Ihre Daten werden ausschließlich für folgende wissenschaftliche Forschungszwecke nach §303e Absatz 2 SGB V genutzt.
Die Beispiele veranschaulichen mögliche zukünftige Szenarien. Neben den ausgewählten Daten aus der elektronischen Patientenakte stehen dem Forschungsdatenzentrum Gesundheit weitere Datenquellen zur Verfügung, die übergreifende Analysen ermöglichen.
Was bedeutet das genau?
Krankenkassen und andere Einrichtungen im Gesundheitswesen dürfen die Daten nutzen. So können sie ihre Arbeit besser planen und abstimmen. Wenn Sie Daten zur Verfügung stellen, können Probleme in der Gesundheitsversorgung erkannt werden. Dann können diese Probleme besser gelöst werden.
Ein Beispiel
Die Daten aus der elektronischen Patientenakte zeigen, welche Medikamente Menschen in verschiedenen Regionen erhalten. So können Fachleute Unterschiede erkennen. Dann können sie gezielt Maßnahmen ergreifen, um die Versorgung zu verbessern.
Das sagt das Gesetz dazu
Die dem Forschungsdatenzentrum übermittelten Daten dürfen von den Nutzungsberechtigten verarbeitet werden, soweit dies zur Wahrnehmung von Steuerungsaufgaben durch die Kollektivvertragspartner erforderlich ist (§ 303e Absatz 2 SGB V).
Was bedeutet das genau?
Die Daten helfen dabei, die Gesundheit von Menschen zu verbessern. Sie helfen bei der Behandlung, Pflege und Vorbeugung von Krankheiten. Wenn mehr Daten vorliegen, können Fachleute mehr lernen. So kann die Gesundheitsversorgung besser und sicherer werden.
Ein Beispiel
Mit Hilfe der Daten können Unterschiede in der Therapie von Schlaganfällen zwischen Stadt und Land erkannt werden – und wo die Versorgung verbessert werden muss.
Das sagt das Gesetz dazu
Die dem Forschungsdatenzentrum übermittelten Daten dürfen von den Nutzungsberechtigten verarbeitet werden, soweit dies zur Verbesserung der Qualität der Versorgung sowie Verbesserung der Sicherheitsstandards der Prävention, Versorgung und Pflege erforderlich ist (§ 303e Absatz 2 SGB V).
Was bedeutet das genau?
Die Daten helfen bei der Planung von Gesundheitsangeboten. Sie zeigen, wo Krankenhäuser, Pflegeplätze und medizinische Angebote gebraucht werden. Sie zeigen auch, wie viele Fachkräfte benötigt werden.
Ein Beispiel
Die Daten zeigen, wo Menschen besonders oft wegen bestimmter Krankheiten ins Krankenhaus müssen. So können Fachleute erkennen, wo mehr Personal oder mehr Behandlungsangebote gebraucht werden.
Das sagt das Gesetz dazu
Die dem Forschungsdatenzentrum übermittelten Daten dürfen von den Nutzungsberechtigten verarbeitet werden, soweit dies zur Planung von Leistungsressourcen, zum Beispiel Krankenhausplanung oder Pflegestrukturplanungsempfehlungen nach § 8a Absatz 4 des Elften Buches, erforderlich ist (§ 303e Absatz 2 SGB V).
Was bedeutet das genau?
Die Daten können für wissenschaftliche Studien genutzt werden. So können Fachleute mehr über Krankheiten lernen sowie neue und bessere Behandlungen entwickeln. Damit helfen Sie, Krankheiten früher zu erkennen und wirksamer zu behandeln.
Ein Beispiel
Chronische Rückenschmerzen werden über lange Zeit untersucht. So sieht man besser, welche Behandlungen auf Dauer helfen.
Das sagt das Gesetz dazu
Die dem Forschungsdatenzentrum übermittelten Daten dürfen von den Nutzungsberechtigten verarbeitet werden, soweit dies zur wissenschaftlichen Forschung zu Fragestellungen aus den Bereichen Gesundheit und Pflege, Analysen des Versorgungsgeschehens, sowie Grundlagenforschung im Bereich der Lebenswissenschaften erforderlich ist (§ 303e Absatz 2 SGB V).
Was bedeutet das genau?
Die Daten helfen bei politischen Entscheidungen. Sie unterstützen die Verbesserung der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. So sieht man besser, wie die Versorgung in der Praxis ist und wo es Verbesserungen braucht.
Ein Beispiel
Die Daten zeigen, dass ältere Menschen bei großer Hitze häufiger gesundheitliche Probleme haben. So kann die Politik besser entscheiden, wie sie geschützt werden.
Das sagt das Gesetz dazu
Die dem Forschungsdatenzentrum übermittelten Daten dürfen von den Nutzungsberechtigten verarbeitet werden, soweit dies zur Unterstützung politischer Entscheidungsprozesse zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erforderlich ist (§ 303e Absatz 2 SGB V).
Was bedeutet das genau?
Die Daten zeigen, wie gut die Behandlung beim Wechsel zwischen Arztpraxis und Krankenhaus funktioniert.
So kann man erkennen, wo es Probleme gibt und wo Verbesserungen nötig sind.
Ein Beispiel
Es kann festgestellt werden, wie lange Menschen nach einem Herzinfarkt im Krankenhaus bleiben. Und wie gut die Behandlung danach in der Reha weitergeht.
Das sagt das Gesetz dazu
Die dem Forschungsdatenzentrum übermittelten Daten dürfen von den Nutzungsberechtigten verarbeitet werden, soweit dies für Analysen zur Wirksamkeit sektorenübergreifender Versorgungsformen sowie zur Wirksamkeit von Einzelverträgen der Kranken- und Pflegekassen erforderlich ist (§ 303e Absatz 2 SGB V).
Was bedeutet das genau?
Die Daten dürfen für regelmäßige Berichte genutzt werden. Die Berichte zeigen, wie es der Bevölkerung gesundheitlich geht und wie die Pflege ist. Sie werden für offizielle Statistiken in Bund und Ländern erstellt.
Ein Beispiel
Ein Gesundheitsbericht zeigt, wie viele Menschen in Deutschland Herz-Kreislauf-Erkrankungen haben. Er zeigt auch, in welchem Alter und in welchen Regionen sie leben.
Das sagt das Gesetz dazu
Die dem Forschungsdatenzentrum übermittelten Daten dürfen von den Nutzungsberechtigten verarbeitet werden, soweit dies zur Wahrnehmung von Aufgaben der Gesundheitsberichterstattung, anderer Berichtspflichten des Bundes nach diesem oder dem Elften Buch und der amtlichen Statistik sowie Berichtspflichten der Länder erforderlich ist (§ 303e Absatz 2 SGB V).
Was bedeutet das genau?
Mit den Daten kann man gut erkennen, ob sich eine Krankheit schneller ausbreitet als sonst. So können rechtzeitig Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.
Ein Beispiel
Das Gesundheitsamt sieht, wo sich Masern ausbreiten. So kann es darüber informieren, wie man sich schützen kann.
Das sagt das Gesetz dazu
Die dem Forschungsdatenzentrum übermittelten Daten dürfen von den Nutzungsberechtigten verarbeitet werden, soweit dies zur Wahrnehmung gesetzlicher Aufgaben in den Bereichen öffentliche Gesundheit und Epidemiologie erforderlich ist (§ 303e Absatz 2 SGB V).
Was bedeutet das genau?
Die Daten helfen zu prüfen, ob Medikamente und Behandlungen sicher und wirksam sind. Auch medizinische Geräte, Apps und Systeme mit künstlicher Intelligenz werden geprüft. So können sie verbessert und überwacht werden.
Ein Beispiel
Viele gute Daten helfen, KI-Systeme zu verbessern. Diese erkennen auf Röntgenbildern Anzeichen von Lungenkrebs.
Das sagt das Gesetz dazu
Die dem Forschungsdatenzentrum übermittelten Daten dürfen von den Nutzungsberechtigten verarbeitet werden, soweit dies zur Entwicklung, Weiterentwicklung und Überwachung der Sicherheit von Arzneimitteln, Medizinprodukten, Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, Hilfs- und Heilmitteln, digitalen Gesundheits- und Pflegeanwendungen sowie Systemen der Künstlichen Intelligenz im Gesundheitswesen einschließlich des Trainings, der Validierung und des Testens dieser Systeme der Künstlichen Intelligenz erforderlich ist (§ 303e Absatz 2 SGB V).
Was bedeutet das genau?
Die Daten helfen zu prüfen, wie gut neue Medikamente und Behandlungen wirken. Auch Gesundheits-Apps und Hilfsmittel werden geprüft. So kann entschieden werden, was sie kosten dürfen.
Ein Beispiel
Die Daten zeigen, dass ein neues Medikament schneller hilft als bisherige Behandlungen.
Das sagt das Gesetz dazu
Die dem Forschungsdatenzentrum übermittelten Daten dürfen von den Nutzungsberechtigten verarbeitet werden, soweit dies zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln, Medizinprodukten, Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, Hilfs- und Heilmitteln sowie digitalen Gesundheits- und Pflegeanwendungen, Verhandlung von Vergütungsbeträgen oder Festlegung von Höchstbeträgen und Schwellenwerten nach § 134 sowie Vereinbarung oder Festsetzung von Erstattungsbeträgen von Arzneimitteln nach § 130b erforderlich ist (§ 303e Absatz 2 SGB V).
Ihre Daten werden niemals für andere Zwecke, wie zum Beispiel Werbung, verwendet.