Wir fördern Innovationen, die eine hochwertige und effiziente Gesundheitsversorgung bieten – ob digitale Produkte, innovative Leistungen, Prozessverbesserungen oder smarte Services. Unser Fokus liegt auf marktreifen Lösungen mit nachgewiesenem Nutzen, die konkrete Versorgungsprobleme adressieren und idealerweise bereits einen Produkt-Market-Fit nachweisen konnten.
Der Innovationsausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) fördert Projekte zu „Neuen Versorgungsformen“, die über die bisherige Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Zudem werden Projekte aus dem Bereich „Versorgungsforschung“ unterstützt, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse zur Weiterentwicklung der bestehenden Versorgung liefern. Beachten Sie dabei die Vorgaben des G-BA.
Grundsätzlich gilt: Jedes Unternehmen aus dem Health-Bereich, das Interesse an einer Zusammenarbeit mit der Barmer hat, darf sein Präventions- oder Versorgungsangebot über die zur Verfügung stehenden Formulare bei uns einreichen.
Dennoch konzentrieren wir uns bei der Barmer insbesondere auf marktreife Lösungen mit nachgewiesenem Nutzen und idealerweise vorhandenem Produkt-Market-Fit, bei denen eine Einbindung in unser Produktportfolio überhaupt erst in Betracht kommt. Für Early-Stage-Start-ups sind wir nicht der optimale Ansprechpartner, da wir keine rechtlich bindenden Auskünfte geben und keine Rechtsberatung durchführen können. Hierfür gibt es beispielsweise Beratungsangebote der zuständigen Behörden sowie spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien. Zudem stehen uns keine Mittel zur Finanzierung von Studien zur Verfügung.
Insbesondere in frühen Entwicklungsstufen bietet unser Innovation-Guide Orientierung. Hier können Sie sich über die verschiedenen Marktzugangsmöglichkeiten und regulatorische Anforderungen informieren. Unsere Formulare bieten zudem Transparenz, auf was wir als Barmer bei Innovationen Wert legen.
Bitte planen Sie für die Befüllung der Formulare ausreichend Zeit ein und beachten Sie, dass ein Zwischenspeichern technisch leider nicht möglich ist.
Sie erfassen zunächst Ihre Kontaktdaten und ordnen Ihr Angebot danach in relevante Leistungsbereiche, Indikationsfelder und verschiedene andere Kategorien ein. Anschließend stellen wir insbesondere Fragen zu Marktreife, Netzwerk bzw. Partnerschaften, Problem & Lösung (USP), Patient Journey, Zielgruppe, Wirksamkeitsnachweisen, Produkt-Market-Fit, Zertifizierungen, Kosten und Einspareffekten.
Am Ende jedes Formulars muss ein aussagekräftiges Pitch-Deck hochgeladen werden und es gibt die Möglichkeit, weitere Dateien beizufügen, z.B. Studienergebnisse.
Die Abfrage ist umfangreich. Wir stellen dadurch jedoch sicher, dass alle Informationen, die für die Bewertung eines Versorgungs- bzw. Präventionsangebots relevant sind, an die Barmer übermittelt werden.
Ja, da wir einen hohen Anteil an deutschsprachigen Versicherten haben, ist es zwingend notwendig, (digitale) Produkte für unsere Versicherten in deutscher Sprache anzubieten. Daher sind auch die Formulare momentan ausschließlich auf Deutsch verfügbar.
Die Bereitstellung einer zusätzlichen englischen App-Version oder eines englischen Beratungsangebots kann individuell in Betracht gezogen werden.
Je detaillierter und aussagekräftiger die eingereichten Informationen sind, desto einfach ist es für uns, Ihre Anfrage effizient zu bewerten.
Grundsätzlich haben Angebote bessere Erfolgschancen, wenn
Als eine der größten Krankenkassen Deutschlands erhalten wir täglich zahlreiche Kooperationsanfragen. Umso wichtiger ist es uns, jede Anfrage gründlich zu prüfen und die Einschätzung verschiedener Expertinnen und Experten unseres Hauses einzuholen. Dies nimmt etwas Zeit in Anspruch. Dennoch bemühen wir uns darum, Ihnen innerhalb von zwei bis drei Wochen eine erste Rückmeldung zu Ihrem Angebot zu geben.
Falls Sie in dieser Zeit eine allgemeine Auskunft benötigen oder Fragen zur Sozialversicherung oder zum betrieblichen Gesundheitsmanagement haben, können Sie uns gerne eine Nachricht über das Barmer Kontaktformular senden oder sich unter Services für Startups & Gründer informieren.
Sofern Ihr Angebot im Rahmen unseres hausinternen Bewertungsverfahrens in einer ersten Einschätzung positiv bewertet wurde, werden wir Sie in der Regel zu einem persönlichen Gespräch (per Videokonferenz) einladen, in dem wir Ihr Angebot noch einmal im Detail durchgehen, offene Fragen klären und nächste Schritte besprechen können.
Die Beteiligung einer Krankenkasse an einem Innovationsfondsprojekt hängt von der Art des Projekts ab.
Bei Projekten zu Neuen Versorgungsformen ist die Beteiligung einer gesetzlichen Krankenkasse grundsätzlich vorgesehen und empfohlen – idealerweise bereits mit der Ideenskizze, dokumentiert durch eine Absichtserklärung (Letter of Intent).
Die Beteiligung der Barmer an einem Innovationsfondsprojekt hängt ab von diversen unternehmensstrategischen Faktoren der Barmer. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Beteiligung der Barmer.
Die Rückmeldung erfolgt in der Regel per E-Mail an die im Antrag angegebene Kontaktperson. Wenn bereits ein persönlicher Kontakt zur Barmer besteht, kann die Rückmeldung auch telefonisch erfolgen – insbesondere dann, wenn im Vorfeld bereits ein fachlicher Austausch stattgefunden hat.
Im Falle einer Beteiligung wird die zuständige Projektleitung der Barmer eingebunden und meldet sich zur weiteren Abstimmung. Im Falle einer Nichtbeteiligung erfolgt ebenfalls eine Rückmeldung.