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Finanzierung der Unabhängigen Patientenberatung muss aus öffentlichen Mitteln erfolgen

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Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD ) soll in eine Stiftung überführt werden, das sieht ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vor. Für die Finanzierung müssten der GKV-Spitzenverband und die Private Krankenversicherung aufkommen. Nach Ansicht der Barmer ist die geplante Umwandlung der UPD in eine gemeinnützige Stiftung sinnvoll. Da es sich bei den Beratungsleistungen der UPD jedoch um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt, kommt allein eine Finanzierung aus Bundesmitteln in Frage.

Berlin, 18.11.2022 – In ihrem Koalitionsvertrag haben sich SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP darauf geeinigt, die Unabhängige Patientenberatung (UPD) in eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur zu überführen. Mit einem Gesetz zur Errichtung einer Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland will das Bundesministerium für Gesundheit diesen geeinten Vorschlag umsetzen, dazu liegt nun ein Referentenentwurf vor: Das bislang alle sieben Jahre durchzuführende Ausschreibungsverfahren für die Trägerschaft der UPD soll abgeschafft werden, stattdessen wird die Institution dauerhaft in eine Stiftung bürgerlichen Rechts umgewandelt. Die Stiftungslösung soll Unabhängigkeit und Staatsferne gewährleisten und zudem ermöglichen, die finanziellen Mittel für einen gemeinnützigen Zweck bereitzustellen, nämlich die unabhängige Information und Beratung von Patientinnen und Patienten. Dies sind wichtige und sinnvolle Ziele.

Organisation und Finanzierung der UPD passen nicht zusammen

Problematisch sind die Vorschläge des Bundesministerium für Gesundheit zur Organisation der neuen Stiftung sowie zur Finanzierung der Unabhängigen Patientenberatung. Dem GKV-Spitzenverband soll mit dem geplanten Gesetz die Aufgabe übertragen werden, als Träger für die UPD eine Stiftung bürgerlichen Rechts zu errichten. Diese würde zum 01.01.2024 ihre Arbeit aufnehmen. Gleichzeitig wäre der GKV-Spitzenverband lediglich mit einer Person im elfköpfigen Stiftungsrat vertreten und dürfte dort nur bei Entscheidungen zum Haushalt und zur Rechnungslegung mitentscheiden. Im Gesetzestext wird ausdrücklich formuliert, dass der GKV-Spitzenverband keinen Einfluss auf den Inhalt oder den Umfang der Tätigkeit der UPD nehmen darf.

Zudem ist vorgesehen, dass der GKV-Spitzenverband (und die Private Krankenversicherung mit einem Anteil von sieben Prozent an der Gesamtsumme) die finanziellen Mittel in Höhe von 15 Millionen Euro jährlich für die UPD aufbringen muss. Es ist nicht nachvollziehbar, dass der GKV-Spitzenverband den Großteil der Finanzierung der UPD übernehmen sowie den vollständigen Stiftungsaufbau organisieren soll und ihm gleichzeitig jegliche Mitspracherechte bei der sachgerechten Verwendung von Beitragsmitteln der GKV-Mitglieder vorenthalten werden sollen.