Meldungen zur Gesundheitspolitik

Berlin kompakt: Erste Empfehlungen der Regierungskommission für eine Klinikreform

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Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat eine Regierungskommission eingerichtet, die Vorschläge für eine Reform der Krankenhausstrukturen formulieren soll. In seiner ersten Stellungnahme unterbreitet das wissenschaftliche Gremium Empfehlungen für eine kurzfristige finanzielle Unterstützung der Pädiatrie und der Geburtshilfe. Ungeklärt bleibt dabei leider die Finanzierungsfrage. Berlin kompakt berichtet.

Berlin, 22.07.2022 – Die jetzt vorliegenden ersten Empfehlungen der Regierungskommission knüpfen an die Vorgabe des Koalitionsvertrags der Ampel-Parteien an, wonach die Krankenhausbereiche der Pädiatrie und Geburtshilfe kurzfristig eine auskömmliche Vergütung erhalten sollen.
Zur Umsetzung schlägt die Regierungskommission in einer ersten Reformstufe vor, dass die Abteilungen für Pädiatrie ab dem 01.01.2023 ein neben den abgerechneten DRG gewährtes zusätzliches leistungsunabhängiges Vergütungsvolumen erhalten. In dem Papier werden dazu vier alternative Vorschläge unterbreitet. Interessant ist dabei ein Modell (C), das bei der Verteilung zusätzlicher Finanzmittel nicht ausschließlich auf vorhandene Kapazitäten zurückgreift, sondern sich am Bevölkerungsbedarf und der Erreichbarkeit orientiert. Dieses Modell erscheint am wenigsten manipulationsanfällig, da in diesem Fall nicht die Krankenhäuser festlegen, in welcher Größenordnung sie Zuweisungen erhalten. Auch für geburtshilfliche Abteilungen sind zusätzliche leistungsunabhängige Finanzmittel vorgesehen.
Unbefriedigend bleibt, dass die Kommission keine Aussagen zur Höhe und Herkunft der zusätzlichen Mittel trifft. Aufgrund des gesamtgesellschaftlichen Ziels muss die Finanzierung aus Sicht der Barmer von Bund und Ländern getragen werden.


Eckpunkte des BMG für neue Personalvorgaben im Krankenhaus
Weiteres Thema von Berlin kompakt sind die Eckpunkte zur Einführung einer neuen Pflegepersonalbemessung, die Gesundheitsminister Karl Lauterbach zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Pflegekräften im Krankenhaus vorgelegt hat. Die Eckpunkte basieren auf der Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0), welche von der Deutschen Krankenhausgesellschaft, dem Deutschen Pflegerat und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di erarbeitet wurde. Vorgesehen ist, die neuen Personalvorgaben in drei Stufen umzusetzen. Die Barmer ist nicht überzeugt, dass mit der geplanten PPR 2.0-Einführung die Personalsituation in der Pflege nachhaltig verbessert werden kann.