Gesetzgebung

Pflegekompetenzgesetz

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vorläufige Eckpunkte liegen vor

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19.12.2023Eckpunkte

Wesentliche Inhalte des Vorhabens

  • Etablierung des Berufsbildes Advanced Practice Nurse: eigenständige Ausübung von Heilkunde in ärztlich oder pflegegeleiteten Einrichtungen
  • Erweiterung der Befugnisse für Pflegefachpersonen (z. B. häusliche Krankenpflege, Empfehlung von Pflegehilfsmitteln)
  • Aufhebung der verpflichtenden Modellprojekte zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten an Pflegekräfte
  • Erprobung der Pflegebegutachtung in der Langzeitpflege und beim Entlassmanagement im Krankenhaus durch Pflegefachpersonen statt durch den Medizinischen Dienst (MD)
  • Einführung eines pflegegradunabhängigen Anspruchs auf Pflegeprozesssteuerung durch Pflegefachpersonen
  • Etablierung einer berufsständischen Vertretung auf Bundesebene

So positioniert sich die Barmer

Das Bundesministerium für Gesundheit hat Eckpunkte für ein Pflegekompetenzgesetz vorgelegt. Es greift damit einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP auf. Die Vorschläge sind noch nicht ressortabgestimmt, ein Gesetzentwurf ist jedoch für das erste Quartal 2024 angekündigt. 

Die Eckpunkte fügen sich in eine Reihe bereits beschlossener Regelungen ein: So wurde mit dem kürzlich in Kraft getretenen Pflegestudiumstärkungsgesetz die eigenverantwortliche Ausübung ausgewählter heilkundlicher Tätigkeiten in die hochschulische Pflegeausbildung integriert. Bereits mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz wurden die Kompetenzen der Pflegefachkräfte im Verordnungsprozess der häuslichen Krankenpflege (HKP) erweitert. Innerhalb eines vertragsärztlich festgestellten Rahmens können diese selbst über die erforderliche Häufigkeit und Dauer der HKP-Verordnung bestimmen. Eine entsprechende Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist am 01.02.2024 in Kraft getreten.

Position der Barmer
Die Grundsatzentscheidung, qualifizierten Pflegefachkräften mehr Befugnisse zu übertragen, ist ein wichtiger Schritt, um die Versorgung Pflegebedürftiger zu sichern. Die vorhandenen  Fachkräfteressourcen können so zielgerichteter und effizienter zum Einsatz kommen.

Zur Weiterentwicklung der Kompetenzen von Pflegefachpersonen sehen die Eckpunkte darüber hinaus gehende Vorschläge vor. So soll zum Beispiel das Berufsbild der Advanced Practice Nurse (APN) eingeführt werden, das mit einem Master abschließt. APNs könnten damit nach internationalem Vorbild eigenverantwortlich und selbstständig Heilkunde in ärztlich oder pflegegeleiteten Einrichtungen ausüben. 
Geplant ist auch, die seit 2023 für Krankenkassen und Leistungserbringer verpflichtenden Modellprogramme zur selbstständigen Ausübung der Heilkunde durch Pflegefachpersonen aufzuheben. Stattdessen sollen die erweiterten Befugnisse für entsprechend qualifizierte Pflegefachkräfte in der Regelversorgung verankert werden. Vorgesehen ist auch, dass die Zuständigkeiten der Pflegefachpersonen zur eigenverantwortlichen Verordnung von HKP weiter ausgebaut werden. 

Position der Barmer
Die vorgelegten Eckpunkte können den Pflegeberuf attraktiver gestalten, besonders auch für Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland.
Da Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser Fachkräfte mit unterschiedlichen Qualifikationen benötigen, können Fachkräfte wie die geplanten Advanced Practice Nurses besonders im Bereich der hochspezialisierten Pflege zur Verbesserung der Versorgung beitragen. Bevor weitergehende Regelungen zur Verordnung von HKP-Leistungen beschlossen werden, sollten die aktuell geltenden Vorgaben der G-BA-Richtlinie evaluiert werden.

In einem Modellprojekt beim Medizinischen Dienst (MD) soll daneben geprüft werden, ob die Pflegebedürftigkeit im Bereich der vollstationären Pflege durch die dortigen Pflegefachpersonen festgestellt werden kann. Dies könnte, so die Überlegung, auch zu einer Entlastung des MD führen.

Position der Barmer
Eine Begutachtung der Pflegebedürftigkeit durch Pflegeeinrichtungen, die zur Entlastung des MD beitragen könnte, darf nicht zu Qualitätseinbußen und mehr Arbeitsaufwand in den Pflegeeinrichtungen führen. Außerdem bleibt offen, wo Einrichtungen das dafür nötige zusätzliche Personal gewinnen sollen.

In den Eckpunkten wird zudem der Mangel an Pflegefachkräften in stationären Pflegeeinrichtungen thematisiert. Um diesem entgegenzuwirken, sollen die seit Juli 2023 geltenden bundeseinheitlichen Personalvorgaben verändert werden, indem künftig auch sogenannte „pflegerelevante Fachpersonen“ wie Ergo- oder Physiotherapeutinnen und -therapeuten sowie Stationsassistentinnen und -assistenten auf die Personalschlüssel in stationären Pflegeeinrichtungen angerechnet und finanziert werden können.

Position der Barmer
Mit Blick auf den Personalmangel ist die geplante Anrechnung von „pflegerelevanten Fachpersonen“ auf die Personalschlüssel richtig – dies kann zur Entlastung der Pflegekräfte beitragen.
Eine detaillierte Bewertung der Eckpunkte wird letztlich von der Ausgestaltung des angekündigten Referentenentwurfs abhängen. Dies betrifft vor allem Fragen der Haftung und der Finanzierung.