Wie werden Verträge für die Außerklinische Intensivpflege geschlossen

Lesedauer weniger als 6 Min

Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen schließen gemeinsam und einheitlich mit Leistungserbringenden Verträge zur Versorgung mit Außerklinischer Intensivpflege (AKI). Die Verträge nach § 132l Abs. 5 SGB V werden regional verhandelt. Hierfür bestimmen die Krankenkassen jeweils einen Federführer, der die Verhandlungen stellvertretend in den Bundesländern durchführt. Dies betrifft sowohl ambulante als auch stationäre Einrichtungen.

Die Barmer ist Ansprechpartnerin für folgende Bundesländer:

  • Bayern
  • Bremen
  • Hessen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen-Anhalt

Sie haben noch Fragen?

Schreiben Sie uns! Unter vertraege-hkp-akip@barmer.de  können Sie uns Vertragswünsche oder andere Fragen gerne senden. Ist Ihre Region in unserer Auflistung nicht enthalten, leiten wir Ihre Anfrage weiter. 
 

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Vollstationäre, teilstationäre oder ambulante Pflege

Auf dieser Seite erhalten Sie eine Übersicht der verantwortlichen Stellen aller Bundesländer.

Verträge über zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Versorgungsverträge über Pflegehilfsmittel oder den Hausnotruf schließen Sie direkt mit dem GKV-Spitzenverband ab.

Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag

Hier erhalten Sie eine Übersicht der regionalen Stellen, die für die Anerkennung zuständig sind.