Gesetzgebung

Gesetz zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften (Pflegestudiumstärkungsgesetz – PflStudStG)

Lesedauer unter 2 Minuten

Abgeschlossen und in Kraft getreten.

Termine Gesetzgebung

- zustimmungspflichtig -  
16.12.2023Inkrafttreten
24.11.20232. Durchgang Bundesrat
19.10.20232./3. Lesung Bundestag
27.09.2023Anhörung im Gesundheitsausschuss
22.09.20231. Lesung Bundestag
07.07.20231. Durchgang Bundesrat
24.05.2023Kabinettsbeschluss
05.04.2023Referentenentwurf

Wesentliche Inhalte des Gesetzes

  • Pflegestudium wird als duales Studium ausgestaltet: Finanzierung des praktischen Teils und der Vergütung für Studierende für das gesamte Studium über das bestehende Finanzierungssystem der beruflichen Pflegeausbildung (Ausgleichsfonds in den Ländern)
  • Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte werden weiter vereinheitlicht und vereinfacht

So positioniert sich die Barmer

Das Bundesgesundheitsministerium sowie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben den Referentenentwurf für ein Pflegestudiumstärkungsgesetz vorgelegt. Mit dem Gesetz soll die Attraktivität des Pflegestudiums gestärkt werden, indem die Finanzierung des praktischen Teils in das bestehende Finanzierungssystem der beruflichen Pflegeausbildung integriert wird. Es ist geplant, das Pflegestudium dual auszurichten und Organisation und Koordination der Praxiseinsätze in Zukunft anders zu gestalten.
Weiterhin ist vorgesehen, dass Studierende, die eine hochschulische Pflegeausbildung beginnen, künftig einen Ausbildungsvertrag mit einem Träger des praktischen Teils des Studiums abschließen. Studierende in der Pflege erhalten künftig eine Vergütung für die gesamte Dauer des Studiums. Die Kosten der Ausbildungsvergütung und des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung sollen durch die Ausbildungsfonds für die generalistische Pflegeausbildung in den Ländern finanziert werden.
Hintergrund: Mit dem Pflegeberufegesetz ist Anfang 2020 die Reform der Pflegeberufe in Kraft getreten. Die Pflegeberufsausbildung wurde inhaltlich und hinsichtlich ihrer Finanzierung auf eine neue Grundlage gestellt. Der Großteil der Finanzierung für die seither generalistische Pflegeausbildung wird dabei durch die gesetzliche Krankenversicherung (zu über 57 Prozent) und die Pflegebedürftigen (über 30 Prozent) aufgebracht. Der finanzielle Anteil der Länder liegt aktuell bei 8,9 Prozent, die soziale Pflegeversicherung trägt 3,6 Prozent der Kosten. Der Gesamtfinanzierungsbedarf wird für 2023 auf ca. 5,3 Milliarden Euro beziffert – dies entspricht einem GKV-Anteil in Höhe von 2,8 Milliarden Euro jährlich.

Position der Barmer
Insbesondere aufgrund der wachsenden Zahl Pflegebedürftiger werden dringend qualifizierte und motivierte Pflegekräfte benötigt. Es ist daher richtig, dass die Attraktivität der Pflegeausbildung auch durch eine weitere Akademisierung der Pflege und die Einführung einer Vergütung gestärkt wird. 
Nicht nachvollziehbar ist jedoch, dass auch die mit dem Pflegestudium verbundene Ausbildungsfinanzierung zum großen Teil aus Mitteln der GKV, der sozialen Pflegeversicherung und der Pflegebedürftigen erfolgen soll. Denn die Pflegeausbildung ist eine staatliche Aufgabe, die grundsätzlich über Steuergelder erfolgen sollte. 
Darüber hinaus ist die fehlende Datentransparenz im bestehenden System der Ausbildungsfonds ein großes Problem. So haben die Kranken- und Pflegekassen keinen Zugriff auf die von den Trägern der Ausbildung benannten Daten zu Schülerzahlen oder finanziellen Mehrbedarfen. Damit fehlt jede Möglichkeit, den ermittelten Finanzierungsbedarf auf sachliche und rechnerische Richtigkeit zu überprüfen.