Meldungen zur Gesundheitspolitik

Berlin kompakt zur Debatte über die Krankenhausfinanzierung im Gesundheitsausschuss

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In der Sitzung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages vom 19.05.2021 wurden drei Anträge der Bundestagsfraktionen von FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema Krankenhausfinanzierung behandelt. Dabei stand unter anderem die mangelnde Investitionsfinanzierung durch die Bundesländer zur Debatte. Die Länder kommen ihrer Verpflichtung zur Investitionsfinanzierung seit langem nicht mehr ausreichend nach. Weil mindestens drei bis vier Milliarden Euro jährlich fehlen, muss die Investitionsfinanzierung nach Ansicht der Barmer verbindlicher geregelt und der entstandene Investitionsstau aufgelöst werden.

Berlin, 25.05.2021 – In ihren Anträgen üben die Fraktionen auch Kritik am bestehenden Vergütungssystem für den Krankenhausbereich, dem DRG-System. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN strebt zum Beispiel eine grundlegende Reform der Betriebskostenfinanzierung für den Krankenhausbereich an. Dazu soll eine neue Säule der Strukturfinanzierung eingeführt werden, um die Vergütung stärker am Versorgungsbedarf und an der Behandlungsqualität zu orientieren. Ziel sei die Finanzierung von bedarfsnotwendigen Vorhaltekosten. DIE LINKE lehnt das Finanzierungssystem sogar vollständig ab.

Die Barmer hingegen ist überzeugt, dass das DRG-System sich wegen seines Leistungsbezugs grundsätzlich bewährt hat. Es setzt aufgrund struktureller Rahmenbedingungen jedoch Fehlanreize. Grundlage für die Weiterentwicklung des Vergütungssystems sollte deshalb zunächst eine Reform der Krankenhausstrukturen sein, so Prof. Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer, der als Einzelsachverständiger zur Anhörung geladen war.

Weiterhin berichtet "Berlin kompakt" über letzte Änderungen am Infektionsschutzgesetz sowie das nun beschlossene Gesetz zur Zusammenführung der Krebsregisterdaten. Thema ist zudem eine wichtige Entscheidung des Bundessozialgerichts: Beitragsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dürfen allein zur Finanzierung der Aufgaben dieses Sozialversicherungsträgers eingesetzt werden. Die Entscheidung des BSG zeigt ein grundlegendes Problem der GKV auf: Ihre finanziell angespannte Situation resultiert auch aus der mangelnden Abgrenzung der Zuständigkeiten für die Finanzierung des Systems. Aufgabe der nächsten Bundesregierung muss deshalb sein, zur Konsolidierung des Gesundheitswesens klar zwischen beitrags- und steuerfinanzierten Leistungen zu unterscheiden.