Finanzielle Sicherheit ist bei längerer Krankheit wichtig, um sich ganz der Genesung widmen zu können. Werden Arbeitnehmende krank, haben sie in der Regel sechs Wochen lang Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Ab der siebten Krankheitswoche zahlt die Barmer Krankengeld.
Einen Antrag auf Krankengeld gibt es nicht. Das Verfahren zur Auszahlung des Krankengeldes funktioniert ohne Mithilfe der Versicherten. Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass die Arztpraxis Ihnen eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt hat. Die Praxis übermittelt dieses Attest an die Krankenkasse, die wiederum den jeweils Arbeitgebenden informiert.
Wichtig: Beschäftigte haben die Pflicht, Arbeitgeber über den Zeitraum zu informieren, der in ihrer Krankschreibung steht - egal ob der Grund eine neue Krankheit ist oder ob es sich um eine verlängerte Krankschreibung handelt.
So kommt Ihre Krankschreibung zur Barmer:
Falls Sie noch eine „Ausfertigung für die Krankenkasse“ in Papierform erhalten haben, können Sie Ihre Krankschreibung über folgende Wege einreichen:
Es ist wichtig, dass Sie uns Ihre Krankschreibungen innerhalb einer Woche melden. Geht die Meldung später ein, dürfen wir Ihnen kein Krankengeld zahlen, bis uns die neue Meldung vorliegt. Auch eine spätere Nachzahlung ist nicht möglich.
Hat die Arztpraxis eine digitale Krankschreibung ausgestellt? Dann entfällt für Sie die Frist.
Während einer stationären Behandlung im Krankenhaus wird Ihnen, anstelle einer Krankschreibung, auf Anfrage eine "Liegebescheinigung" ausgestellt. So erhalten Sie auch während der Krankenhausbehandlung Krankengeld. Werden Sie krank entlassen, stellt Ihnen entweder das Krankenhaus eine Krankschreibung aus oder Sie müssen am nächsten Werktag Ihre Praxis aufsuchen.
So reichen Sie die „Liegebescheinigung“ bei der Barmer ein:
Den Vordruck zur Änderung der Bankverbindung im laufenden Krankengeldbezug können Sie hier herunterladen.
Änderung der Bankverbindung (PDF, 565 KB)
Finanzielle Sicherheit ist bei längerer Krankheit wichtig, um sich ganz der Genesung widmen zu können. Werden Arbeitnehmende krank, haben sie in der Regel sechs Wochen lang Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Ab der siebten Krankheitswoche zahlt die Barmer Krankengeld.
Einen Antrag auf Krankengeld gibt es nicht. Das Verfahren zur Auszahlung des Krankengeldes funktioniert ohne Mithilfe der Versicherten. Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass die Arztpraxis Ihnen eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt hat. Die Praxis übermittelt dieses Attest an die Krankenkasse, die wiederum den jeweils Arbeitgebenden informiert.
Wichtig: Beschäftigte haben die Pflicht, Arbeitgeber über den Zeitraum zu informieren, der in ihrer Krankschreibung steht - egal ob der Grund eine neue Krankheit ist oder ob es sich um eine verlängerte Krankschreibung handelt.
Den Vordruck zur Änderung der Bankverbindung im laufenden Krankengeldbezug können Sie hier herunterladen.
Änderung der Bankverbindung (PDF, 565 KB)
So kommt Ihre Krankschreibung zur Barmer:
Falls Sie noch eine „Ausfertigung für die Krankenkasse“ in Papierform erhalten haben, können Sie Ihre Krankschreibung über folgende Wege einreichen:
Es ist wichtig, dass Sie uns Ihre Krankschreibungen innerhalb einer Woche melden. Geht die Meldung später ein, dürfen wir Ihnen kein Krankengeld zahlen, bis uns die neue Meldung vorliegt. Auch eine spätere Nachzahlung ist nicht möglich.
Hat die Arztpraxis eine digitale Krankschreibung ausgestellt? Dann entfällt für Sie die Frist.
Während einer stationären Behandlung im Krankenhaus wird Ihnen, anstelle einer Krankschreibung, auf Anfrage eine "Liegebescheinigung" ausgestellt. So erhalten Sie auch während der Krankenhausbehandlung Krankengeld. Werden Sie krank entlassen, stellt Ihnen entweder das Krankenhaus eine Krankschreibung aus oder Sie müssen am nächsten Werktag Ihre Praxis aufsuchen.
So reichen Sie die „Liegebescheinigung“ bei der Barmer ein: