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Berlin kompakt zum Arbeitsentwurf eines GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes

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Als Reaktion auf das wachsende Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde ein Arbeitsentwurf für ein Finanzstabilisierungsgesetz bekannt. Der Entwurf sieht unter anderem eine Anhebung des Steuerzuschusses zur GKV und Kostendämpfungsmaßnahmen im Arzneimittelbereich vor. Nach Auffassung der Barmer sind Maßnahmen zur Reduzierung des GKV-Finanzdefizits dringend notwendig.

Berlin, 21.03.2022 – Der bislang nicht abgestimmte Arbeitsentwurf sieht ab dem Jahr 2023 eine Anhebung des Bundeszuschusses zur GKV um fünf Milliarden Euro auf dann jährlich 19,5 Milliarden Euro vor. Ab 2024 soll der Zuschuss dynamisiert werden, um den mittel- und langfristig zu erwartenden Anstieg des Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung zwischen 0,2 und 0,3 Prozentpunkten pro Jahr zu dämpfen.
Zur Stabilisierung der GKV-Finanzen soll zudem die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds weiter abgebaut und die Finanzreserven der Krankenkassen abgesenkt werden. Diese Maßnahmen werden jedoch nicht ausreichen, um die prognostizierte Finanzlücke in der GKV von mindestens 17 Milliarden Euro für das Jahr 2023 zu schließen. Nach Ansicht der Barmer fehlen in dem Entwurf zum Beispiel kostendeckende Pauschalen für ALG II-Empfänger, auf die sich die Ampel-Koalition im Koalitionsvertrag verständigt hatte.

Weil der Ausgabenanstieg im Arzneimittelbereich besonders hoch ist, hat das BMG eine Vielzahl von Kostendämpfungsmaßnahmen vorgesehen, von der Verlängerung des Preismoratoriums für Arzneimittel über die Anhebung des Herstellerabschlags bis hin zur Umsatzsteuerabsenkung für Arzneimittel, für die allerdings ein gesondertes Gesetzgebungsverfahren geplant ist. Berlin kompakt berichtet.