Meldungen zur Gesundheitspolitik

Start für neue Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen

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Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Laumann hat am vergangenen Mittwoch den Zeitplan zur Umsetzung der neuen Landes-Krankenhausplanung vorgestellt. Dabei ist nicht mehr die Bettenzahl zentrales Planungsinstrument, stattdessen sollen die Bedarfe und Leistungen der Kliniken im Fokus stehen. Ziel ist eine stärkere Spezialisierung der Krankenhäuser. Nordrhein-Westfalen ist das erste Bundesland, das ein solches Modell einführt, die Barmer begrüßt das Vorhaben.

Berlin, 12.08.2022 – Die Krankenhauslandschaft von Nordrhein-Westfalen ist stark reformbedürftig. Sie ist geprägt von erheblichen Überkapazitäten und zu wenig Orientierung am tatsächlichen Bedarf und der Behandlungsqualität. Bereits seit Langem fordert die Barmer deshalb eine stärkere Konzentration der Krankenhausstrukturen, etwa im Ruhrgebiet. Mit der Umsetzung des neuen Krankenhausplans für Nordrhein-Westfalen sollen diese Defizite nun angegangen werden. Hierzu werden ab 01.09.2022 alle Krankenhäuser zunächst über das neue Verfahren informiert. Im November starten dann die Verhandlungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen über regionale Planungskonzepte. Dabei wird über das Leistungsspektrum der jeweiligen Kliniken entschieden.

Konzentration der Krankenhauslandschaft vorantreiben
Ein wichtiger Aspekt der Reform in Nordrhein-Westfalen ist die Qualität der Versorgung und damit die Patientensicherheit. Bürgerinnen und Bürger könnten zukünftig sicher sein, dass ein Krankenhaus über ausreichend Erfahrung für die Leistungen verfüge, die es anbietet, so NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann bei der Vorstellung des Zeitplans für den Krankenhausplan.

Auch nach Auffassung der Barmer dürfen Patientinnen und Patienten nur in solchen Krankenhäusern behandelt werden, die über die entsprechende technische und personelle Ausstattung verfügen. Notwendig ist deshalb eine Konzentration von komplexen Eingriffen an ausgewählten Standorten.
So setzt sich die Barmer für ein Konzept mit gestuften Versorgungsstrukturen aus Grund-, Regel- und Maximalversorgern ein. Dabei werden bundeseinheitliche Qualitätsanforderungen zu Grunde gelegt.
Die Folge ist eine stärkere Spezialisierung einzelner Krankenhäuser. Kleine Krankenhausstandorte werden dabei weiterhin gebraucht, jedoch in anderer Funktion: Sie sollen die wohnortnahe Grundversorgung gewährleisten. Dafür kann auch die Umwandlung in ein regionales Versorgungszentrum eine sinnvolle Lösung sein.