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Reform der Krankenhausstrukturen: Gemeinsamer Wille von Bund und Ländern zwingend erforderlich

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Die Umsetzung der geplanten Krankenhausstrukturreform ist dringend notwendig. Nur so kann die Schließung von Häusern auf dem Wege einer kalten Bereinigung verhindert werden. Bund und Länder stehen jetzt in der Pflicht, gemeinsam am Aufbau moderner Strukturen zu arbeiten, um eine Krankenhausversorgung auf hohem Niveau zu ermöglichen. Dazu wird nach Ansicht der Barmer ein bundeseinheitliches Verständnis für die notwendigen Reformmaßnahmen benötigt – auch wenn ein aktuelles Gutachten eine begrenzte Zuständigkeit des Bundes sieht.

Berlin, 27.04.2023 – Die vom Bund angestoßene Krankenhausreform steht in der Kritik, weil einige Bundesländer sie als Eingriff in ihre Planungskompetenzen ansehen. Sie sehen sich jetzt durch ein aktuelles Gutachten in ihrer ablehnenden Haltung gegenüber der Einführung bundesweit einheitlicher Strukturen bestätigt. Dies zeigt, wie schwierig sich die Diskussion über eine dringend notwendige Reform der Krankenhausstrukturen gestaltet. Wichtig ist jetzt, konkrete Lösungen für die gemeinsamen Ziele zu erarbeiten – die Auflösung des Reformstaus und die Etablierung einer bedarfsgerechten Krankenhausversorgung.

Nach Auffassung der Barmer bilden die Vorschläge der Regierungskommission eine gute Grundlage für die Weiterentwicklung des Krankenhaussektors. Die Neuausrichtung der stationären Strukturen auf Basis von Versorgungsstufen (Level) und Leistungsgruppen ist dringend notwendig, um die knappen finanziellen und personellen Ressourcen gezielt einzusetzen und damit die Versorgungsqualität für die Patientinnen und Patienten bundesweit entscheidend zu verbessern. Zur Sicherung einer qualitativ hohen medizinischen Krankenhausversorgung sollten Bund und Länder in ihren Verhandlungen schnell einen gemeinsamen Weg gehen und sich auf Vorgaben für bundesweit einheitliche Versorgungsstrukturen einigen.

Qualität der Krankenhausversorgung muss überall gleich hoch sein

Was die Qualität der Krankenhausversorgung angeht, müssen in jedem Fall bundesweit einheitliche Vorgaben gelten. Denn die Versorgungsqualität darf nicht zwischen den Bundesländern variieren und muss gleichbleibend hoch sein. Um die stationäre Versorgung weiter zu verbessern und eine Mindestqualität sicherzustellen, müssen die Qualitätsvorgaben des Bundes verbindlich von den Ländern angewendet werden. Die Regelungen etwa zu Mindestmengen gewährleisten, dass medizinische Eingriffe nur dort stattfinden, wo die personellen und strukturellen Voraussetzungen und damit das notwendige Fachwissen vorhanden sind.