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Vorschlag eines Stiftungsmodells für die UPD sinnvoll

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Ab dem Jahr 2024 soll die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) eine neue Rechtsform erhalten. Aktuell liegt ein Vorschlag der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. für die Errichtung einer Stiftung für die UPD vor. Nach Ansicht der Barmer sind die geplante Umwandlung der UPD in eine gemeinnützige Stiftung und ihre Finanzierung aus Bundesmitteln richtig, da es sich bei den Beratungsleistungen der UPD um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt.

Berlin, 21.04.2022 – In ihrem Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien darauf verständigt, die UPD in eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur zu überführen, unter Beteiligung der maßgeblichen Patientenorganisationen. Denn die UPD steht seit Langem in der Kritik: Um Kontinuität in die Arbeit der Patientenberatung zu bringen wird gefordert, das vom Gesetzgeber vorgesehene, alle sieben Jahre durchzuführende Ausschreibungsverfahren für die Trägerschaft der UPD abzuschaffen. Auch die Finanzierung der UPD durch die gesetzliche Krankenversicherung wird kritisch gesehen, alternative Vorschläge sehen eine Steuerfinanzierung vor. Der Bundesrechnungshof hat im Jahr 2020 die enge Bindung der UPD an ein gewinnorientiertes Wirtschaftsunternehmen moniert – nach der Ausschreibung durch den GKV-Spitzenverband hatte die Sanvartis GmbH im Jahr 2015 den Zuschlag erhalten – und bereits ein Stiftungsmodell für die Patientenberatung ins Spiel gebracht.

Verbraucherzentrale schlägt Stiftungsmodell für die UPD vor
Der Gesetzgeber hat bereits in der letzten Legislaturperiode eine institutionelle Neuausrichtung der UPD eingeleitet: So wurde im Rahmen der Gesetzgebung zum Krebsregisterdatengesetz das Verfahren der Ausschreibung im Sozialgesetzbuch gestrichen – nach Auffassung der Barmer eine richtige Entscheidung, um die mit einem Trägerwechsel verbundenen Reibungsverluste in Zukunft zu vermeiden und die Kontinuität der Beratungsarbeit sicherzustellen.
Geprüft wird nun, wie eine Stiftungslösung für die UPD ausgestaltet werden kann. Gemeinsam mit dem Sozialverband Deutschland (SoVD) e. V. und dem Sozialverband VdK Deutschland e. V. hat die Verbraucherzentrale Prof. Dr. Bernd Andrick von der Ruhr-Universität Bochum beauftragt, dafür einen Gesetzentwurf zu formulieren. Dieser sieht die Errichtung einer Stiftung bürgerlichen Rechts für die UPD vor.

Mit dem Stiftungsmodell würde die UPD wieder gemeinnützig, wie in den ersten Jahren ihres Bestehens. Die Finanzierung soll nach dem Vorschlag der Verbraucherzentrale vor allem durch einen Bundeszuschuss gesichert werden. In einem beratenden Kuratorium wäre neben verschiedenen Patientenorganisationen, Vertretern von Verbänden und Organisationen im Gesundheitswesen auch der/die Patientenbeauftragte der Bundesregierung vertreten. Für die wissenschaftliche Begleitung der UPD ist ein Beirat vorgesehen.