Gesetzgebung

Bürokratieabbau im Gesundheitswesen (Empfehlungen nach § 220 Absatz 4 SGB V)

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Eckpunktepapier liegt vor

Termine Gesetzgebung

  

07.11.2023

Eckpunkte

Wesentliche Inhalte des Vorhabens

  • Pflicht zur Vorlage der AU-Bescheinigung bei Erkrankung des Kindes erst ab dem 4. Tag
  • Abschaffung der Krankenhausabrechnungsprüfung in der stationären Kinder- und Jugendmedizin
  • Maßnahmen zum Bürokratieabbau in der Hilfsmittelversorgung (unter anderem Anpassung der Hilfsmittelverträge der Krankenkassen, teilweise Abschaffung der Präqualifizierung)
  • Automatische Datenmeldung an die Krankenkassen zur Beitragsfestsetzung

So positioniert sich die Barmer

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat seine Empfehlungen zum Abbau nicht notwendiger Bürokratie im Gesundheitswesen in Form eines Eckpunktepapiers vorgelegt. Damit kommt es seinem gesetzgeberischen Auftrag aus dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz nach. Bürokratie diene wichtigen Zwecken wie der Patientensicherheit, der Daseinsvorsorge oder auch der haftungsrechtlichen Absicherung der Leistungserbringer, so das BMG. Doch binde sie auch zeitliche und personelle Ressourcen, die vielmehr für die Versorgung von Patientinnen und Patienten notwendig seien. 

Regelungen zum Bürokratieabbau im stationären Bereich seien bereits beschlossen worden, so das BMG. Weitere Maßnahmen seien in Planung, besonders im Rahmen der laufenden Krankenhausreform, bei der die Entbürokratisierung eines der zentralen Ziele sei.
So sollen Krankenhäuser und Kostenträger im Rahmen der jährlichen Budgetverhandlungen entlastet werden, etwa durch die Integration des Fixkostendegressionsabschlags in die Vorhaltevergütung und den Wegfall des Zuschlags für ländliche Kliniken. Auch die geplante Vereinheitlichung der Prüfungen des Medizinischen Dienstes (MD) zu stationären Strukturen und verbindlicher Prüfungen der Qualitätskriterien könne zu „Synergieeffekten“ führen. Weil der Reformprozess noch nicht abgeschlossen ist, stehen diese Maßnahmen jedoch unter Vorbehalt. Das BMG verweist zudem auf die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung, welche aktuell an einer Stellungnahme zum Bürokratieabbau in der Krankenhausversorgung arbeite. 
Als einzige konkrete Empfehlung zur Bürokratieentlastung im stationären Bereich schlägt das BMG die Abschaffung der Krankenhausabrechnungsprüfung in der stationären Kinder- und Jugendmedizin vor.

Position der Barmer
Vor dem Hintergrund der zwischen Bund und Ländern weiterhin schleppend verlaufenden Verhandlungen zur Krankenhausreform bleiben mögliche mit der Reform zu erreichende Entlastungen bislang reine Spekulation. Es ist sogar im Gegenteil mit einem erheblichen Aufbau an Bürokratie etwa bei der Umsetzung der geplanten Vorhaltevergütung zu rechnen.
Der völlige Ausschluss der Abrechnungsprüfung im Bereich der Pädiatrie ist aus rechtlicher Sicht und mit Blick auf das Wirtschaftlichkeitsgebot in der GKV nicht nachvollziehbar. Es ist Beitragszahlern nicht zu vermitteln, dass Krankenkassen verpflichtet werden sollen, offensichtlich fehlerhafte Rechnungen zahlen zu müssen. 

Für den Hilfsmittelbereich schlägt das BMG den Wegfall nicht notwendiger Präqualifizierungsverfahren vor. Bei der Präqualifizierung müssen Anbieter von Hilfsmitteln wie Sanitätshäuser ihre technischen und persönlichen Voraussetzungen bei der Abgabe von Hilfsmitteln im Rahmen der GKV-Versorgung nachweisen. Konkret würde die Präqualifizierung abgeschafft bei Augen- und HNO-Fachärzten sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen, die aufsaugende Inkontinenzmaterialien abgeben. Auch die Notwendigkeit von Betriebsbegehungen bei Gesundheitshandwerken soll auf den Prüfstand.
Weiterhin wird nach Wegen gesucht, wie der Abschluss von Hilfsmittelverträgen der Krankenkassen mit Leistungserbringern bürokratieärmer gestaltet werden kann. So könnten einheitlichere Vertragsinhalte die Verhandlungen vereinfachen und verkürzen, heißt es im Papier.

Position der Barmer
Die Präqualifizierung ist wichtig, um die Qualität der Hilfsmittelversorgung sicherzustellen. Auch können damit die Qualifikationsanforderungen für Leistungsanbieter in den Verträgen der Kassen geringgehalten werden. Die Abschaffung für die benannten Personenkreise ist nur dann sinnvoll, wenn die Anforderungen durch anderweitige, zum Beispiel berufsrechtliche Vorgaben abgedeckt sind und nicht durch zusätzliche vertragliche Regelungen ersetzt werden müssen. 
Die Standardisierung der Hilfsmittelverträge ist bereits heute gesetzlich geregelt und wird von den Kassen umgesetzt. Statt einer gesetzlichen Neuregelung wäre eine Erweiterung der geltenden Rahmenempfehlungen sinnvoll. Keinesfalls darf es zu einer vollumfänglichen Vereinheitlichung durch Leitverträge kommen. Im Sinne der Versicherten müssen die Vertragsbeziehungen zwischen Kassen und Leistungserbringern auch künftig wettbewerblich ausgerichtet und individuelle Verträge möglich bleiben.