Sektorenübergreifende Versorgung

2. Weg frei machen für neue Arbeitsteilung

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Der Aufbau sektorenübergreifender Versorgungsstrukturen stellt auch neue Anforderungen an das medizinische Personal. Soll die Versorgung vernetzt stattfinden zwischen Praxis, Krankenhaus und Pflegeeinrichtung oder in regionalen Versorgungszentren, so sind interprofessionelles Arbeiten und die Koordination von Behandlungsprozessen erforderlich. Vor dem Hintergrund der Alterung der Bevölkerung, der zunehmenden Komplexität von Erkrankungen sowie der höheren Inanspruchnahme medizinischer Leistungen müssen die vorhandenen Fachkräfteressourcen zielgerichteter eingesetzt werden. 

Delegation ärztlicher Tätigkeiten ausbauen

  • Es braucht deshalb ein neues Rollenverständnis und eine neue Arbeitsteilung zwischen ärztlichen und nichtärztlichen Berufen. Auch das Potential nichtärztlicher Berufe sollte umfangreicher ausgeschöpft und die Übertragung heilkundlicher Tätigkeiten auf nichtärztliche Gesundheitsberufe gefördert werden. Deshalb ist das Vorhaben der neuen Bundesregierung richtig, das Berufsbild der Community Health Nurse zu schaffen. Im Rahmen des deutschen Rechts können so weitere heilkundliche Tätigkeiten auf neue Berufsbilder übertragen werden. 
  • Ein neues Berufsbild könnte auch die Medizinassistenz sein. Nach einem berufsbegleitenden Studium wäre es die Aufgabe der Medizinassistenz, auf eigenständiger Vertragsgrundlage partnerschaftlich mit ärztlichen und nichtärztlichen Gesundheitsberufen zusammenzuarbeiten und vordefinierte Tätigkeiten zu übernehmen, die die Ärztin oder den Arzt entlasten, aktuell aber noch unter den Arztvorbehalt fallen. Die Medizinassistentin oder der Medizinassistent könnte bei einer niedergelassenen Ärztin oder einem Arzt in einer Praxis angestellt oder in vernetzten Versorgungsstrukturen tätig sein.
  • Auch der im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung geplante Ausbau des Angebots von Gemeindeschwestern und Gesundheitslotsen im ländlichen Raum ist wichtig. Auf diese Weise können ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte weiter entlastet werden.

Beratende und koordinierende Funktion der Krankenkassen ermöglichen

  • Die gesetzlichen Krankenkassen verfügen über eine große Expertise in der gesundheitlichen Versorgung. Im Rahmen des Versorgungsmanagements können Krankenkassen die Patientinnen und Patienten darin unterstützen, die für sie optimale Versorgungsform zu finden. Damit kann ihre gesundheitliche Situation verbessert und ihre Gesundheitskompetenz gestärkt werden.
  • Den Krankenkassen sollte daher ermöglicht werden, ihre Versicherten auf Basis der analysierten Daten direkt zu beraten und ihnen individuelle Versorgungsangebote zu machen. Hierzu muss Rechtssicherheit im Versorgungsmanagement geschaffen werden, so dass eine personalisierte, langfristige Unterstützung durch die Kassen möglich wird.