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Berlin kompakt zum Barmer-Konzept für eine umfassende Krankenhausstrukturreform

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Um die Defizite im Bereich der stationären Versorgung zu beheben, ist eine konsequente und umfassende Reform der Krankenhausstrukturen in Deutschland notwendig. Berlin kompakt berichtet über die Vorschläge der Barmer zur Weiterentwicklung von Planung, Finanzierung und Vergütung im Krankenhausbereich.

Berlin, 18.10.2021 – Das Konzept der Barmer für eine Reform des Krankenhausbereichs umfasst die Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft, ihre Öffnung hin zu einer sektorenübergreifenden Versorgung und eine zukunftsfeste Finanzierung. Ein wichtiger Bestandteil der Strukturreform ist eine Neuordnung der Krankenhausplanung, die die Krankenhäuser nach drei Versorgungsstufen gliedert. Eine wesentliche Rolle spielt dabei die Qualitätssicherung. Perspektivisch soll jedoch eine sektorenübergreifende Versorgungsstrukturplanung entwickelt werden.

Eine Anpassung der Krankenhauslandschaft bildet aus Sicht der Barmer die Grundlage für eine Weiterentwicklung des DRG-Vergütungssystems, das sich als Finanzierungsinstrument aufgrund seiner Leistungsorientierung grundsätzlich bewährt hat. Da die Vorhaltekosten in den Versorgungsstufen stark variieren, sollten diese neu kalkuliert werden. Die DRG werden dabei differenzierter ausgestaltet. Leistungen können auf diese Weise besser abgebildet und angemessen finanziert werden, die Vorhaltekosten je Versorgungsstufe werden bei der Kalkulation besser berücksichtigt. Um die Grenzen zwischen dem ambulanten und stationären Bereich zu überwinden, soll auch das Vergütungssystem auf Dauer sektorenübergreifend ausgestaltet werden. Berlin kompakt berichtet.

Nach der Sitzung des GKV-Schätzerkreises muss die Verordnung zur Erhöhung des Bundeszuschusses um weitere sieben Milliarden Euro für das Jahr 2022 schnell auf den Weg gebracht werden, damit die Krankenkassen Planungssicherheit bekommen. Zugleich sollte die  neue Bundesregierung Maßnahmen zur Konsolidierung der GKV-Finanzen für die Zeit ab 2022 beschließen. Nach Auffassung der Barmer wäre die generelle Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes für Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen von 19 auf sieben Prozent eine der notwendigen Maßnahmen.