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Berlin kompakt: EU-Pharmapaket | Gesetz regelt Pflegestudium | Handlungsbedarf bei digitaler Gesundheitskompetenz

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Das Thema Arzneimittelengpässe gewinnt zunehmend an Brisanz. So hat das Bundesgesundheitsministerium kürzlich einen Versorgungsmangel für Kinderantibiotika festgestellt. Um Arzneimittel-Lieferengpässen zu begegnen, hat das Bundeskabinett bereits ein Gesetz auf den Weg gebracht. Nun legt auch die EU-Kommission ein umfassendes Reformpaket vor, welches EU-weit den Zugang zu Medikamenten sichern soll. Das Paket enthält nach Ansicht der Barmer sinnvolle Vorschläge, wie etwa die veränderten Laufzeiten beim Patentschutz für neue Medikamente.

Berlin, 08.05.2023 – Das jetzt vorliegende EU-Pharmapaket ist das Ergebnis jahrelanger Bestrebungen der EU-Kommission, die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung europaweit zu regeln. So sollen die Verfügbarkeit und Bezahlbarkeit von Arzneimitteln gewährleistet sowie die Wettbewerbsfähigkeit und Autonomie der europäischen Pharmaindustrie gestärkt werden, um systembedingten Lieferengpässen entgegenzuwirken.
Ein wichtiger Vorschlag der EU-Kommission dazu ist ein ausdifferenziertes System für den Patentschutz und damit für die Marktexklusivität neuer Arzneimittel: Pharmazeutische Unternehmen erhalten den Anreiz einer längeren Laufzeit ihrer Patente auf innovative Medikamente, wenn diese zum Beispiel europaweit auf den Markt gebracht werden oder einen ungedeckten medizinischen Bedarf decken – durchaus sinnvolle Vorschläge zur Verbesserung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln in der EU.
Eine weitere Neuregelung zielt darauf ab, drohenden Engpässe bei kritischen Arzneimitteln früher zu begegnen. Hierfür sieht die EU-Kommission die Einführung einer „Liste kritischer Arzneimittel“ vor, auf deren Basis Hersteller dazu verpflichtet werden können, Notfallvorräte anzulegen. Maßnahmen wie diese sind notwendig, um Transparenz über die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel zur erlangen und schneller auf mögliche Engpässe reagieren zu können.

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