Impfungen: Besondere Leistungsangebote der Barmer

Informationen zum Leistungsumfang und zur Abrechnung von Impfungen

Neben den Standard- und Indikationsimpfungen übernimmt die Barmer die vollen Kosten für weitere Impfungen. Neben dem Impfen in der Arztpraxis oder beim Gesundheitsamt, sind Impfungen gegen Grippe und Corona auch in Apotheken möglich. Außerdem können sich seit dem 1. Januar 2019 Barmer-Versicherte auch am Arbeitsplatz von Betriebsärztinnen und -ärzten impfen lassen. Die Barmer hat dafür einen Vertrag mit der Deutschen Gesellschaft für Arbeits- und Umweltmedizin e. V. (DGAUM) geschlossen.

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Fragen zu Impfungen
Impfungen der BARMER als Satzungsleistung
Impfen im Betrieb

Aktuelles

Im Herbst ist es wieder soweit, die alljährliche Grippeimpfung steht an. Barmer-Versicherte profitieren von einem besonderen Leistungsangebot. Unabhängig vom Alter können sich alle Versicherte der Barmer gegen die Grippe impfen lassen. Wenn private Verordnungen vorliegen, können Versicherte diese zur nachträglichen Erstattung einreichen.

Fragen zu Impfungen

Die Barmer zahlt alle Impfungen, die in der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) empfohlen werden. Darüber hinaus übernimmt die Barmer auch die Kosten für Reiseimpfungen und die Malariaprophylaxe, auch wenn es sich um eine Stand-by-Prophylaxe handelt. Barmer-Versicherte profitieren außerdem von vielen weiteren Impfungen wie der Meningokokken B-Impfung für Kinder oder der HPV-Impfung bis zum 26. Geburtstag. 
Die Verordnung von Impfstoffen ist in den regionalen Impfvereinbarungen der Krankenkassen und kassenärztlichen Vereinigungen geregelt.
Wenn Impfungen in der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) empfohlen werden, wird in der Regel über Sprechstundenbedarf verordnet. Regionale Ausnahmen können über die Kassenärztlichen Vereinigungen erfragt werden bzw. werden über deren Internetseiten veröffentlicht.
 
Nein, Impfungen sind zuzahlungsfrei, unabhängig davon, ob sie als Sprechstundenbedarf oder auf Namen des Versicherten verordnet werden. Bei der Barmer muss auch für Impfungen, die als Satzungsleistung angeboten werden, keine Zuzahlung geleistet werden. Die Barmer übernimmt die vollen Kosten für den Impfstoff und die Impfleistung.
Über Impfstoffalternativen bei Lieferengpässen informiert das Paul-Ehrlich-Institut (PEI). Weiterhin listet die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) in Anlage 3 Impfstoffe auf, die bei Lieferengpässen ausnahmsweise eingesetzt werden dürfen. Bestehen Lieferengpässe nur bei bestimmten Packungsgrößen, gelten entsprechend der aktuellen Empfehlungen des PEI abgabe- und abrechnungstechnische Sonderregeln für den Zeitraum des Lieferengpasses. 
In der Regel nein. Nur im Ausnahmefall, wenn das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) Lieferengpässe meldet und den Bezug ausländischer Impfstoffe empfiehlt, werden die Kosten übernommen. In welcher Höhe die Kosten für die Impfstoffe dann abgerechnet werden dürfen, ist jeweils vom aktuellen Sachverhalt abhängig.
Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung für Schutzimpfungen ist die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL). Eine Impfung kann in den Leistungskatalog aufgenommen werden, wenn die Ständige Impfkommission des Robert-Koch-Instituts eine Empfehlung ausspricht. Nach der Veröffentlichung der Empfehlung hat der Gemeinsame Bundesausschuss zwei Monate Zeit, um zu entscheiden, in welchem Umfang die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die Impfung übernimmt. 
Zusätzlich zum gelben Impfpass steht Patientinnen und Patienten auch ein digitaler Impfpass zur Verfügung. Dieser lässt sich von Arztpraxen in der elektronischen Patientenakte, der Barmer eCare anlegen, befüllen und aktualisieren. Voraussetzung dafür ist, dass die Praxen über die notwendigen Funktionen in ihrem Verwaltungssystem verfügen.
Mit der Funktion Impfstatus in der eCare-App, der elektronischen Patientenakte der Barmer, können Patientinnen und Patienten ihre Impfungen selbst abspeichern. Sie können jederzeit einsehen, wann die nächsten Impfungen anstehen und welche ihnen gemäß STIKO und Barmer-Satzungsimpfungen empfohlen werden. 

Wer seinen Impfausweis verloren hat, erhält einen neuen kostenlosen Ausweis bei der Hausärztin oder dem Hausarzt. Die erfolgten Impfungen der letzten zehn Jahre können nachgetragen werden, da diese in der Patientenakte eingetragen und dort mindestens zehn Jahre lang aufbewahrt werden.

Wenn sich nicht mehr nachvollziehen lässt, welche bisherigen Impfungen verabreicht wurden, gilt: Nicht dokumentierte Impfungen werden als nicht durchgeführt erachtet. Alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen sollten nachgeholt werden. Gesundheitliche Risiken durch eine „Überimpfung“ bestehen in diesem Fall nicht.

Ja, Versicherte erhalten einen Bonus, wenn sie sich impfen lassen. Erfahren Sie mehr über das Barmer Bonusprogramm.

Satzungsleistung Impfen

Die Barmer bezahlt für private Reisen alle Reiseimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen werden.

Zu den Reiseimpfungen zählen Impfungen gegen

  • Cholera
  • Denguefieber
  • FSME
  • Gelbfieber
  • Hepatitis A
  • Hepatitis B
  • Influenza
  • Japanische Enzephalitis
  • Meningokokken (B, A, C, W, Y)
  • Poliomyelitis
  • Tollwut
  • Typhus

Die Kosten werden dabei auch für Kombinationsimpfungen, wie z. B. für die Kombinationsimpfung gegen Hepatitis A und B, übernommen.

Viele weitere interessante Informationen über Reiseschutzimpfungen können Sie auf unserer Website nachlesen.

Ja, die Barmer übernimmt auch die Kosten für die medikamentöse Malariaprophylaxe inklusive der Stand-by-Prophylaxe.

Versicherte der Barmer profitieren von einem erweiterten Leistungsangebot. Neben den Reiseschutzimpfungen übernimmt die Barmer

  • die Impfung gegen Meningokokken B bis zum Abschluss des 18. Lebensjahres
  • die HPV-Impfung bis zum Abschluss des 26. Lebensjahres
  • die Grippeimpfung für alle Versicherten unabhängig vom Lebensalter
  • Auffrischimpfungen gegen Keuchhusten alle zehn Jahre
  • die Impfung gegen Gürtelrose unter 50 Jahren, wenn ein erhöhtes Risiko besteht, an Herpes zoster zu erkranken
  • die Masern-Impfung für unzureichend geschützte Erwachsene, die vor 1971 geboren sind
  • die RSV-Impfung für Schwangere und Personen ab 60 Jahren 

Weiterhin übernimmt die Barmer die Kosten für Impfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) bereits empfohlen, aber noch nicht in den Leistungskatalog, der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) übernommen wurden. Versicherte der Barmer bekommen damit empfohlene Impfungen etwa 2 Monate früher als vorgesehen.

Informationen über das Leistungsangebot zu den Impfungen, die neben den Reiseschutzimpfungen als Satzungsleistung angeboten werden, sind auf der Barmer-Website hinterlegt.

Die Barmer übernimmt bei allen Impfungen 100% der Kosten. Versicherte der Barmer bezahlen weder für den Impfstoff noch für die Impfleistung. Auch eine Zuzahlung fällt nicht an.

Impfungen, die Satzungsleistung sind, werden entweder privat abgerechnet oder direkt über Kassenrezept und elektronische Gesundheitskarte. Impfungen können direkt abgerechnet werden, wenn die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) Impfvereinbarungen mit der Barmer schließen oder selbst Satzungsleistungen anbieten.

In den folgenden Regionen bestehen Impfvereinbarungen, weshalb Reiseschutzimpfungen auf Kassenrezept und Namen der oder des Versicherten verordnet werden können:

  • Hamburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Nordrhein
  • Schleswig-Holstein
  • Sachsen
  • Westfalen-Lippe
  • Brandenburg
  • Niedersachsen

Zusätzlich gibt es in Berlin eine Impfvereinbarung mit dem Tropeninstitut der Charité, das Reiseimpfungen direkt mit der Barmer abrechnen kann.

Impfvereinbarungen zur Meningokokken B- Impfung für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag gibt es in den KV-Regionen:

  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Nordrhein
  • Schleswig-Holstein
  • Westfalen-Lippe

In Hamburg kann außerdem die HPV-Impfung vom 18. bis zum 26. Geburtstag über eine Impfvereinbarung abgerechnet werden.

Nein. Wenn Ärztinnen und Ärzte für Versicherte ein Kassenrezept über eine Impfung ausstellen, müssen Apotheken nicht prüfen, ob ein Kassenrezept ausgestellt werden darf oder die Verordnung auf einem Privatrezept erfolgen muss. Apotheken können das Kassenrezept abrechnen.
Versicherte, die die Impfung privat bezahlen, können die Rechnung bei der BARMER einreichen. Die Unterlagen müssen genaue Angaben zu den geimpften Personen und den Kosten sowie die Bankverbindung enthalten. Die Rechnung kann online oder über den Postweg übermittelt werden.

Impfen im Betrieb

Die Barmer ist Ihr kompetenter Partner rund um Prävention und Gesundheit im Betrieb. Wir ermöglichen Barmer-versicherten Betriebsangehörigen sich am Arbeitsplatz impfen zu lassen. Dafür haben wir mit zwei großen Betriebsarztverbänden Impfverträge geschlossen.

Impfungen können dadurch schnell, unkompliziert und datenschutzkonform mit uns abgerechnet werden. Betriebsärztinnen, -ärzte und arbeitsmedizinische Dienste können sich dafür einfach in die Verträge einschreiben. Anpassungen des Impfkatalogs sowie der Impfhonorare werden regelmäßig durch die Vertragspartner durchgeführt. Über die Teilnahme an einem Vertrag kann in vielen Betrieben geimpft werden. 

Welche Vertragsmöglichkeiten bietet die Barmer?

1. Die Barmer hat gemeinsam mit den anderen Ersatzkassen einen Vertrag mit der DGAUM (Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V.) abgeschlossen. Darüber können Impfleistungen webbasiert, zeitnah und vereinfacht abgerechnet werden. Eine Teilnahme ist auch für Nicht-DGAUM-Mitglieder möglich.

2. Außerdem hat die Barmer über den vdek zusammen mit der KKH, hkk und HEK zum 01.01.2024 einen Vertrag mit dem VDBW (Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V.) abgeschlossen. Impfleistungen werden über ein Abrechnungsprogramm direkt mit der Barmer abgerechnet. Auch hier ist die Teilnahme für Nicht-Verbandsmitglieder möglich.

Welche Impfungen umfassen die Impfverträge mit Betriebsarztverbänden?

Gegenstand der Verträge mit DGAUM und VDBW ist die Durchführung, Abrechnung und Vergütung der folgenden in der Schutzimpfungs-Richtlinie empfohlenen Impfungen:

  • COVID-19
  • Diphtherie
  • FSME
  • Herpes zoster (Gürtelrose)
  • Influenza
  • Masern
  • Mpox (Affenpocken)
  • Mumps
  • Pertussis
  • Pneumokokken
  • Poliomyelitis
  • Röteln
  • Tetanus
  • Varizellen (Windpocken)

Über den DGAUM-Vertrag können Versicherte vieler Krankenkassen geimpft werden. Die Abrechnung der Impfleistung findet über eine spezielle Software online statt. Dies geht schnell und unkompliziert. Der Abrechnungsdienstleister der DGAUM übernimmt den Zahlungsverkehr mit den Krankenkassen. Interessierte Betriebsärztinnen und -ärzte können über eine Teilnahmeerklärung die Teilnahme am DGAUM- Vertrag beantragen.

Hier finden Sie weitere Informationen zum DGAUM-Vertrag und die Teilnahmeunterlagen.

Der VDBW-Vertrag ermöglicht die Impfung vieler Ersatzkassenversicherter sowie Mitglieder weiterer Krankenkassen. Die Impfungen werden über ein Online-Tool über das Abrechnungszentrum DMRZ an die Barmer übermittelt. Die Bezahlung erfolgt direkt von der Barmer an die Betriebsärztinnen und –ärzte. Das DMRZ bietet günstige Abrechnungstarife in Abhängigkeit vom Abrechnungsvolumen.

Informationen zum Vertrag sowie die Beitrittserklärung finden Sie auf der Website des Verbands deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V. (vdbw.de).

 Bei Fragen können Sie sich direkt an die DGAUM oder den VDBW wenden sowie an betriebsaerzte-impfen@barmer.de oder Ihre Ansprechpartner/innen der Barmer vor Ort.