Welche Verträge zur Arzneimittelversorgung gibt es?

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Rahmenvertrag (RV) zur Arzneimittelversorgung

Der Rahmenvertrag zur Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V wurde zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband e. V. (DAV) geschlossen.

Zusatzvereinbarung für elektronische Verordnungen

Die Zusatzvereinbarung zum Rahmenvertrag für elektronische Verordnungen nach § 129 Absatz 2 SGB V wurde zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband e. V. (DAV) geschlossen und ist zum 01.01.2025 in Kraft getreten.

Arzneiversorgungsvertrag (AVV) als Ergänzung zum Rahmenvertrag

Der Arzneiversorgungsvertrag (AVV) wurde als Ergänzung zum Rahmenvertrags zwischen dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) und dem Deutschen Apothekerverband e. V. (DAV) geschlossen.

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