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Berlin kompakt: Eckpunkte Notfallreform | Reform Apothekenversorgung | Neuer Entwurf GVSG

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Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat Eckpunkte für eine Reform der Notfallversorgung vorgelegt. Ziel ist es, die bestehenden Notfallstrukturen enger zu vernetzen und Patientinnen und Patienten im Notfall direkt in die medizinisch geeignete Behandlungsebene zu steuern. Leider klammert die geplante Reform den Rettungsdienst aus und vertut damit eine Chance.

Berlin, 30.01.2024 – Die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung hat in zwei Empfehlungen umfassende Grundlagen für die Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes erarbeitet. Doch ein integriertes System, in dem Kassenärztliche Vereinigungen (KVen), Krankenhäuser und die in den Bundesländern verorteten Rettungsleitstellen sektorenübergreifend zusammenarbeiten, ist nicht in Sicht. Denn die Hürden für bundeseinheitliche Rahmenvorgaben bleiben hoch.

So hat das BMG zunächst den Schwerpunkt auf eine stärkere digitale Vernetzung der bestehenden Rufnummern von Terminservicestellen der KVen (116 117) und Rettungsleitstellen (112) gelegt. Darüber hinaus soll die Rolle der KVen bei der Sicherstellung der Erstversorgung von Patienten mit akutem Behandlungsbedarf gestärkt werden und flächendeckend Integrierte Notfallzentren (INZ) an den Kliniken eingerichtet werden. INZ mit den geplanten zentralen Ersteinschätzungsstellen sind nach Ansicht der Barmer ein dringend notwendiger Schritt zu einer sektorenübergreifenden Notfallversorgung.

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