Eine Mutter mit Kind und Oma kauft in der Apotheke ein Medikament
Elektronische Patientenakte

So erhalten Ihre Patientinnen und Patienten das E-Rezept

Lesedauer unter 2 Minuten

Schritt für Schritt löst das E-Rezept das Rezept in Papierform ab. Bisher gilt dies zunächst für verordnete Arzneimittel – Hilfsmittel, Heilmittel und Verbandmittel sollen aber schon bald hinzukommen. Hier lesen Sie, wie Versicherte ihr E-Rezept in der Apotheke einlösen können.

Wie können Versicherte ein E-Rezept einlösen?

Die Versicherten können ihr elektronisches Rezept ganz einfach in der Apotheke vor Ort mithilfe ihrer elektronischen Gesundheitskarte abrufen lassen. Die Nutzung der E-Rezept-App der gematik ist hierfür nicht notwendig.

Ist zum Einlösen eine PIN für die eGK notwendig?

Nein, zum Abruf des E-Rezepts ist keine PIN-Eingabe erforderlich. Das E-Rezept kann einfach in der Apotheke vor Ort über die Kartenterminals abgerufen werden, auch durch Dritte wie z. B. Familienangehörige.

Wann ist die Verwendung der Stapelsignatur sinnvoll?

Wenn Sie die Stapelsignatur verwenden, ist bis zur Signatur kein E-Rezept zum Abruf durch die Apotheke oder durch die E-Rezept-App bereit. Erst wenn die Signatur erfolgt ist, können die Rezepte eingelöst werden. Bei dringend benötigten Medikamenten sollten die Rezepte daher sofort signiert werden, damit die Patientinnen und Patienten ihr Rezept schnellstmöglich einlösen können.

Wie kann ein E-Rezept korrigiert werden?

Folgende Wege stehen Ihnen zur Auswahl:

  • Sofortige Absprache zwischen Arztpraxis und Apotheke: In diesem Fall gibt die Apotheke das E-Rezept in der Warenwirtschaft frei. Damit ist das E-Rezept durch die Arztpraxis löschbar. Die Arztpraxis kann dann ein neues E-Rezept erstellen, das sofort signiert werden sollte, damit es direkt in der Apotheke abgerufen werden kann, um Patienten weitere Wege zu ersparen.
  • Absprache zu einem späteren Zeitpunkt: Ist eine sofortige Absprache nicht möglich, weil z. B. die Patientin oder der Patient nicht mehr vor Ort sind, können Apotheken die Arztpraxis um die Löschung sowie ein neues E-Rezept bitten. Über die elektronische Gesundheitskarte oder die E-Rezept-App kann dann das neue E-Rezept abgerufen und beliefert werden.
  • Übermittlung des Korrekturbedarfs über KIM: Alternativ können Apotheken die Arztpraxis über KIM informieren. Dazu sollten sie die E-Rezept-ID angeben und das E-Rezept in ihrer Warenwirtschaft freigeben, um das Löschen des E-Rezepts zu ermöglichen. Das medizinische Fachpersonal kann dann den neuen Rezeptcode per KIM senden. Den Rezeptcode übernehmen sie in die Kasse und können damit das E-Rezept abrufen.

Können Apotheken die Versichertendaten ändern?

Nein, dafür ist die Ausstellung eines neuen E-Rezeptes notwendig, wenn Wohnadresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Informationen zur Krankenversicherung oder die Angaben zum Versicherungsschutz nicht stimmen.

Können Apotheken den Zuzahlungsstatus ändern?

Ja, wenn Versicherte ihren Befreiungsausweis vorlegen, kann die Apotheke hier eine Änderung vornehmen und das E-Rezept einfach elektronisch abgezeichnet werden. Eine qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht notwendig.

Weitere Informationen zum E-Rezept finden Sie auf unserer Website für Versicherte.