Gesetzgebung

Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung und zur Änderung weiterer Gesetze

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Termine Gesetzgebung

- zustimmungspflichtig - 
01.01.2027Inkrafttreten
17.10.20252. Durchgang Bundesrat
09.10.2025 2./3. Lesung Bundestag
06.10.2025Anhörung im Bildungsausschuss
26.09.20251. Durchgang Bundesrat
11.09.20251. Lesung Bundestag
06.08.2025Kabinettsbeschluss
05.06.2025Referentenentwurf

Wesentliche Inhalte des Gesetzes

  • Einführung eines bundesweit einheitlichen Berufsprofils für die Pflegefachassistenzausbildung
  • Anpassung des Finanzierungsverfahrens nach dem Modell des Pflegeberufegesetzes: Sozialversicherung und Pflegebedürftige (über Eigenanteile) tragen damit Großteil der Finanzierung

So positioniert sich die Barmer

Die neue Pflegefachassistenzausbildung soll die bisherigen 27 landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen ablösen und den Heilberuf inhaltlich und formal bundeseinheitlich regeln. Als Begründung führt die Bundesregierung an, dass für eine professionelle pflegerische Versorgung nicht nur mehr Pflegefachpersonen, sondern auch mehr Pflegefachassistenten benötigt werden.

Der Bund hatte bereits 2020 die generalistische Ausbildung zur Pflegefachperson eingeführt, in der Folge auch ein primärqualifizierendes, generalistisches Pflegestudium. Die bisherigen Regelungen auf Landesebene unterscheiden sich unter anderem bei der Ausrichtung auf die verschiedenen Versorgungsbereiche, der Ausbildungsdauer oder der Zahlung einer Ausbildungsvergütung. Eine bundeseinheitliche generalistische Ausrichtung auch bei der Pflegefachassistenzausbildung soll künftig den Zugang zu allen Versorgungsbereichen (Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Altenpflege) sicherstellen.

  • Position der Barmer

Eine bundesweit einheitliche Pflegefachassistenzausbildung ist notwendig, weil sie einen flexiblen Zugang zu allen Versorgungsbereichen eröffnet. Auch können bundesweit einheitliche Standards und eine Ausbildungsvergütung zu einer höheren Attraktivität des Berufsbilds beitragen.

Mit dem neuen Referentenentwurf wird die bestehende Finanzierungssystematik der Pflegeausbildungen fortgesetzt. Der Großteil der Ausbildungskosten wird von der GKV, den Pflegebedürftigen selbst, der SPV und zu knapp neun Prozent von den Bundesländern getragen. Pro Jahr werden laut Referentenentwurf Mehrkosten für GKV und SPV in Höhe von 67 Millionen Euro prognostiziert.

  • Position der Barmer

Die Regelung, die Kosten der Pflegeausbildung auf die Sozialversicherungsträger und die Pflegebedürftigen durch erhöhte Eigenanteile umzulegen, muss beendet werden. Die Kosten der Pflegeausbildung als wichtige Säule der Daseinsvorsorge müssen Bund und Länder tragen – auch vor dem Hintergrund, dass die Länder in den nächsten Jahren zur Sicherung der Pflegeinfrastruktur aus dem Sondervermögen umfassende zusätzliche Steuermittel erhalten werden.