Meldungen zur Gesundheitspolitik

Bundestag beschließt BMG-Etat

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Der Deutsche Bundestag hat am 24.11.2022 den Haushalt des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) für das kommende Jahr beschlossen. Ein wesentlicher Teil der Finanzmittel entfällt dabei auf den Bundeszuschuss zur pauschalen Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Aus Sicht der Barmer ist eine verlässliche Haushaltsplanung für die Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung unerlässlich.

Berlin, 25.11.2022 – Der Haushalt des Bundesgesundheitsministeriums (Einzelplan 15) ist vor dem Hintergrund auslaufender Corona-Maßnahmen im Vergleich zum Vorjahr erheblich reduziert worden. Er umfasst im kommenden Jahr 24,48 Milliarden Euro (2022: 64,357 Milliarden Euro). Der Bundeszuschuss zur pauschalen Abgeltung der Aufwendungen der gesetzlichen Krankenkassen für versicherungsfremde Leistungen bildet mit jährlich 14,5 Milliarden Euro den Ausgabenschwerpunkt. Dem Gesundheitsfonds sollen im Jahr 2023 weitere zwei Milliarden Euro als Zuschuss und ein überjähriges Darlehen in Höhe von einer Milliarde Euro zukommen. Für die seit dem Bundeshaushalt 2022 vorgesehene Beteiligung des Bundes an den Aufwendungen der sozialen Pflegeversicherung ist eine Milliarde Euro für das Jahr 2023 vorgesehen. Weiterhin sind rund drei Milliarden Euro zur Beschaffung von Impfstoffen gegen COVID-19 veranschlagt.

Notwendig ist eine strukturelle Reform im Bereich der Finanzierung der GKV
Im Zuge der Plenardebatte zum Haushalt des BMG verwies Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach auf die Notwendigkeit einer strukturellen Finanzierungsreform der GKV und kündigte eine Erhöhung des Bundeszuschusses sowie eine Steigerung des Steueranteils zur Deckung der Leistungsausgaben für ALG II-Empfänger an.

Aus Sicht der Barmer ist es richtig, zügig eine strukturelle Finanzierungsreform anzugehen. Notwendig sind Maßnahmen für eine dauerhafte Konsolidierung der GKV-Finanzen. Neben der Dynamisierung des Bundeszuschusses sollte eine Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes auf Arzneimittel sowie Hilfsmittel von 19 auf sieben Prozent beschlossen werden. Außerdem müssen die aus Steuern finanzierten Pauschalen zur Deckung der Leistungsausgaben für Arbeitslosengeld II-Empfänger erhöht und kostendeckend ausgestaltet werden. Notwendig ist zudem, dass Effizienzpotenziale durch gezielte Strukturreformen etwa im stationären Bereich, bei der sektorenübergreifenden Versorgung oder bei hochpreisigen Arzneimitteln genutzt werden.