für eine Krankenhausreform finden sich Maßnahmen für die Neuordnung der Krankenhausversorgung und -finanzierung. Die dringend notwendigen Struktur- und Qualitätsverbesserungen werden mit dem Entwurf jedoch nicht konsequent genug verfolgt, zu weit haben sich die Reformvorschläge von den ursprünglichen Empfehlungen entfernt. Auch wird das Vorhaben besonders durch den geplanten Transformationsfonds und die zusätzlichen Liquiditätsmaßnahmen zu erheblichen Mehrkosten für die GKV führen. Versicherte und Arbeitgeber werden damit finanziell über die Maßen belastet. 

Es darf nicht zu Abstrichen bei der Qualität und zu mehr Bürokratie kommen

In Anlehnung an das in Nordrhein-Westfalen bereits auf Landesebene entwickelte Modell sollen zukünftig bundeseinheitliche Leistungsgruppen für die Krankenhäuser eingeführt werden. Verbunden damit sind klare Qualitätskriterien für die Leistungserbringung der Klinken, deren Erfüllung Bedingung für die Vergütung sein wird. 
Doch werden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf bereits zahlreiche Ausnahmen für die Länder geschaffen und der Anspruch auf eine bundesweit vergleichbare Qualität der Versorgung deutlich aufgeweicht. Im Sinne der Patientensicherheit darf es bei den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zu den Qualitätsvorgaben nicht zu Abstrichen kommen.
Nicht konsistent erscheint auch die geplante Vorhaltefinanzierung für Krankenhäuser: So sieht der Gesetzentwurf zahlreiche Zuschläge für unterschiedliche Leistungsbereiche vor. Diese führen nicht nur zu erheblichen jährlichen Mehrkosten für die Versicherten, sondern auch zu großem bürokratischen Mehraufwand bei den Verhandlungen vor Ort.

Neuregelung zu Abrechnungsprüfungen führt zu Verschwendung von Versichertengeldern

Der Medizinische Dienst hat bislang die Möglichkeit, Rechnungen der Krankenhäuser im Einzelfall auf ihre Richtigkeit zu prüfen. In Zukunft sollen nur noch Stichproben erlaubt sein. Dies könnte bedeuten, dass Krankenkassen nicht mehr wie bisher auffällige oder offensichtlich fehlerhafte Rechnungen aufgreifen und einer Prüfung unterziehen dürften. Nach Auffassung der Barmer müssen die Einzelfallprüfungen erhalten bleiben, um dem Wirtschaftlichkeitsgebot in der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen zu können.

Das Reformgesetz treibt Kosten für Versicherte und Arbeitgeber weiter in die Höhe

Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz würden erhebliche finanzielle Mehrbelastungen auf die gesetzliche Krankenversicherung zukommen. Das BMG stellt mögliche Effizienzgewinne beziehungsweise Minderausgaben durch die Neuregelungen des geplanten Gesetzes in Aussicht. Rätselhaft bleibt, wie diese Einsparungen erreicht werden sollen. Berlin kompakt berichtet.

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