Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen schließen gemeinsam und einheitlich mit Leistungserbringenden Verträge zur Versorgung mit Außerklinischer Intensivpflege (AKI). Die Verträge nach § 132l Abs. 5 SGB V werden regional verhandelt. Hierfür bestimmen die Krankenkassen jeweils einen Federführer, der die Verhandlungen stellvertretend in den Bundesländern durchführt. Dies betrifft sowohl ambulante als auch stationäre Einrichtungen.
Die Barmer ist Ansprechpartnerin für folgende Bundesländer:
- Bayern
- Bremen
- Hessen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen-Anhalt
Sie haben noch Fragen?
Schreiben Sie uns! Unter vertraege-hkp-akip@barmer.de können Sie uns Vertragswünsche oder andere Fragen gerne senden. Ist Ihre Region in unserer Auflistung nicht enthalten, leiten wir Ihre Anfrage weiter.