Meine Rechnung wurde gekürzt, was kann ich tun?
Bei der Abrechnung über die Barmer:
1. Häusliche Krankenpflege und Außerklinische Intensivpflege
Mit jeder Rechnungskürzung erhalten Sie von der Barmer ein Absetzungsschreiben. Sie können nachträglich unter Berücksichtigung der gesetzlichen Verjährungsfrist eine Korrektur Ihrer Abrechnung vornehmen.
Sollte die Rechnungskürzung Ihrer Meinung nach zu Unrecht erfolgt sein, bitten wir Sie um Zusendung eines Einspruchs (Begründung). Ihren Einspruch bzw. die Korrektur senden Sie bitte an folgende Postanschrift der Barmer:
Barmer
Abrechnung häusliche Krankenpflege
Konsumstr. 51
42285 Wuppertal
2. Leistungen der Pflegeversicherung
Weitere Informationen folgen.
Bei Leistungsabrechnung über DDG:
Auch hier erhalten Sie bei Rechnungskürzungen ein Absetzungsschreiben. Sind hierzu Fragen vorhanden, erläutern Ihnen die Mitarbeitenden gerne die Gründe. Auf der Internetseite der DDG finden Sie vielleicht schon eine Antwort auf Ihre Frage.
Sollten Sie außerhalb der Servicezeiten eine Auskunft wünschen, empfehlen wir Ihnen die Anmeldung über das Online-Servicecenter.