Termine Gesetzgebung
| - zustimmungsfrei - | |
|---|---|
| 01.01.2026 | Inkrafttreten |
| 06.11.2025 | 2./3. Lesung Bundestag |
| 03.11.2025 | Anhörung zu fachfremden Änderungsanträgen (GKV-Sparpaket) |
| 15.10.2025 | Kabinettsbeschluss Änderungsanträge GKV-Sparpaket |
| 08.10.2025 | Anhörung im Gesundheitsausschuss |
| 26.09.2025 | 1. Durchgang Bundesrat |
| 11.09.2025 | 1. Lesung Bundestag |
| 06.08.2025 | Kabinettsbeschluss |
| 23.06.2025 | Referentenentwurf (Pflegekompetenzgesetz) |
Wesentliche Inhalte des Gesetzes
- Pflegefachpersonen erhalten mehr Befugnisse in der Versorgung – diese sollen eigenverantwortlich weitergehende Leistungen erbringen können.
- Stärkung der Pflegestrukturen und mehr Anreize für gemeinschaftliche und innovative Versorgungsformen
- Ergänzende fachfremde Regelungen u. a. zur ePA, vertragsärztlichen Notdienst (Poolärzte), Finanzierung KV-Strukturfonds, Sicherung der Datengrundlagen für den RSA, Anpassungen Wechselmöglichkeiten aus der PKV in die GKV
- GKV-Sparpaket (Paket fachfremde Änderungsanträge)
− Begrenzung des Ausgabenanstiegs bei den Verwaltungskosten der Krankenkassen im Jahr 2026
− Halbierung des Fördervolumens des Innovationsfonds im Jahr 2026
− Krankenhaus: Aussetzen der Meistbegünstigungsklausel für das Jahr 2026
So positioniert sich die Barmer
Mit dem Ziel der Entbürokratisierung plant die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen für eine effizientere pflegerische Versorgung. Waren bereits im Referentenentwurf Leitlinien zur Beschleunigung von Vertragsabschlüssen und effizienteren Vertragsverhandlungen vorgesehen, so soll nun auch die Qualitätssicherung in der Pflege vereinfacht werden. Dazu werden unter anderem die Intervalle der Qualitätsprüfungen für ambulante Dienste und teilstationäre Pflegeeinrichtungen von ein auf zwei Jahre verlängert, wie dies bereits im vollstationären Bereich der Fall ist. Als neue Vorgabe für den Medizinischen Dienst Bund (MD Bund) ist vorgesehen, dass dieser bis zum 01.06.2026 verbindliche Regeln für Qualitätsprüfungen in Krisensituationen wie Pandemien entwickeln soll.
- Position der Barmer
Bürokratieabbau ist für die Partner in der Pflegeversicherung notwendig, um die wachsenden gesetzlichen Aufgaben im Sinne der Versicherten umsetzen zu können. Bei der Frage der Verlängerung der Prüfintervalle ist entscheidend, dass eine qualitativ hochwertige Versorgung für Pflegebedürftige gewährleistet werden kann.
Die geplanten Regeln für Qualitätsprüfungen sind wichtig, um auf künftige Krisen- oder Pandemiesituationen besser als bisher vorbereitet zu sein.
Der MD Bund soll außerdem die Aufgaben der Heimaufsicht der Länder übernehmen können, um doppelte Prüfungen zu vermeiden, wie es im Entwurf heißt. Die Länder können den MD Bund dabei mit der Prüfung von eigentlich in der Zuständigkeit der Heimaufsichten liegenden Sachfragen betrauen.
Der GKV-Spitzenverband wird beauftragt, gemeinsam mit den Pflegekassen ein sogenanntes Kooperationsgremium zu bilden und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) jährlich über den Fortschritt der Arbeit zu berichten. Von 2026 bis 2030 soll so über die Vereinfachung und Vereinheitlichung von Formularen beraten werden, die von Pflegekassen bei der Beantragung von Pflegeleistungen eingesetzt werden.
- Position der Barmer
Durch die geplanten Änderungen der Zuständigkeiten von MD Bund und Heimaufsichten der Länder darf es nicht zu einer Verantwortungs- und Kostenübernahme zulasten der Sozialversicherung kommen.
Mit der Schaffung eines neuen Gremiums kommt es erneut zu einem unnötigen Eingriff in die Arbeit der Selbstverwaltung. Die Barmer vereinfacht seit Jahren die Antragsverfahren im Bereich der Pflege zum Nutzen ihrer Versicherten. Mit der neuen Vorgabe darf keine zusätzliche Bürokratie aufgebaut werden.
Mit dem Gesetz ist unter anderem geplant, den digital gestützten Medikationsprozess auf Grundlage von Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) ab dem 31.03.2026 vollständig umzusetzen. Die nötigen Spezifikationen werden derzeit noch von der gematik entwickelt.
In Zukunft sollen auch weitere Kostenträger eine E-Rezept-App anbieten können, etwa die Träger der freien Heilfürsorge. Zudem soll die Nutzung des elektronischen Heilberufeausweises für den Zugriff auf das E-Rezept nicht mehr notwendig sein.
Künftig sollen Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und weitere Leistungserbringer von einer Befüllung der ePA von Kindern und Jugendlichen absehen können, wenn eine Gefährdung des Kindeswohls zu erwarten ist, beispielsweise bei Konflikten zwischen getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht. Die Regelung wurde in Zusammenarbeit mit Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzten angepasst.
- Position der Barmer
Für Anwendungen wie den digital gestützten Medikationsprozess müssen nach Veröffentlichung der gematik-Spezifikationen realistische Fristen gesetzt werden. Diese sind bei der vorgeschlagenen Neuregelung zu knapp bemessen. Dass die gematik weiter parallel eine eigene E-Rezept-App anbietet, ist überholt. Bereits heute haben die Kassen das E-Rezept in ihre eigenen Apps integriert.
Die gefundene Regelung zum Umgang mit der ePA von Kindern und Jugendlichen trägt dazu bei, dass berechtigte Schutzinteressen von Kindern gewahrt bleiben.
BMG und BMAS haben sich bereits 2024 mit der Rentenversicherung und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung auf eine Klarstellung zum sozialversicherungsrechtlichen Status von „Poolärzten“ im notdienstlichen Bereitschaftsdienst geeinigt. Bedingung für die selbstständige Tätigkeit ist seitdem unter anderem eine angemessene Bezahlung der von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) bereitgestellten Ressourcen wie Personal und Technik. Das Bundessozialgericht (BSG) hatte zuvor die Tätigkeit nicht-vertragsärztlicher „Poolärzte“ als abhängige Beschäftigung gewertet, die der Sozialversicherungspflicht unterliegt.
Der vorliegende Entwurf gibt nun Vertragsärzten Rechtssicherheit für ihre Tätigkeit im Notdienst. Diese wird als Teil der selbstständigen Beschäftigung und damit als sozialversicherungsfrei definiert. Darüber hinaus sollen die KVen den Notdienst in ländlichen Gebieten durch die Zahlung von Sicherstellungspauschalen gewährleisten können.
- Position der Barmer
Die gesetzliche Klarstellung zur Sozialversicherungsfreiheit des notdienstlichen Bereitschaftsdienstes schafft Rechtssicherheit für Vertragsärztinnen und -ärzte. Vor dem Hintergrund der dringend notwendigen Reform der Notfallversorgung muss der vertragsärztliche Notdienst gestärkt werden, um die Notaufnahmen der Krankenhäuser zu entlasten.
Mit dem Pflegekompetenzgesetz soll geregelt werden, dass Pflegefachpersonen künftig selbständig erweiterte heilkundliche Leistungen erbringen dürfen. Neu im jetzt vorliegenden Entwurf ist die eigenverantwortliche Erbringung von Leistungen durch Pflegefachpersonen auch im Rahmen der Krankenhausbehandlung. Hierzu sollen die Vertragsparteien auf Bundesebene bis zum 31.07.2028 einen Katalog von Leistungen erarbeiten.
- Position der Barmer
Die eigenverantwortliche Erbringung heilkundlicher Leistungen durch qualifizierte Pflegefachpersonen ist eine wichtige Weiterentwicklung für die pflegerische Versorgung. Auf diese Weise können die vorhandenen Personalressourcen in der Versorgung Pflegebedürftiger effizienter eingesetzt werden. In anderen Ländern ist dies lange etabliert – auch das Berufsbild wird dadurch aufgewertet. Dies gilt auch für die geplante selbständige Erbringung heilkundlicher Leistungen im Krankenhaus.
Der Ausbau von innovativen Wohn- und Versorgungsformen für die Pflege zwischen den beiden Versorgungsbereichen ambulant und stationär soll gefördert werden. Das Pflegekompetenzgesetz wird nach Einschätzung der Bundesregierung mittelfristig zu Minderausgaben für die soziale Pflegeversicherung von rund 328 Millionen Euro führen – dazu soll auch die Entwicklung neuer Versorgungformen beitragen.
- Position der Barmer
Die meisten Pflegebedürftigen wollen möglichst lange in der eigenen Häuslichkeit gepflegt werden. Die Schaffung pflegerischer Versorgungsangebote in innovativen Wohnformen ist daher nachvollziehbar, dabei darf es nicht zu einer unangemessenen Ausweitung der Leistungsangebote des SGB V und SGB XI kommen. Zudem erscheinen die im Entwurf genannten Einsparpotentiale in dreistelliger Millionenhöhe für die soziale Pflegeversicherung unrealistisch.
Weiterhin ist vorgesehen, dass der GKV-Spitzenverband, der Verband der privaten Krankenversicherung und der Medizinische Dienst Bund bis zum 30.06.2026 einen Bericht vorlegen, in dem sie die Gründe für den starken Anstieg der Zahl Pflegebedürftiger seit 2017 darlegen, also seit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs.
Der Entwurf sieht auch Regelungen zur Beschleunigung und Entbürokratisierung von Vertragsabschlüssen für den stationären und den ambulanten Pflegebereich vor. Dazu sind Verfahrensleitlinien für die Vergütungsverhandlungen vorgesehen. Die Vertragspartner sollen damit praxisnahe Optionen erhalten, um das Verfahren zu erleichtern und Pflegeeinrichtungen eine zeitnahe Finanzierung ihrer Aufwendungen zu ermöglichen.
- Position der Barmer
Es ist richtig, dass der starke Anstieg der Zahl Pflegebedürftiger geprüft wird. Dies sollte mit den Vorbereitungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe für eine grundlegende Pflegereform gekoppelt werden, deren Ergebnisse Ende 2025 erwartet werden.
Die Barmer unterstützt die Vorschläge zur Entbürokratisierung von Vergütungsverhandlungen. Künftig sollten die Prozesse digitaler und damit bürokratieärmer gestaltet werden.