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Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform

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Eckpunkte liegen vor

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20.12.2023 Eckpunkte

Wesentliche Inhalte des Vorhabens

  • Sicherstellung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung durch:
    • Honoraranreize für Apotheken in ländlichen Regionen, gerechtere Verteilung der Honorare (u. a. Erhöhung der Notdienstpauschale)
    • Einführung Telepharmazie
    • Neue Aufgaben in der Versorgung (etwa bei Prävention und Früherkennung)
  • Maßnahmen zur Entbürokratisierung und Flexibilisierung

So positioniert sich die Barmer

Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat Eckpunkte für eine Apothekenhonorar- und -strukturreform vorgelegt. Aufgrund des Fachkräftemangels, eines wachsenden Stadt-Land-Gefälles sowie der Abwanderung in andere Beschäftigungszweige könne es perspektivisch zu Versorgungseinschränkungen kommen. Daher sieht das Bundesministerium für Gesundheit Handlungsbedarf, um die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln mittel- und langfristig zu sichern. 

Honorierung
Um Honoraranreize für Apotheken in ländlichen Regionen zu schaffen, schlägt das Bundesministerium für Gesundheit vor, die Vergütung von Notdiensten zu verbessern (Anhebung der Notdienstpauschale von 21 auf 28 Cent pro Packung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels) sowie den Apothekenabschlag von zwei Euro je Packung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels auf 1,77 Euro ab dem Jahr 2025 abzusenken. Zu diesem Zeitpunkt soll der prozentuale Anteil der Apothekenvergütung von drei Prozent auf 2,5 Prozent verringert werden, um Preisanstiege zu kompensieren. 2026 soll eine Anpassung auf zwei Prozent erfolgen. Sich daraus ergebende Einsparungen sollen für eine Erhöhung des Festzuschlags (Packungsfixum) verwendet werden.

Telepharmazie
Für die Arzneimittelabgabe wird die Nutzung technischer Einrichtungen zur Videokonsultation ermöglicht. Apotheken könnten so bei Bedarf Kunden in einer anderen Apotheke des Filialverbundes beraten. Dabei sei dann die Anwesenheit eines Apothekers nicht zwingend erforderlich.

Neue Aufgaben in der Versorgung
Die Eckpunkte sehen vor, Apotheken verstärkt in die Prävention und Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und tabakassoziierten Erkrankungen einzubinden. Dazu sollen sie neue pharmazeutische Dienstleistungen anbieten können.

Flexibilisierung und Entbürokratisierung
Um Kosteneinsparungen zu erreichen und Fachkräfte effizienter einzusetzen, schlägt das BMG eine Reihe von Maßnahmen zur Entbürokratisierung vor. Neben flexibleren Öffnungszeiten und der einfacheren Gründung von Zweigapotheken in unterversorgten Regionen könne die Leitung einer Filialapotheke künftig auch unter zwei Apothekern aufgeteilt werden. Geprüft werden sollen zudem Möglichkeiten zur Entbürokratisierung bestehender Regelungen im Apothekenalltag sowie der Entfall bestimmter Dokumentationsanforderungen.

Position der Barmer
Vor dem Hintergrund sich ändernder Versorgungsstrukturen und zunehmender digitaler Möglichkeiten ist eine Reform der Apothekenversorgung nötig. Sinnvoll ist in dem Zusammenhang die Einführung telepharmazeutischer Leistungen und Maßnahmen zur Entbürokratisierung in der Versorgung.
Notwendig ist aber gleichzeitig eine grundsätzliche Neuausrichtung der Apothekenvergütung, denn die aktuelle Honorierung setzt zahlreiche Fehlanreize: Viele abgegebene Packungen führen zu einem hohen Umsatz, hingegen ist etwa die Zubereitung von Salben für Apotheken ein Zuschussgeschäft. Die Sicherstellung der Versorgung im ländlichen Raum ist bislang gar nicht Teil der Vergütung. 
Künftig sollte die Vergütung der Leistung folgen, ohne Anreize zur übermäßigen Ausweitung zu schaffen. Bislang sind die Vergütungsbestandteile für die verschiedenen Leistungsaspekte wie Distribution, Beratung oder Zubereitung im Apothekenaufschlag auf das abgegebene Arzneimittel enthalten. Würden diese voneinander getrennt, könnte beispielsweise eine zielgenauere Sicherstellung der Versorgung im ländlichen Raum vorgenommen werden.