Sektorenübergreifende Versorgung

1. Digitalisierung konsequent ausbauen

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Die Digitalisierung ist unabdingbar für den Aufbau sektorenübergreifender Versorgungsstrukturen. Das deutsche Gesundheitswesen muss Faxgeräte, Zettelwirtschaft sowie ein Nebeneinander von digitalen Insellösungen hinter sich lassen und die Möglichkeiten der digitalen Technologien für die Dokumentation, Kommunikation und die Vernetzung der medizinischen Versorgung nutzen.

Breiten Einsatz der elektronischen Patientenakte ermöglichen

  • Die elektronische Patientenakte (ePA) nimmt bei der sektorenübergreifenden Versorgung eine Schlüsselrolle ein: Alle medizinischen Informationen werden in der Akte dokumentiert, Mehrfachuntersuchungen und Fehlerquoten werden reduziert, die umfassende Vernetzung des deutschen Gesundheitswesens vorangetrieben. Damit einher gehen die Vereinfachung und Beschleunigung der Kommunikation und der Versorgungsprozesse.

Zukünftige Schlüsselrolle der ePA

Infografik: Zukünftige Schlüsselrolle der ePA

Voraussetzung für die ePA sind eine funktionierende Telematikinfrastruktur und interoperable Schnittstellen zu anderen digitalen Angeboten.

Die Ampel-Koalition setzt mit den geplanten Maßnahmen im Koalitionsvertrag ein wichtiges Zeichen für den Ausbau der Digitalisierung und die umfassende Etablierung telemedizinischer Versorgungsalternativen. Durch die beschleunigte Einführung der ePA und die Umstellung auf ein Opt-out-Verfahren kann die Anzahl der Versicherten mit einer eigenen ePA erheblich vergrößert werden, so dass mehr Menschen von den Vorteilen der ePA profitieren.

Digitale Vernetzung beschleunigen

  • Für eine sektorenübergreifende Versorgung ist die Vernetzung aller Beteiligten über die Telematikinfrastruktur von wesentlicher Bedeutung. Deshalb müssen zwingend alle relevanten Akteure schnellstmöglich an die Telematikinfrastruktur angeschlossen werden.
  • Die Digitalisierung bietet vor allem in dünn besiedelten oder unterversorgten Regionen große Chancen. Die Telemedizin und der Einsatz von digitalen Lösungen können die klassische ärztliche Versorgung nicht ersetzen. Sie bieten jedoch ein großes Potential, um eine hochwertige und flächendeckende medizinische Versorgung sicherzustellen.
  • Um digitale Lösungen im Versorgungsalltag einsetzen zu können, ist eine stabile, leistungsfähige Internetanbindung für Leistungserbringer, Krankenkassen sowie Patientinnen und Patienten unverzichtbar. Deshalb muss der Breitbandausbau besonders in dünnbesiedelten Regionen zügig umgesetzt werden. So können weite Transport- und Fahrtwege für die Patientinnen und Patienten vermieden werden.
  • Mit der Digitalisierung der Prozesse im Rettungswesen und einer digitalen Vernetzung der Krankenhäuser untereinander kann zudem die Patientensteuerung in einer Region deutlich optimiert werden. Somit kann in Echtzeit eine Übersicht über verfügbare Behandlungskapazitäten sowie technische und personelle Ressourcen geschaffen und wertvolle Zeit insbesondere für Notfälle gewonnen werden. 

Belegungsmonitor Krankenhaus aufbauen

  • Zur Beobachtung der aktuellen Versorgungssituation im Krankenhaus sollte ein bundesweiter Belegungsmonitor eingerichtet werden. Hierzu erfolgt parallel zu den Aufnahme- und Entlassungsdaten, die im Rahmen der Datenübermittlung nach § 301 SGB V an die Krankenkassen gemeldet werden, eine Datenmeldung an eine noch einzurichtende zentrale Stelle. Die Zusammenführung dieser nicht personenbezogenen, aggregierten Daten ermöglicht je Klinik eine Übersicht zu den genutzten und freien Behandlungskapazitäten je Fachrichtung und zu der Art der erbrachten Leistungen. Diese Informationen können mit den ebenfalls zu übermittelnden Angaben zur Personalausstattung verknüpft werden.
  • Damit können die aktuelle Versorgungssituation der Kliniken in der Region umfassend dargestellt und Versorgungslücken frühzeitig erkannt werden. Diese Transparenz ist notwendig für die Wahrung der Patientensicherheit und die Gewährleistung einer hohen Behandlungsqualität.

Klinische Register weiterentwickeln

  • Der Aufbau des DIVI/RKI-Registers zu Beginn der Corona-Krise war ein wichtiger Schritt hin zu mehr Kooperation zwischen den Krankenhäusern. Register wie das DIVI-Intensivregister sollten soweit möglich verstetigt, mit klinischen Daten verknüpft und als verbindliche Register in öffentlicher Trägerschaft für die stationäre Versorgung (weiter-)entwickelt werden. Für die sektorenübergreifende Versorgungsplanung sowie für die Versorgungsforschung sind Registerdaten von großem Nutzen. Grundsätzlich sollte die Verknüpfung vorhandener Gesundheits- und Sozialdaten ermöglicht werden.