13.000 zusätzliche Stellen sollten mit dem Pflegestellen-Förderprogramm für die Pflege in Heimen geschaffen werden. Der Gesetzgeber wollte auf diese Weise die Betreuung und Pflege von Pflegebedürftigen weiter verbessern und zugleich das Pflegepersonal entlasten. Die Zahl neuer Stellen bleibt jedoch weit hinter den Erwartungen zurück. Nun hat der Bundesrechnungshof einen bemerkenswerten Bericht vorgelegt, in dem er die Rückzahlung überschüssiger Mittel empfiehlt, die die Kassen für das Förderprogramm bereitstellen müssen. Diese belaufen sich inzwischen auf über eine Milliarde Euro.
Berlin, 19.03.2021 – Seit Anfang 2019 erhalten Pflegeheime Vergütungszuschläge, wenn sie zusätzliches Pflegepersonal einstellen. Ziel der Maßnahme war eine deutliche Verbesserung der Pflege in vollstationären Einrichtungen und Einrichtungen der Kurzzeitpflege. Mit dem Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals wurden die gesetzlichen Krankenkassen deshalb verpflichtet, zur pauschalen Abgeltung dieser Vergütungszuschläge jährlich insgesamt 640 Millionen Euro an den Pflegeausgleichsfonds zu zahlen. Weitere 44 Millionen Euro trägt die Private Pflegeversicherung.
Vor dem Hintergrund des bestehenden Fachkräftemangels in der Pflege sind bisher weit weniger als die geplanten 13.000 Stellen geschaffen worden.
Die nicht verausgabten Mittel in Höhe von rund einer Milliarde Euro haben den Bundesrechnungshof zu einer Prüfung veranlasst. Er stellt darin fest, dass der gesetzlichen Krankenversicherung nicht langfristig erhebliche Beitragsmittel entzogen werden dürften, ohne dass Pflegebedürftigen tatsächlich eine bessere Pflege zukomme. Zudem bestehe die Gefahr, dass das Geld entgegen seiner ursprünglichen Zweckbestimmung für andere Leistungen in der Pflegeversicherung ausgegeben werden könnte. Diese Einschätzung teilt die Barmer.
Da das Bundesgesundheitsministerium keine Perspektive für den Abbau der aufgelaufenen Mittel biete, empfiehlt der Bundesrechnungshof, diese anteilig an die gesetzlichen Krankenkassen zurückzuzahlen. Eine Alternative könnte laut dem Bericht sein, die pauschalen Zahlungen der Krankenkassen zeitweilig auszusetzen.