Kontakt und Services für Leistungserbringer

Kontaktmöglichkeiten für Ihren Gesundheitsbereich als Leistungserbringer

Kontakt für Behandlungskonzepte der Besonderen Versorgung

Die Landesvertretungen der Barmer sind Ansprechpartner für Institutionen, politische Gremien und Verbände. Wenden Sie sich daher gerne an die Landesvertretung der Barmer in dem Bundesland, in dem Ihr Unternehmen seinen Sitz hat. Sämtliche Kontaktmöglichkeiten zur Barmer, die auch unsere Versicherten nutzen können, finden Sie auf der Homepage.

Hier stellen wir Ihnen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Bundesländern vor.

Landesvertretung Bayern

Leiter Verträge: Christoph Schäfer 
Landsberger Straße 187
80687 München
E-Mail: christoph.schaefer@barmer.de

Landesvertretung Baden-Württemberg

Leiter Verträge: Karsten Menn 
Liebknechtstr. 29-31
70565 Stuttgart
E-Mail: karsten.menn@barmer.de

Landesvertretung Berlin/Brandenburg

Leiter Verträge: Dr. Gregor Matthesius
Axel-Springer-Straße 44-50
10969 Berlin
E-Mail: gregor.matthesius@barmer.de

Landesvertretung Hamburg

Leiter Verträge: Martin Stankiewicz
Hammerbroockstr. 92
20097 Hamburg
E-Mail: martin.stankiewicz@barmer.de

Landesvertretung Hessen

Leiter Verträge: Alexander Derstroff
Lyoner Str. 36
60528 Frankfurt
E-Mail: alexander.derstroff@barmer.de

Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern

Leiter Verträge: Michael Schönhoff
Wismarsche Straße 126
19053 Schwerin
E-Mail: michael.schoenhoff@barmer.de

Landesvertretung Niedersachsen/Bremen

Leiterin Verträge: Manuela Stiewe
Goseriede 4
30159 Hannover
E-Mail: manuela.stiewe@barmer.de

Landesvertretung Nordrhein-Westfalen

Leiter Verträge: Martin Schneider
Heerdter Lohweg 35
40549 Düsseldorf
E-Mail: martin.schneider@barmer.de

Landesvertretung Rheinland-Pfalz/Saarland

Leiter Verträge: Frank Huwer
Rheinallee 84
55120 Mainz
E-Mail: frank.huwer@barmer.de

Landesvertretung Sachsen

Leiterin Verträge: Marion Heinrich
Wiener Platz 5 a
01069 Dresden
E-Mail: marion.heinrich@barmer.de

Landesvertretung Sachsen-Anhalt

Leiterin Verträge: Maren Düring
Hegelstraße 4
39104 Magdeburg
E-Mail: maren.duering@barmer.de

Landesvertretung Schleswig-Holstein

Leiter Verträge: Klemens Mordhorst
Kaistraße 90
24114 Kiel
E-Mail: klemens.mordhorst@barmer.de
Postanschrift:
Postfach 1429
24013 Kiel

Landesvertretung Thüringen

Stellvertretende Leiterin Verträge: Rita Waschkowski
Johannesstraße 164
99084 Erfurt
E-Mail: rita.waschkowski@barmer.de
Postanschrift:
Postfach 800 155
99027 Erfurt

Kontakt zu den Behandlungsprogrammen DMP

Wenn Sie Fragen zum Thema DMP haben, wenden Sie sich gerne an unseren Fachbereich Abrechnungs- und Versorgungsmanagement unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 333 004 327 391.

Kontakt für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung

Sie haben Fragen zur Abrechnung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (§ 116b SGB V)? Sofern Sie Ihre ASV-Arzt-Abrechnung über eine Kassenärztliche Vereinigung abwickeln, steht Ihnen diese gerne für Ihre Fragen zur Seite.

So erreichen Sie unsere Expertenteams:

Postanschrift

Schreiben Sie uns gerne einen Brief oder senden Sie Ihre Dokumente per Post. Sie erreichen uns unter:

Barmer, 42266 Wuppertal
(wenn Sie im Postleitzahlenraum 00001 bis 46999 Ihren Sitz haben)

Barmer, 73524 Schwäbisch-Gmünd
(wenn Sie im Postleitzahlenraum 47000 bis 99999 Ihren Sitz haben)

Gut zu wissen: Diese Angaben reichen aus, damit uns Ihre Post erreicht.

Kontakt für die stationäre Versorgung

Ansprechpartner der Barmer für die stationäre Abrechnung im Krankenhaus

Bei der Barmer erfolgt die Prüfung eingereichter stationärer Abrechnungen für das gesamte Bundesgebiet in insgesamt fünf regionalen Abrechnungszentren. Trotz dieser Zentralisierung legen wir großen Wert auf eine persönliche und vor allem vertrauensvolle Partnerschaft mit unseren Leistungserbringern. Daher hat sich die Barmer für eine klare Zuordnung von festen Ansprechpartnern zu den einzelnen Krankenhäusern entschieden.

Bei Fragen wenden Sie sich daher bitte an die Ihnen bekannten Ansprechpartner.

Kontakt für die ambulante Versorgung

Bei Fragen zur Abrechnung in den Leistungsbereichen

  • Ambulantes Operieren im Krankenhaus (§ 115b SGB V)
  • Psychiatrische Institutsambulanzen (§ 118 SGB V)
  • Sozialpädiatrische Zentren (§ 119 SGB V)
  • Medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung / schweren Mehrfachbehinderungen (§ 119c SGB V)
  • Kinderspezialambulanzen (§ 120 Abs. 1a SGB V)

können Sie unsere Expertenteams über folgende Wege erreichen:

Bei Fragen zur Abrechnung in den Leistungsbereichen

  • Ambulant spezialfachärztliche Versorgung (§ 116b SGB V)
  • Allgemeine Hochschulambulanzen, Psychologische und Psychiatrische Hochschulambulanzen, Ausbildungsstätten (§ 117 SGB V)

können Sie unsere Expert/innen über folgende Wege erreichen:

Postanschrift

Schreiben Sie uns gerne einen Brief oder senden Sie Ihre Dokumente per Post. Sie erreichen uns unter:

Barmer, 42266 Wuppertal
(wenn Sie im Postleitzahlenraum 00001 bis 46999 Ihren Sitz haben)

Barmer, 73524 Schwäbisch-Gmünd
(wenn Sie im Postleitzahlenraum 47000 bis 99999 Ihren Sitz haben)

Gut zu wissen: Diese Angaben reichen aus, damit uns Ihre Post erreicht.

Kontakt zur GFS

Bitte wenden Sie sich bei Anfragen zu Rechnungskorrekturen, zur Retaxierung, Zuzahlungserstattung nach § 43c SGB V und zu Rückforderungen von Rezepten an die GFS.

GFS
Gesellschaft für Statistik im Gesundheitswesen mbH
Meißner Straße 197
01445 Radebeul
IK 661420011

Geschäftszeiten: Montag bis Freitag von 08:00 – 17:00 Uhr

  
Telefon0351 32040200
Fax0351 32040299
Internetwww.gfs-web.de

Bei Fragen zur Abrechnung, bei denen Ihnen die GFS nicht weiterhelfen kann, wenden Sie sich bitte an:

  
Telefon0800 333 0606
Fax0800 333004 328 269
E-Mailabrechnung-arzneimittel@barmer.de

Kontakt für die Abrechnung von Hilfsmitteln

Als Abrechnungsstelle für Hilfsmittel steht Ihnen als Leistungserbringer das Deutsche Dienstleistungszentrum für das Gesundheitswesen (DDG) zur Verfügung:

DDG GmbH
Abrechnungsstelle für die Barmer
Grabenstr. 102
45141 Essen
IK 660 510 336

Geschäftszeiten: Montag bis Freitag von 07:30 – 17:00 Uhr.

Über das DDG Online-Servicecenter für Leistungserbringer stehen Ihnen jederzeit aktuelle Informationen zu Ihrer Abrechnung zur Verfügung, beispielsweise zum Eingang der Rechnung, zum Bearbeitungsstand oder zu Zahlungsterminen. Auch das Ergebnis der Rechnungsprüfung sowie die Absetzungsschreiben können digital eingesehen werden.

Zum DDG-ONLINE-SERVICECENTER

  
Telefon (Hotline/allgemein)0201/8998-620
E-Mailservicemanagement@ddg-online.de
Telefon (Hotline/Datenaustausch § 302 SGB V0201/8998-619
E-Maildta@ddg-online.de
Fax 0201/8998-600
Internet www.ddg-online.de

Bitte senden Sie Ihre Abrechnungen grundsätzlich an den Dienstleister DDG. Ausnahmen bestehen ausschließlich für Hilfsmittel, die von Apotheken über den vdek-Hilfsmittellieferungsvertrag abgegeben werden. Bitte übermitteln Sie diese an die Gesellschaft für Statistik im Gesundheitswesen (GfS).

Bitte wenden Sie sich auch bei Reklamationen zunächst an die DDG. Geben Sie dabei Ihr Institutionskennzeichen (IK), das Rechnungsdatum, die Rechnungsnummer und möglichst auch die Eingangsbuchnummer der DDG an. Sie helfen damit, Sucharbeiten zu vermeiden und die Antwort zu beschleunigen.

Bei Fragen zur Abrechnung, bei denen Ihnen die DDG nicht weiterhelfen kann, wenden Sie sich bitte an:

  
Telefon 0800 333 0606
Fax 0800 333004 328-239
E-Mail abrechnung-dienstleister@barmer.de

Bitte denken Sie daran, dass alle Veränderungen zu Ihrem Institutionskennzeichen (IK) und den dazugehörigen Stammdaten (Name, Adresse, Bankverbindung, etc.) umgehend auch an die Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen (ARGE IK) zu melden sind:

ARGE IK
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin

  
Fax 030 13001-1350
E-Mail info@arge-ik.de
Internet www.arge-ik.de

Änderungen von Daten, die unter dem IK gespeichert sind, nimmt die ARGE IK nur schriftlich per Post, E-Mail oder Fax entgegen. Bei der Rechnungsprüfung wird auf diese Daten zurückgegriffen. Abweichungen der Stammdaten zu den Informationen auf Ihrer Rechnung können zu Irritationen führen.

Kontakt für die Abrechnung von Heilmitteln

Als Abrechnungsstelle für Heilmittel steht Ihnen als Heilmittel-Leistungserbringer das Deutsche Dienstleistungszentrum für das Gesundheitswesen (DDG) zur Verfügung.

Kontakt zu DDG

DDG GmbH
Abrechnungsstelle für die Barmer
Grabenstr. 102
45141 Essen
IK 660 510 336

Geschäftszeiten: Montag bis Freitag von 07:30 – 17:00 Uhr.

  
Telefon (Hotline/allgemein)0201/8998-620
E-Mail (allgemein)servicemanagement@ddg-online.de
Telefon (Hotline/Datenaustausch § 302 SGB V0201/8998-619
E-Mail (Datenaustausch)dta@ddg-online.de
Fax 0201/8998-600
Internet www.ddg-online.de

Tipps und Infos

Bitte senden Sie Ihre Abrechnungen grundsätzlich an den Dienstleister DDG. Bitte wenden Sie sich auch bei Reklamationen zunächst an die DDG. Geben Sie dabei Ihr Institutionskennzeichen (IK), das Rechnungsdatum, die Rechnungsnummer und möglichst auch die Eingangsbuchnummer der DDG an. Sie helfen damit, Sucharbeiten zu vermeiden und die Antwort zu beschleunigen.

Bei Fragen zur Abrechnung, bei denen Ihnen die DDG nicht weiterhelfen kann, wenden Sie sich bitte an:

  
Telefon 0800 333 0606
Fax 0800 333004 328 - 239
E-Mail abrechnung-dienstleister@barmer.de

Über das DDG Online-Servicecenter für Leistungserbringer stehen Ihnen jederzeit aktuelle Informationen zu Ihrer Abrechnung zur Verfügung, beispielsweise zum Eingang der Rechnung, Bearbeitungsstand oder Zahlungstermine. Auch das Ergebnis der Rechnungsprüfung sowie die Absetzungsschreiben können digital eingesehen werden.

DDG – Online-Servicecenter

Kontakt zur Abrechnung mit der Barmer

Für folgende Leistungsarten der Pflegeversicherung senden Sie die Unterlagen zur Abrechnung bitte direkt an uns:

  • Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
  • Tages- / Nachtpflege nach § 41 SGB XI
  • Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI
  • Vollstationäre Pflege nach § 43 SGB XI
  • Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI
  • Pflegekurse / häusliche Schulung nach § 45 SGB XI

Bitte senden Sie die Unterlagen an folgende Adresse:

Postfächer

Barmer
42266 Wuppertal
(wenn Sie im Postleitzahlenraum 00001 bis 46999 Ihren Sitz haben)

Barmer
73524 Schwäbisch-Gmünd
(wenn Sie im Postleitzahlenraum 47000 bis 99999 Ihren Sitz haben, einschließlich Versicherte im Ausland)

Rechnungen für Pflegekurse und häusliche Schulungen

Pflegekurse nach § 45 SGB XI

Die Rechnungslegung Pflegekurse (Gruppenveranstaltungen wie Informationsveranstaltungen, Orientierungs-, Basis-, Spezialkurse, Themenabende, Gesprächskreise etc.) beinhaltet neben der vertraglich vereinbarten Vergütung die formlose Benennung der Rahmendaten, um den im Vorfeld mit dem Pflege-Zentrum abgesprochenen Pflegekurs nach Abschluss abzurechnen:

  • Betreffzeile:
    Rechnung für Pflegekurse und individuelle häusliche Schulungen gem. § 45 SGB XI
  • Name des Pflegekurses
  • Zeitraum von / bis
  • Anzahl der Kurseinheiten à x Minuten
  • Ort der Durchführung
  • Anzahl der anwesenden Teilnehmer
  • Mindestteilnehmerzahl erreicht? Bestätigung durch Unterschrift der Kursleitung
  • Gesamtvergütung

Häusliche Schulung / Überleitungspflege nach § 45 SGB XI

Die Rechnungslegung für individuelle häusliche Schulungen / Überleitungspflegen beinhaltet neben den Abrechnungsdaten die Unterschrift der teilnehmenden Pflegeperson, um das Schulungsdatum und die Schulungsdauer zu bestätigen.

  • Betreffzeile:
    Rechnung für Pflegekurse und individuelle häusliche Schulungen gem. § 45 SGB XI
  • Barmer KVNR der Pflegeperson oder der/des Pflegebedürftigen
  • Schulungsdatum
  • Schulungsdauer
  • Unterschrift Pflegeperson zur Bestätigung der durchgeführten Schulung
  • Kilometer, An- und Abreise gesamt

Bitte fügen Sie aufgrund des Datenschutzes keine Protokolle bei.

Direkte Telefonberatung exklusiv für Leistungserbringer

Nutzen Sie unsere kostenfreie Hotline für eine schnelle Lösung Ihrer Fragen. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 7 bis 20 Uhr unter 0800 333 0606*. Oder senden Sie uns ein Fax unter 0800 333 0092.

* Bitte halten Sie Ihr Institutionskennzeichen oder Ihre lebenslange Arztnummer bereit. So können wir Sie am Telefon gezielter beraten.

FAQs und Downloads für Ihren Gesundheitsbereich

Die häufigsten Fragen und Antworten für Leistungserbringer haben wir hier für Sie zusammengefasst. Außerdem finden Sie aktuelle Informationen und wichtige Dokumente zum Download.

Welche Verträge gibt es im ärztlichen Bereich?

Als verlässlicher Partner in der Region schließen die Landesvertretungen der Barmer besondere Versorgungsverträge mit spezialisierten Leistungserbringern vor Ort. Hier finden Sie eine Übersicht unserer Verträge.

Wie läuft die Abrechnung ASV-Arzt ab?

Wenn Sie wissen möchten, wie die Abrechnung von ASV-Arzt Leistungen abläuft? Hier erhalten Sie hilfreiche Informationen und weiterführende Hinweise.

Welche Vorteile bietet die Elektronische Patientenakte den Arztpraxen?

Über die Vorteile der Nutzung der elektronischen Patientenakte Barmer eCare für die Versicherten und letztlich auch für die Leistungserbringer informieren Sie sich gern auf unserer Homepage.

Wie können Versicherte die digitale Zuzahlungsbefreiung nutzen?

Seit Oktober 2022 können Versicherte der Barmer die Zuzahlungsbefreiung mit der Barmer-App nachweisen und bei Leistungserbringern vorlegen. Der Nachweis ist identisch mit der Befreiungskarte in Papierform und kann im selben Umfang genutzt werden.
Mehr zur digitalen Zahlungsbefreiung

Wie werden Unterlagen im Erörterungsverfahren übermittelt?

Voraussichtlich ab 01.01.2024 soll das Verfahren zur Unterlagenübermittlung zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern über den Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) erfolgen. Bis zu dessen Umsetzung gilt es ein Übergangsverfahren zur Übermittlung der Unterlagen bilateral zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen abzustimmen.

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Wie erfolgt die Datenübermittlung zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen?

Diese Vereinbarung (§ 301 Abs. 3 SBG V) regelt das Verfahren zur Teilnahme an der Datenübermittlung zwischen zugelassenen Krankenhäusern und den Krankenkassen und das Nähere über Form und Inhalt für die Übermittlung und das Verfahren der Abrechnung auf elektronischem Wege.

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Was ist bei der stationären Abrechnung zu beachten?

Krankenhäuser und Institutsambulanzen erhalten jeweils Ihre Zahlung über die fälligen Rechnungen und Gutschriften der Barmer eines Tages zusammengefasst in einer Summe. Damit Sie erkennen können, welche Einzelbeträge sich hinter der Gesamtsumme verbergen, wird ein sogenanntes Zahlungsavis erstellt.

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Wie kann ich ein Zahlungsavis zur ambulanten Krankenhausabrechnung anfordern?

Ihnen fehlt ein Zahlungsavis für die ambulante Krankenhausabrechnung (§§ 115b – 120 SGB V)? Füllen Sie hierzu einfach unser Kontaktformular aus und Sie erhalten Ihr Zahlungsavis per E-Mail von der Barmer.

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Welche Verträge hat die Barmer im Arzneimittelbereich?

Eine Übersicht aller maßgeblicher Verträge finden Sie auf unserer Seite für Apotheken.

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Wie erfolgt die Abrechnung von Arzneimitteln aus Apotheken?

Die Daten- und Rechnungsannahme für die Barmer wird durch den externen Dienstleister GFS (Gesellschaft für Statistik im Gesundheitswesen) durchgeführt. Bitte senden Sie Ihre Abrechnungen nach § 300 SGB V grundsätzlich an den Dienstleister GFS.

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Wie können Versicherte die digitale Zuzahlungsbefreiung nutzen?

Seit Oktober 2022 können Versicherte der Barmer die Zuzahlungsbefreiung mit der Barmer-App nachweisen und bei Leistungserbringern vorlegen. Der Nachweis ist identisch mit der Befreiungskarte in Papierform und kann im selben Umfang genutzt werden.
Mehr zur digitalen Zahlungsbefreiung

Welche Vertragsmöglichkeiten gibt bei der Barmer?

Auf unserer Beschaffungsplattform informieren wir Sie schnell und unkompliziert über unsere Vertragsabsichten. Diese werden von uns zudem über die Plattform TED (Tenders Electronic Daily) europaweit bekannt gemacht.

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Wie prüft die Barmer die Qualität der Hilfsmittelversorgung?

Unser Ziel ist es, die gegenwärtigen Versorgungen zu überwachen und zukünftige Versorgungen falls notwendig zu verbessern, und somit die Zufriedenheit unserer Versicherten durchgängig auf einem hohen Niveau sicherzustellen.

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Welche Vorteile bietet das Vertragsmanagement über MIP?

MIP bietet Ihnen über die Online-Schnittstelle dann auch für die Barmer die Möglichkeit einer direkten Änderung und Anpassung Ihrer Daten, wie der Liefergebiete und der Kontaktdaten (z. B. Telefonnummer, E-Mail, Ansprechpartner). Das Übermitteln der bisher erforderlichen Excel-Tabellen an die Barmer entfällt vollständig.

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Wo finde ich die wichtigsten Rahmenverträge im Heilmittelbereich?

Der GKV-Spitzenverband schließt für die Krankenkassen mit den maßgeblichen Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer auf Bundesebene für jeden Heilmittelbereich einen Vertrag über die Einzelheiten der Versorgung mit dem jeweiligen Heilmittel.

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Wie werden Heilmittel mit der Barmer abgerechnet?

Als Abrechnungsstelle für Heilmittel steht Ihnen als Heilmittel-Leistungserbringer das Deutsche Dienstleistungszentrum für das Gesundheitswesen (DDG) zur Verfügung.

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Wie erhalte ich die Zulassung als Heilmittelerbringer?

Seit dem 01.09.2019 können sich Leistungserbringer für ihre Zulassung, für Ihre Datenänderungen und
Fragen der Abrechnungsbefugnis an die zentralen Zulassungsstellen der gesetzlichen Krankenversicherung ("ARGEn") wenden. Auf der Website www.zulassung-heilmittel.de finden Sie weitere Informationen und Ansprechpartner.

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Wie wird eine Heilmittelverordnung ausgefüllt?

Tipps und Hilfen zum Ausfüllen sowie das Muster einer Heilmittelverordnung finden Sie auf unseren Seiten für Heilmittelerbringer.

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In welchen Fällen und für wie lange werden Heilmittel verordnet?

Ein Verordnungsfall besteht solange bis das Behandlungsziel erreicht ist und die Behandlung beendet werden kann. Der Verordnungsfall bleibt auch bei einer veränderten Leitsymptomatik bestehen. Ein neuer Verordnungsfall tritt ein, wenn seit dem Datum der letzten Verordnung ein Zeitraum von 6 Monaten vergangen ist, in dem keine weiteren Verordnungen für diesen Verordnungsfall ausgestellt wurde.

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​​​​Welche Verträge gibt es in der stationären und ambulanten Pflege?

Die Versorgung von Versicherten darf gemäß § 72 SGB XI nur durch zugelassene Pflegeeinrichtungen bzw. Pflegedienste erfolgen. Um Leistungen mit den Pflegekassen abrechnen zu können, benötigen Pflegeeinrichtungen daher eine Zulassung. Im Rahmen dieser Zulassung können Sie mit den regionalen Pflegekassen Versorgungsverträge für die vollstationäre, teilstationäre oder ambulante Pflege schließen. Informationen und Unterlagen erhalten Sie über die Landesvertretungen des vdek (Verband der Ersatzkassen).

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Wie werden Pflegeleistungen mit der Krankenkasse abgerechnet?

Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI, Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI sowie Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI (Hausnotrufgeräte und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel) können Sie über das Datenaustauschverfahren nach § 105 SGB XI abrechnen.
Als Abrechnungsstelle für diese Leistungen steht Ihnen das Deutsche Dienstleistungszentrum für das Gesundheitswesen (DDG) zur Verfügung

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Wie werden Leistungen der Häuslichen Krankenpflege (HKP) abgerechnet?

Der Abrechnungsprozess verändert sich
Ab dem Abrechnungsdatum 01.05.2022 ändert sich sukzessive die Zuständigkeit des Abrechnungsprozesses SGS C - Häusliche Krankenpflege (HKP) nach § 37 SGB V bei der Barmer. Die Abrechnung erfolgt Barmer intern und nicht mehr durch die DDG GmbH.

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Wie können Pflegeeinrichtungen oder Pflegedienste ihre Stammdaten ändern?

Ihre Adresse oder Bankverbindung hat sich verändert? Im Pflegelotsen ist eine alte Telefonnummer oder ein nicht mehr aktuelles Foto hinterlegt? Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Änderungen veranlassen können.

Mehr erfahren

Weitere Services für Hilfsmittelanbieter und Pflegeeinrichtungen

Welche Hilfsmittel-Verträge sind neu bei der Barmer? Worauf ist bei der Abrechnung und Umsetzung zu achten? Unser Newsletter für Hilfsmittel-Vertragspartner informiert Sie regelmäßig zu aktuellen Themen rund um die Vertragspartnerschaft und Versorgung mit Hilfsmitteln.

Zum Hilfmittel-Newsletter

Auswirkungen der Pandemie auf die Hilfsmittelversorgung

In unserer FAQ finden Sie alle Antworten rund um die Auswirkungen der Pandemie auf die Hilfsmittelversorgung. Der FAQ-Katalog wird fortgeschrieben, sobald sich Änderungs- oder Ergänzungsbedarf ergibt.

Mehr erfahren

Die Corona-Pandemie wirkt sich auf viele Bereiche aus. Besonders betroffen sind Anbieter von Pflegeleistungen, Pflegeeinrichtungen und natürlich die dort beschäftigten Menschen. Die Bundesregierung hat mit verschiedenen Gesetzen mehrere Wege zur finanziellen Entschädigung für den Pflegebereich geschaffen.

Erfahren Sie hier, welche Unterstützungsmöglichkeiten seitens der Pflegekassen bestehen und wie diese beantragt werden können.

Illustration eines digitalen Ausweises zur Zuzahlungsbefreiung

Seit Oktober 2022 können Versicherte der Barmer die Zuzahlungsbefreiung mit ihrem Smartphone nachweisen. Dazu nutzen sie einfach die Funktion "Bescheinigung anfordern" über die Barmer-App oder Meine Barmer und legen die digitale Befreiungskarte bei Leistungserbringern vor. Der Nachweis ist identisch mit der Befreiungskarte in Papierform und kann im selben Umfang genutzt werden.

  • Digital: Die Zuzahlungsbefreiung ist überall bequem per Smartphone abrufbar
  • Sicher: Die Befreiungskarte ist fest gespeichert und damit vor Verlust geschützt
  • Nachhaltig: Die Befreiung von der Zuzahlung ist für das gesamte Kalenderjahr gültig

Mehr erfahren

Zahlungsavise per E-Mail erhalten

Sie möchten die Zahlungsavise für Ihre Einrichtung zukünftig per E-Mail erhalten? Erfahren Sie hier, wie Sie sich dafür anmelden.

Wir bieten Ihnen den Avisversand über das Secure WebMail-Verfahren an. Dabei werden die geltenden Datenschutzbestimmungen umfassend eingehalten. Die Zahlungsavise werden als PDF-Datei und in einer CSV-Datei übergeben. Mit der CSV-Datei können Sie die teilweise umfangreichen Zahlungsdaten technisch schneller zuordnen und verarbeiten. Es ist nur möglich beide Dateien zur Verfügung zu stellen. Die Deaktivierung einer Datei ist nicht möglich.

Die Zahlungsavise werden sechs Monate lang auf einem sicheren Server gespeichert und können jeder Zeit von Ihnen dort abgerufen werden.

Die einzige Voraussetzung für die Nutzung des Verfahrens ist, dass Sie über einen Internetzugang verfügen, über welchen Sie die Zahlungsavise abrufen können.

Sie können über dieses Verfahren die Zahlungsavise für alle Leistungen abrufen, die Sie der Barmer direkt in Rechnung stellen. Dies sind beispielsweise Rechnungen für

  • vollstationäre Pflegeleistungen
  • Entlastungsleistungen
  • Tages- und Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • Pflegekurse
  • Individuelle Häusliche Schulungen
  • Leistungen der Häuslichen Krankenpflege (außer SAPV)
  • Außerklinische Intensivpflege
  • Soziotherapie

Für Rechnungen, die Sie an unseren Dienstleister, das Deutsche Dienstleistungszentrum für das Gesundheitswesen GmbH (DDG) richten, ist eine Teilnahme am Secure WebMail-Verfahren nicht möglich. Dies betrifft die Abrechnung von beispielsweise

  • Pflegesachleistungen
  • Beratungsbesuchen nach § 37 Abs. 3 SGB  XI
  • Pflegehilfsmitteln

Bitte informieren Sie uns mit einer E-Mail an zahlungsavise@barmer.de, dass Sie am Secure WebMail-Verfahren teilnehmen möchten.

Diese E-Mail muss die folgenden Informationen enthalten:

  • Ihre IK-Nummer(n)
  • die Ziel-Mailadresse, die wir verwenden sollen (möglichst eine Postkorbadresse)
  • die vollständige Signatur Ihrer Einrichtung (Name der Einrichtung, Ansprechpartner/in, Adresse, Telefon-Nummer, E-Mail-Adresse)

Sobald wir Ihnen nach der Aktivierung Ihrer Mailadresse das erste Zahlungsavis übermitteln, senden wir Ihnen eine E-Mail mit dem Link zur WebMail-Plattform und Ihrem Benutzernamen sowie eine weitere mit Ihrem Passwort. Damit können Sie sich auf der sicheren WebMail-Plattform anmelden.

Später erhalten Sie immer dann eine E-Mail, wenn Sie ein neues Zahlungsavis abrufen können.

Unter „Downloads“ finden Sie Muster der E-Mails, die Sie nach der Anmeldung von uns erhalten.

Innerhalb des Secure WebMail-Verfahrens bestehen grundsätzlich weitere zum Teil kostenpflichtige Möglichkeiten einer sicheren E-Mail-Verbindung. Bei Vorhandensein eines S/MIME-Zertifikates oder eines PGP-Schlüssels verfahren Sie bitte wie in der Registrierungsmail beschrieben.

Logo der DDG Deutsches Dienstleistungszentrum für das Gesundheitswesen GmbH

Alle Abrechnungen auf einen Blick

Selbstabrechner und Rechenzentren, die über die DDG abrechnen, haben die Möglichkeit, Informationen zu ihrer Abrechnung online einzusehen.

DDG ONLINE-SERVICECENTER