Meldungen zur Gesundheitspolitik

Kabinett beschließt erhebliche Einsparungen im Gesundheitsetat für 2024

Lesedauer unter 2 Minuten

Die Konsolidierungspolitik des Bundesfinanzministers wirkt sich auch auf den Etat des Bundesministeriums für Gesundheit aus. Das geht aus dem Regierungsentwurf für das Haushaltsgesetz 2024 hervor, den das Bundeskabinett in seiner heutigen Sitzung beschlossen hat. So werden wichtige, im Koalitionsvertrag vereinbarte Maßnahmen für eine auskömmliche Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben und die nachhaltige Finanzierung von Kranken- und Pflegeversicherung nicht umgesetzt. Hierzu gehört etwa die Anhebung der Pauschalen für Bürgergeld-Empfänger aus Steuermitteln. Dies geht zu Lasten der Beitragszahler.

Berlin, 05.07.2023 – Der Regierungsentwurf zum Haushaltsgesetz 2024 sieht einen Etat von 16,2 Milliarden Euro für das Bundesministerium für Gesundheit vor, dies sind knapp acht Milliarden Euro weniger als im aktuellen Haushalt. Bundesfinanzminister Lindner hatte zuvor in einem umfangreichen Verhandlungsprozess mit den Ressorts auf Einsparungen gedrängt, um den Bundeshaushalt zu konsolidieren und die Schuldenbremse einhalten zu können.

Keine weiteren Steuermittel zur Stabilisierung der GKV-Finanzen

Ein wesentlicher Teil des Gesundheitsetats entfällt auf den Bundeszuschuss zur pauschalen Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Dieser soll auf 14,5 Milliarden Euro eingefroren werden. Darüber hinaus sind keine weiteren finanziellen Mittel für die Dynamisierung des Bundeszuschusses oder die Steigerung des Steueranteils zur Deckung der Leistungsausgaben für Bürgergeld-Empfänger vorgesehen. Damit löst die Ampel auch weiterhin nicht das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel einer auskömmlichen Finanzierung der GKV ein.

Haushaltskonsolidierung auf Kosten der Pflegeversicherung

Um die Sparvorgaben im Gesundheitsetat erreichen zu können, plant die Regierung auch weitreichende Eingriffe im Bereich der sozialen Pflegeversicherung. Vorgesehen ist unter anderem die Streichung des regulären Bundeszuschusses in Höhe von einer Milliarde Euro. Als Reaktion darauf brachte zudem Gesundheitsminister Lauterbach die Aussetzung des Pflegevorsorgefonds ins Gespräch.

Beitragszahler werden unnötig belastet

Die Regierungsparteien hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag auf umfassende Steuermittel für die gesamtgesellschaftlichen Aufgaben der Pflegeversicherung geeinigt. Neben der kürzlich beschlossenen Beitragssatzerhöhung führt die geplante Streichung des Bundeszuschusses zur Pflegeversicherung zu erheblichen Mehrbelastungen für die gesetzlich Versicherten. Für die Planbarkeit in der Pflegeversicherung wäre stattdessen eine regelhafte und verbindliche Dynamisierung des Bundeszuschusses wichtig.