Sektorenübergreifende Versorgung

7. Sektorenübergreifenden Versorgungsbedarf ermitteln

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Mit einer bedarfsgerechten sektorenübergreifenden Versorgungsplanung werden Über-, Unter- und Fehlversorgung sowie Versorgungsunterschiede abgebaut, die medizinisch nicht nachvollziehbar sind. Um zuverlässige Daten zum tatsächlichen Bedarf in den Regionen zu erhalten, wird ein neues Instrument geschaffen.

Bundesweiten Datensatz als „empirischen Anker“ entwickeln 

  • Hierzu werden Referenzwerte zum Versorgungsbedarf aus einem bundesweiten Datensatz ermittelt. Dabei müssen medizinisch-technische und demografische Entwicklungen routinemäßig berücksichtigt werden.
  • In einem festzulegenden Rhythmus von zum Beispiel zwei Jahren stellt ein neutrales Institut den Planungspartnern auf Landesebene auf Grundlage bundesdurchschnittlicher Zahlen die theoretisch ermittelten Behandlungskapazitäten der Länder zur Verfügung.
  • Der zunächst statistisch für eine Region ermittelte sektorenübergreifende Versorgungsbedarf soll in einem sektorenübergreifenden Landesgremium der künftigen Versorgungsplanung zugrunde gelegt werden. Die statistischen Referenzwerte dienen dem Landesgremium also als „empirischer Anker“ für die sektorenübergreifende Planung.  

Ermittlung des Versorgungsbedarfs

  • Ziel des Innovationsfonds-Projekts „Pop-Group“ ist die Messung des regionalen Versorgungsbedarfs. Es handelt sich dabei um ein bevölkerungsbezogenes Klassifikationssystem. Die Messung erfolgt sektorenübergreifend auf Basis ambulanter und stationärer Versorgungsdaten (Routinedaten der Krankenkassen). Der methodische Ansatz wird dabei so gewählt, dass medizinisch sinnvolle Gruppen der Bevölkerung gebildet werden, die insbesondere auch Multimorbidität berücksichtigen.
  • Der „PopGrouper“ erlaubt regionale Vergleiche von Qualität und Effizienz der bestehenden Versorgungsstrukturen (Benchmarkinganalysen) sowie eine stärker am Bedarf orientierte Krankenhaus- und Bedarfsplanung. Er bietet darüber hinaus die methodische Grundlage beziehungsweise einen bundesweiten „empirischen Anker“ für die Entwicklung einer sektorenübergreifenden, leistungsbezogenen, bedarfs- und qualitätsorientierten Planung der Versorgungsstrukturen und -prozesse.