Ein Arzt und eine Ärztin im Krankenhaus schauen gemeinsam in die Kamera und lächeln.
Leistungserbringer

Die Barmer unterstützt das Krankenhaus-Entlassmanagement

Lesedauer unter 3 Minuten

Sie benötigen Unterstützung bei der Entlassung eines Patienten? Oder es gibt Nachfragen von Versicherten der Barmer? Wir helfen Ihnen gern weiter. Hier finden Sie auch unsere Ansprechpartner und Kontaktdaten.

Ansprechpartner und Kontaktdaten

Allgemeine Fragen

Für allgemeine Fragen zum Thema Entlassmanagement steht Ihnen unser Fachbereich Abrechnungs- und Versorgungsmanagement unter der Telefonnummer 0800 333 004 327-151 zur Verfügung. Sie erreichen uns montags bis donnerstags von 8 Uhr bis 18:30 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr.

Spezielle Fragen

Für spezielle Fragen zu konkreten Leistungsanträgen im Rahmen des Entlassmanagements (z.B. Anschlussrehabilitation, Hilfsmittel, Pflege etc.) erreichen Sie unseren Telefonservice unter der Telefonnummer 0800 333 10 10.

Elektronische Datenübertragung nach § 301 SGB V

Bitte übermitteln Sie uns in einer Nachricht Krankenhausinformation (KHIN) die dafür vorgesehenen Informationen zum frühestmöglichen Zeitpunkt, wenn Sie unsere Unterstützung beim Entlassmanagement benötigen.

Telefax für eilige Fälle

In eilbedürftigen Einzelfällen können Sie uns Einwilligungserklärungen, Widerrufe von Einwilligungserklärungen, Informationen aus dem Entlassplan und Leistungsanträge an die Faxnummer 0800 333 00 92 übermitteln. 

Bitte faxen Sie die Unterlagen versichertenbezogen, das heißt pro Versichertem je ein Fax.

Nutzen Sie diese Faxnummer nicht bei Anträgen auf Anschlussrehabilitation oder Hilfsmittel-Kostenvoranschlägen.

Post

Sofern Sie Unterlagen per Post schicken, finden Sie hier unsere zentralen Postadressen.

  • Postleitzahlraum 00001 - 46999:
    Barmer
    42267 Wuppertal
  • Postleitzahlraum 47000 - 99999:
    Barmer
    73520 Schwäbisch Gmünd

Hilfsmittel

Der Rahmenvertrag Entlassmanagement hat auch Auswirkungen auf die Anschlussversorgung von Barmer Versicherten mit Hilfsmitteln. Häufig gestellte Fragen (FAQ), u.a. zur Genehmigungspflicht oder zur Einbindung der Barmer, finden Sie auf unserer Website für Hilfsmittelanbieter.

Nach den gesetzlichen Regelungen darf eine Versorgung mit Hilfsmitteln ausschließlich über Vertragspartner der Kassen erfolgen. Die Vertragspartner der Barmer finden Sie hier

Anschlussrehabilitation

Für Sozialdienste hat die Barmer zur schnellen Einleitung von Anschlussrehabilitationen (AR) die Sonder-Faxnummer 0800 333 00 94 eingerichtet, die stets freigeschaltet ist. Dort können Sie in Eilfällen auch per Fax um unseren Rückruf zu einem AR-Antrag bitten. Dieser besondere Service dient der zügigen Sicherstellung von medizinisch notwendiger und dringender Anschlussrehabilitation.

Damit Sie Ihre Antwort zu einem AR-Antrag noch schneller erhalten:

  • Bitte nutzen Sie Patientenetiketten, um alle notwendigen Daten bereitzustellen.
  • Faxen Sie Anträge für jeden Versicherten bitte einzeln (möglichst kein Sammelfax).

Bitte haben Sie Verständnis, wenn sonstige Leistungsanträge über diese Sonder-Faxnummer nicht abgewickelt werden können.

Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit

Für Ihre Patienten können Sie hier den Antragsvordruck herunterladen. Dieser muss sowohl vom behandelnden Arzt als auch vom Versicherten ausgefüllt werden.

Häusliche Krankenpflege

Im Rahmen des Entlassmanagements kann auch häusliche Krankenpflege verordnet werden. Unter dem Link KBV - Bundesmantelvertrag (BMV) finden Sie die Vordruckerläuterungen für die Befüllung des hierfür vorgesehenen vdek-Mustervordrucks (Muster 12).

Übergangspflege

Übergangspflege im Krankenhaus muss nicht vorab beantragt werden – weder durch das Krankenhaus noch durch die Versicherten bzw. Angehörigen. Die BARMER ist allerdings beim Entlassmanagement einzubeziehen, sobald während der der stationären Krankenhausbehandlung absehbar ist, dass eine Anschlussbehandlung erforderlich wird, eine nahtlose Versorgung aber nicht gesichert ist und somit Übergangspflege droht.

Formen der Anschlussbehandlung sind:

  • Häusliche Krankenpflege
  • Kurzzeitpflege
  • Medizinische Rehabilitation oder
  • Pflegeleistungen

Erst wenn die Anschlussbehandlung nicht sichergestellt werden kann, greift die Übergangspflege nach § 39e Absatz 1 SGB V. Damit ist die Übergangspflege nachrangig.

Zur Übergangspflege zählen alle Leistungen, die

  • im unmittelbaren Anschluss an eine stationäre Krankenhausbehandlung
  • im selben Krankenhaus

erfolgen können.

Die Barmer ist verpflichtet, Krankenhäuser bei der Weitervermittlung von Versicherten zu unterstützen, damit die Patientinnen oder Patienten schnellstmöglich die bedarfsgerechte Anschlussversorgung erhalten.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Telefonservice unter der Telefonnummer 0800 333 10 10.