Finanzielle Sicherheit ist bei längerer Krankheit wichtig, um sich ganz der Genesung zu widmen. Werden Beschäftigte krank, haben sie in der Regel sechs Wochen lang Anspruch auf Gehaltsfortzahlung durch den Arbeitgeber. Ab der siebten Krankheitswoche zahlt die Barmer Krankengeld.
Kurz bevor Ihre Gehaltsfortzahlung endet, erhalten Sie von uns ein Schreiben. Wir benötigen unter anderem die Angaben zu Ihrer Bankverbindung. Bitte schicken Sie uns dieses Schreiben ausgefüllt zurück. Sie können die Angaben auch im Mitgliederbereich im Web oder in der App machen.
Innerhalb von drei Jahren haben Sie für maximal 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld. Dabei gilt: Alle Tage, an denen Sie wegen derselben Krankheit krankgeschrieben waren, werden bei Ihrem Anspruch auf diese Dauer angerechnet. Dies gilt auch, wenn zu Ihrer bestehenden Krankheit noch eine weitere Arbeitsunfähigkeit durch eine andere Erkrankung hinzukommt.
Im Mitgliederbereich Meine Barmer können Sie per App oder im Web über den Kompass jederzeit den Bearbeitungsstatus Ihrer Krankschreibung einsehen. Sie sehen außerdem wann und in welcher Höhe Ihr Krankengeld ausgezahlt wurde.
Den Vordruck zur Änderung der Bankverbindung im laufenden Krankengeldbezug können Sie hier herunterladen.
Änderung der Bankverbindung (PDF, 565 KB)
So kommt Ihre Krankschreibung zur Barmer:
Falls Sie noch eine „Ausfertigung für die Krankenkasse“ in Papierform erhalten haben, können Sie Ihre Krankschreibung über folgende Wege einreichen:
Es ist wichtig, dass Sie uns Ihre Krankschreibungen innerhalb einer Woche melden. Geht die Meldung später ein, dürfen wir Ihnen kein Krankengeld zahlen, bis uns die neue Meldung vorliegt. Auch eine spätere Nachzahlung ist nicht möglich.
Hat die Arztpraxis eine digitale Krankschreibung ausgestellt? Dann entfällt für Sie die Frist.
Während einer stationären Behandlung im Krankenhaus wird Ihnen, anstelle einer Krankschreibung, auf Anfrage eine "Liegebescheinigung" ausgestellt. So erhalten Sie auch während der Krankenhausbehandlung Krankengeld. Werden Sie krank entlassen, stellt Ihnen entweder das Krankenhaus eine Krankschreibung aus oder Sie müssen am nächsten Werktag Ihre Praxis aufsuchen.
So reichen Sie die „Liegebescheinigung“ bei der Barmer ein: