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Eigenanteile in der Pflege steigen weiter – Pflegebedürftige müssen entlastet werden

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Die Eigenanteile, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen für die stationäre Altenpflege tragen müssen, steigen weiter an. Die Pflegebedürftigen müssen dringend von den Investitionskosten entlastet werden, die die Pflegeeinrichtungen bislang auf sie umlegen. Hier stehen aus Sicht der Barmer die Länder in der Pflicht.

Berlin, 19.07.2023 – Seit Jahren steigen die Eigenanteile für die stationäre Altenpflege. Das belastet Pflegebedürftige und deren Angehörige enorm. Gründe für den starken Anstieg sind unter anderem die seit 2022 geltende Tariflohnbindung in der Pflege sowie die allgemeine Preisentwicklung. Seit 2022 erhalten Pflegebedürftige einen gestuften Zuschuss aus der Pflegeversicherung, abhängig von der Aufenthaltsdauer im Heim. Dieser reicht aber nicht aus, um die finanziellen Belastungen auszugleichen.

Investitionskostenfinanzierung ist Aufgabe der Bundesländer

Über die Eigenanteile werden auch Kosten finanziert, die dem jeweiligen Pflegeheim entstehen, um notwendige Investitionen zu tätigen, beispielsweise für Umbau- oder Ausbaumaßnahmen, Modernisierungsarbeiten oder Instandhaltung. Diese Kosten werden auf die Bewohnerinnen und Bewohner umgelegt. Die Investitionskostenfinanzierung ist aber gesetzliche Aufgabe der Bundesländer. Sie stehen hier in der Finanzverantwortung, kommen ihrer Aufgabe aber nur unzureichend nach. Nach Auffassung der Barmer müssen die Länder stärker in die Pflicht genommen werden: Sie sind für die Vorhaltung einer leistungsfähigen, ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgungsstruktur verantwortlich. Ihre Verpflichtung zur Finanzierung der notwendigen Investitionskosten muss verbindlich geregelt werden.

Derzeit liegen die Pflegeeigenanteile im Bundesdurchschnitt im ersten Jahr bei 2.548 Euro pro Monat. Diese Summe besteht aus Unterkunft- und Verpflegungskosten, aus Investitionskosten und einem Eigenanteil für die pflegebedingten Aufwendungen, der für alle Bewohnerinnen und Bewohner einheitlich ist. Hinzu kommt eine Umlage, um die Ausbildungskosten in der Pflege zu refinanzieren.