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Pflegepersonal-Stärkungsgesetz: Gesamthausansatz wird eingeführt

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Mit Beschluss vom 01.08.2018 hat das Bundeskabinett das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) auf den Weg gebracht. Neu in der Kabinettsfassung im Vergleich zum Referentenentwurf ist die Einführung des Gesamthausansatzes zur Verbesserung der Personalsituation im Krankenhaus.

Berlin, 14.08.2018 – Nach den Plänen der Bundesregierung soll ab dem Jahr 2020 der Gesamthausansatz zur Verbesserung der Pflegepersonalausstattung eingeführt werden. Damit gelten konkrete Vorgaben zur Personalausstattung in Krankenhäusern. Die Regelungen sollen die Vorschriften der ab 2019 geltenden Pflegepersonaluntergrenzen für pflegesensitive Bereiche erweitern. Mit der Einführung des Gesamthausansatzes verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Pflegepersonalausstattung in den Krankenhäusern zu verbessern sowie die Patientensicherheit in der pflegerischen Versorgung zu erhöhen. Aus Sicht der Barmer ist das Vorhaben ein erster richtiger Schritt zur Festlegung verbindlicher Pflegepersonaluntergrenzen und damit auch zur Steigerung der Patientensicherheit in der stationären Versorgung.

Das Institut für Entgeltabrechnung im Krankenhaus (InEK) erhält den Auftrag, ab dem Jahr 2020 für jedes Krankenhaus einen sogenannten Pflegepersonalquotienten zu berechnen. Der Quotient macht deutlich, wie viel Pflegepersonal ein Krankenhaus im Verhältnis zu dem anfallenden Pflegeaufwand einsetzt. Auf Basis der Berechnungen des InEK soll das BMG per Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates ermächtigt werden, eine Untergrenze für das erforderliche Verhältnis zwischen Pflegepersonal und Pflegeaufwand festzulegen. Unterschreitet ein Krankenhaus die definierte Untergrenze, drohen ihm Sanktionen in Form von Honorarkürzungen.

Es ist gut, dass mit der Regelung Transparenz geschaffen wird: Der Pflegequotient wird sichtbar machen, ob ein Krankenhaus mit den erzielten Pflegeerlösen auch tatsächlich eine entsprechende Personalausstattung finanziert oder auf Kosten der Pflege spart. Die konkrete Vorgabe von Sanktionen per Rechtsverordnung ist ebenso sinnvoll, wie die geplante Veröffentlichung der Pflegepersonalquotienten. Problematisch ist, dass gegenwärtig kein bundeseinheitliches Instrument zur Messung der individuellen Pflegebedarfe existiert. Damit fehlt die Datengrundlage, die zur Ermittlung der Anzahl der Pflegekräfte für eine qualitativ hochwertige Versorgung benötigt würde. Hier muss langfristig nachgebessert werden.