Termine Gesetzgebung
| zustimmungsfrei | |
|---|---|
| Am Tag nach der Verkündung | Inkrafttreten |
| 30.01.2026 | 1. Durchgang Bundesrat |
| 17.12.2025 | Kabinettsbeschluss |
| 06.11.2025 | Verbändeanhörung BMG |
| 16.10.2025 | Referentenentwurf |
Wesentliche Inhalte des Gesetzes
- Anpassung der Apothekenvergütung: Etablierung einer Verhandlungslösung zwischen Vertragspartnern der Selbstverwaltung
- Erhalt des flächendeckenden Apothekennetzes: u. a. zusätzliche Vergütung für Landapotheken, Weiterqualifizierung von PTA
- Erweiterte Austauschmöglichkeiten, Ausweitung Impfmöglichkeiten, Abgabe von Rx-Arzneimitteln ohne Verordnung
So positioniert sich die Barmer
Weite Teile des Referentenentwurfs sind unverändert in die Kabinettsfassung übernommen worden. Unter anderem hält das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) an der Einführung einer Verhandlungslösung zwischen den Vertragspartnern der Selbstverwaltung fest. Der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) sollen Empfehlungen zur Anpassung der Apothekenvergütung an das BMG erarbeiten. Dabei müssen sie rechtlich verbindliche „Leitplanken“ wie die jährliche Veränderung des vom Statistischen Bundesamt festgelegten Verbraucherpreisindexes berücksichtigen. Ebenso ist die Wiedereinführung handelsüblicher Skonti vorgesehen. Diese Regelungen werden Teil der ergänzenden Verordnung (Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen), parallel zum Gesetzentwurf sein.
- Position der Barmer
Die Einführung einer jährlichen Verhandlungslösung zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband darf nicht zu einer automatischen Steigerung der Vergütung führen. Vielmehr sollte vor dem Hintergrund veränderter Versorgungsstrukturen eine ganzheitliche Apothekenvergütungsreform mit dem Ziel auskömmlicher und fairer Honorare angestrebt werden.
Die im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellte Erhöhung des Apothekenpackungsfixums, das Apotheken für die Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln pro Packung erhalten, wird aufgrund der Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung zunächst zurückgestellt. Der Spielraum sei nicht vorhanden, so Gesundheitsministerin Warken im Anschluss an den Kabinettsbeschluss.
- Position der Barmer
Angesichts der defizitären Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung ist es richtig, die im Koalitionsvertrag verabredete Erhöhung des Apothekenpackungsfixums zurückzustellen.
Eine Klarstellung erfolgt im Hinblick auf die erweiterten Möglichkeiten zum Austausch von Arzneimitteln. So sollen Apotheken wirkstoffgleiche Präparate abgeben dürfen, wenn das verordnete Rabattpräparat nicht vorrätig ist. Laut Kabinettsfassung ist dazu nun eine vorherige Abfrage zur Verfügbarkeit des Rabattarzneimittels bei einer vollversorgenden Arzneimittelgroßhandlung erforderlich. Zudem soll die Regelung befristet und im Hinblick auf die Kostenwirkung für die gesetzliche Krankenversicherung evaluiert werden.
- Position der Barmer
Die Konkretisierung der Regelung zu den erweiterten Austauschmöglichkeiten für Apotheken ist zwingend notwendig. Bereits heute bestehen umfangreiche Möglichkeiten, um die akute Versorgung der Patientinnen und Patienten auch unter Wahrung der Wirtschaftlichkeit sicher zu stellen. Das etablierte und versorgungssichernde System der Rabattverträge darf nicht gefährdet werden.