Haben Sie sich schon an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen? Und ist KIM (Kommunikation im Medizinwesen) bei Ihnen schon eingerichtet? Dann nutzen Sie den Service für Ihre Kommunikation mit der Barmer. Mit KIM können Sie als Leistungserbringer Zeit, Geld und Papier sparen.
Nutzen Sie die Vorteile von KIM im Praxisalltag
Patientendaten sicher übermitteln: Durch die Nutzung von KIM innerhalb der TI sind sowohl Empfänger als auch Sender sicher authentifiziert. Nachrichten werden automatisch verschlüsselt.
Schnell die zuständige Stelle finden: Ihre KIM-Nachricht wird automatisiert an die zuständige Bearbeitungsstelle in der Barmer geleitet und bearbeitet.
Eine individuelle Antwort erhalten: Die Barmer kümmert sich um Ihr Anliegen und nutzt den geeigneten Kommunikationskanal für die Rückantwort.
So binden Sie sich an die TI an und richten KIM ein
Eine detaillierte Anleitung, wie Sie sich als Leistungserbringer an die TI anbinden und KIM bei Ihnen einrichten, finden Sie auf der Website der gematik. Checklisten und Videos helfen Ihnen bei der Einrichtung der TI und des KIM-Dienstes.
Als Arztpraxis, Krankenhaus, Apotheke oder sonstiger Leistungserbringer haben Sie nach wie vor die freie Wahl, wie Sie mit uns in Kontakt treten – entweder per Telefon, Leistungserbringerportal oder via KIM.
Gut zu wissen: Über KIM können Sie freie, elektronische Nachrichten schnell und sicher versenden und empfangen (Dienstkennung: eNachrichten).
Die KIM-Adresse der Barmer lautet barmer@barmer-kim.kim.telematik. Diese finden Sie auch im offiziellen Verzeichnisdienst (VZD) der Telematik Infrastruktur. Nutzen Sie bitte die Dienstkennung „eNachricht“ und beachten Sie, dass Sie die BARMER mit dieser Adresse ausschließlich über KIM erreichen.
Elektronisches Rezept
Verordnung, Einlösung und Korrektur des E-Rezepts
Das E-Rezept gilt ab dem 01.01.2024 als verbindlicher Standard zur Verordnung von Arzneimitteln durch Vertragsärzte und Vertragszahnärzte gemäß § 360 SGB V. Die Nutzung des Papier-Rezeptes (Muster-16) ist ausschließlich den Fällen vorbehalten, in denen es z.B. zu technischen Ausfällen kommt.
Die Versicherten können mit ihrer Gesundheitskarte und ohne PIN jedes E-Rezept in der Apotheke einlösen – auch für andere Personen sowie Angehörige.
Mit der Barmer eCare-App empfangen sie ihre Rezepte digital. Sie lösen diese entweder von zu Hause aus in einer Online-Apotheke oder in einer Apotheke ihrer Nähe ein.
Die Medikamente werden entweder geliefert oder stehen zur Abholung bereit.
Fragen und Antworten zum E-Rezept für Leistungserbringer
Nein, zum Abruf des E-Rezepts ist keine PIN-Eingabe erforderlich. Das E-Rezept kann einfach in der Apotheke vor Ort über die Kartenterminals abgerufen werden. Das ist auch durch Dritte möglich, wie z. B. Familienangehörige.
Nein, dafür ist die Ausstellung eines neuen E-Rezeptes notwendig. Das bezieht sich auf Angaben zur Wohnadresse, zum Geburtsdatum, zum Geschlecht, zu Informationen zur Krankenversicherung oder zum Versicherungsschutz.
Ja, wenn Versicherte ihren Befreiungsausweis vorlegen, kann die Apotheke hier eine Änderung vornehmen und das E-Rezept einfach elektronisch abgezeichnet werden. Eine qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht notwendig.