Termine Gesetzgebung
| - zustimmungspflichtig - | |
|---|---|
| 01.01.2027 | Inkrafttreten |
| 17.10.2025 | 2. Durchgang Bundesrat |
| 09.10.2025 | 2./3. Lesung Bundestag |
| 06.10.2025 | Anhörung im Bildungsausschuss |
| 26.09.2025 | 1. Durchgang Bundesrat |
| 11.09.2025 | 1. Lesung Bundestag |
| 06.08.2025 | Kabinettsbeschluss |
| 05.06.2025 | Referentenentwurf |
Wesentliche Inhalte des Gesetzes
- Einführung eines bundesweit einheitlichen Berufsprofils für die Pflegefachassistenzausbildung
- Anpassung des Finanzierungsverfahrens nach dem Modell des Pflegeberufegesetzes: Sozialversicherung und Pflegebedürftige (über Eigenanteile) tragen damit Großteil der Finanzierung
So positioniert sich die Barmer
Die neue Pflegefachassistenzausbildung soll die bisherigen 27 landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen ablösen und den Heilberuf inhaltlich und formal bundeseinheitlich regeln. Als Begründung führt die Bundesregierung an, dass für eine professionelle pflegerische Versorgung nicht nur mehr Pflegefachpersonen, sondern auch mehr Pflegefachassistenten benötigt werden.
Der Bund hatte bereits 2020 die generalistische Ausbildung zur Pflegefachperson eingeführt, in der Folge auch ein primärqualifizierendes, generalistisches Pflegestudium. Die bisherigen Regelungen auf Landesebene unterscheiden sich unter anderem bei der Ausrichtung auf die verschiedenen Versorgungsbereiche, der Ausbildungsdauer oder der Zahlung einer Ausbildungsvergütung. Eine bundeseinheitliche generalistische Ausrichtung auch bei der Pflegefachassistenzausbildung soll künftig den Zugang zu allen Versorgungsbereichen (Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Altenpflege) sicherstellen.
- Position der Barmer
Eine bundesweit einheitliche Pflegefachassistenzausbildung ist notwendig, weil sie einen flexiblen Zugang zu allen Versorgungsbereichen eröffnet. Auch können bundesweit einheitliche Standards und eine Ausbildungsvergütung zu einer höheren Attraktivität des Berufsbilds beitragen.
Mit dem neuen Referentenentwurf wird die bestehende Finanzierungssystematik der Pflegeausbildungen fortgesetzt. Der Großteil der Ausbildungskosten wird von der GKV, den Pflegebedürftigen selbst, der SPV und zu knapp neun Prozent von den Bundesländern getragen. Pro Jahr werden laut Referentenentwurf Mehrkosten für GKV und SPV in Höhe von 67 Millionen Euro prognostiziert.
- Position der Barmer
Die Regelung, die Kosten der Pflegeausbildung auf die Sozialversicherungsträger und die Pflegebedürftigen durch erhöhte Eigenanteile umzulegen, muss beendet werden. Die Kosten der Pflegeausbildung als wichtige Säule der Daseinsvorsorge müssen Bund und Länder tragen – auch vor dem Hintergrund, dass die Länder in den nächsten Jahren zur Sicherung der Pflegeinfrastruktur aus dem Sondervermögen umfassende zusätzliche Steuermittel erhalten werden.